Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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I

Isokrates

Machen kann man da nix, da Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach Kauf - und die enden erst im November.
Also das dürfte so nicht stimmen.
Als Eigentümer muss man so einen Eingriff in sein Grundstück nicht für solche langen Zeiträume dulden.
Insbesondere nicht, wenn seit Monaten Stillstand herrscht.

Das Problem ist eben, dass wir ja mit der Einstweilligen mehr oder weniger selbst für die Bauverzögerung verantwortlich sind.
Auch hier wird vermutlich kein Richter feststellen, dass ihr für die Verzögerung verantwortlich seid.

So wie ich den Sachverhalt resümieren würde ist das Mittelhaus dilettantisch geplant und ihr hättet noch größeren Schaden erlitten, wenn ihr die einstweilige Verfügung nicht beantragt hättet.

Standardvorgang wäre hier eine angemessene Frist zur Beseitigung der Störung eures Grundstücks an den Nachbarn zu setzen und auf den § 1004 Baugesetzbuch verweisen.
Gegebenenfalls kann man auch Schadensersatzansprüche noch nach §§ 823 und 249 Baugesetzbuch geltend machen.

die enden erst im November.
Hierauf würde ich auf jeden Fall nicht warten, weil dadurch wieder die Abhängigkeit gegenüber den Behörden entsteht, dass diese tätig werden und diese wiederum meist sehr träge agieren.

Verstehe natürlich auch, dass sich diese Situation für euch als leider äußerst unglücklich darstellt und hier weitere rechtliche Schritte wieder belastend und zeitraubend sein können.

Allerdings sehe ich euch euren Garten sonst noch für weitere lange Zeit nicht nutzen.

Nach allem was ihr mit dieser Gemeinde und diesem Nachbarn schon erdulden musstet würde ich es euch einfach so von Herzen gönnen, dass ihr wenigstens euer Reich fertig gestalten und genießen könnt.
 
Fummelbrett!

Fummelbrett!

Also wenn es eine Onlinepetition gibt, dass die Gemeinde das Mittelgrundstück kaufen, verfüllen und mitsamt zweier Garagen plus Gartenhäuschen euch zwei "Randhäusern" kostenlos als Ausgleich für die Nervenbelastung aufgrund absolut dämlicher Planungen überlassen soll, dann her mit dem Link - ich unterschreibe sofort!
 
G

goalkeeper

Mal wieder was zur Sache:

Auf Grund der doch beengten Verhältnisse im Garten könnten wir wohl maximal ein Gartenhäuschen (Biohort Avantgarde A5) mit den Innenmaßen 252 x 172cm stellen.

Was meint ihr? Reicht das für vier Räder (aktuell zwei Große und bald zwei Kinderräder) sowie bisl Gartentzeuf wie z.B. kleine Akkumäher, zwei Klappstühle usw.?
 
S

Scout

Ja. Zwei Fahrrad-Wandhalter für die großen Räder (nutzt die Höhe aus), die kleinen dazwischen stellen. Von Biohort gibt es auch Wandregale und Haken.
 
Z

Zaba12

Mal wieder was zur Sache:

Auf Grund der doch beengten Verhältnisse im Garten könnten wir wohl maximal ein Gartenhäuschen (Biohort Avantgarde A5) mit den Innenmaßen 252 x 172cm stellen.

Was meint ihr? Reicht das für vier Räder (aktuell zwei Große und bald zwei Kinderräder) sowie bisl Gartentzeuf wie z.B. kleine Akkumäher, zwei Klappstühle usw.?
Ich glaube Du verschätzt Dich. Ich zähle mal auf was bei uns drin über den Winter drin ist: Gartenstühle, Polster, Sonnenliege, Grill, Fahrräder, Akkumäher, Reifen, Werkzeug, Schaufeln, Hacken, Besen, Regale für Zeugs. Außerdem werden aus den Kinderfahrrädern fix 26“ Räder sie so groß sind wie dein Rad
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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