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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

R
R.Hotzenplotz
26.07.18 07:18
kaho674 schrieb:
Nur mal blöde Frage:
Das Rohbaumaß für die ungleichmäßigen Terrassentüren ist weshalb nicht mehr änderbar?

Niemand sagt, dass es nicht mehr veränderbar ist. Das Problem was wir haben, ist ein Kosten- und Verantwortungsproblem. Ich bekomme heute aufgezeigt, was die ganze Sache kosten würde (fünfstellig). Eine Kostenbeteiligung schließt der GU aus. Auf die Einlassungen des Anwalts hinsichtlich Ausführungsmängel / offene Vertragsinterprätation sowie Planungsfehler gehen die gar nicht ein und tun so als existieren diese Statements gar nicht. Sie werden auch nicht versucht, zu widerlegen.

Das einzige, was technisch nicht mehr ohne weiteres möglich ist, ist eine Verbreiterung der Elemente (hätte ich mir fürs Schlafzimmer gewünscht). Es ist aber durchaus noch möglich, eine schwellenlose Lösung durch eine Umplanung des Terrassenaufbaus sowie ein lichtes Durchgangsmaß von ca. 201cm zu erreichen (also das Durchgangsmaß, dass der Anwalt analog Vertrag eingefordert hat).

Es ist schade, dass man sich hier nicht irgendwo aufeinander zu bewegen kann. Ich hatte zuletzt als Kompromiss vorgeschlagen, sie bezahlen die alten Fenster und deren Demontage und ich bezahle alles, was jetzt noch kommt. Wollen sie aber nicht und sagen, die Fenster sind für den Müll.

Es gibt quasi nur zwei Optionen.
Entweder das Geld in die Hand nehmen und allen weiteren Konflikten aus dem Weg gehen.

oder

Das Thema auf die Abnahme vertagen und es dann rein kostentechnisch klären, während die Ausführung so verbleibt wie sie ist.

kaho674 schrieb:
Zur Küche: Hast Du mal dem Küchenplaner die nötige Verkofferung gezeigt? Könnte mir vorstellen, dass er die wesentlich eleganter wegretuschiert, als der Trockenbauer des GU.

Nein, habe ich nicht. Der Küchenbauer will erst kommen, wenn verputzt ist und dann messen und erst dann noch mal im Küchenstudio sitzen und alles besprechen.
C
Curly
26.07.18 07:32
Das Rohbaumaß der Türen stand doch in deinen Ausführungsplänen. Ich verstehe jetzt nicht wieso der GU das jetzt auf seine Kosten ändern sollte, oder habe ich das falsch verstanden?

LG
Sabine
R
R.Hotzenplotz
26.07.18 07:46
Curly schrieb:
Ich verstehe jetzt nicht wieso der GU das jetzt auf seine Kosten ändern sollte, oder habe ich das falsch verstanden?

Das ist eine vertragliche und juristische Frage. Im Vertrag sichert er 201cm hohe Terrassenaustrittstüren mit einer 15cm Schwelle zu. Lt. Sachverständigen und Rechtsanwalt könne man somit 201cm Durchgangshöhe erwarten, denn während bei anderen Maßen auf ein Rohbaumaß verwiesen wird, erfolgt das bei den Terrassentüren explizit nicht. Und die Schwelle von 15cm wird lt. Sachverständigen ebenfalls nicht erreicht. Die liegt aktuell bei ca. 37cm. 16cm Estrich plus Parkett. Damit kommen wir nicht auf 15cm.

Des weiteren gehen Sachverständiger und Anwalt von einem mutmaßlichen Planungsfehler aus, dass bei so einem Haus so eine kleine Tür verplant wird, von der der Laie bei Beauftragung nicht mal sehen konnte, welche Glasfläche, Durchgangsmaße etc. er erwarten dürfe.... man hätte lt. Anwalt explizit darauf hinweisen müssen, dass alles im Haus erhöht wurde (Haustür, Innentüren, Geschosshöhen) und dass man gleichzeitig eine Terrassentür mit unterdurchschnittlichem Maß verplant.
K
kaho674
26.07.18 08:07
Mal ganz ab davon, wer die Sache am Ende bezahlen muss. Fest steht, die Türen müssen raus, weil sie Mist sind und Dich täglich ankotzen würden. Entsprechend maximale Verbreiterung und Absenkung der Schwelle - neue Türen und hinterher sehen, wie der Schaden verteilt wird. Die Fenster sind Schrott, das steht fest. Aber ewig hinterher heulen bringt da nichts. Raus damit und weg.

Wenn die Abkofferung in der Küche nicht tiefer als 70 ist, würde ich in die Ecke einen Hochschrank planen und die Sache rechts gleichzeitig im Furnier der Küchenschränke mit verblenden lassen. Bis 70er Tiefe könnte man eine Übertiefe Arbeitsplatte planen lassen und die Schränke nach vorn holen bzw. tiefere planen, was sogar oft ein Gewinn ist. Also wäre wichtig, dass die so klein wie möglich mit der Abkofferung bleiben, wenn Du mich fragst.
R
R.Hotzenplotz
26.07.18 08:17
kaho674 schrieb:
Entsprechend maximale Verbreiterung und Absenkung der Schwelle - neue Türen und hinterher sehen, wie der Schaden verteilt wird.

So funktioniert das rechtlich nicht! Wenn sie mir jetzt ein Preisangebot schicken und ich sage "bitte machen", dann kann ich nicht hinterher kommen und schauen, wie die Kosten verteilt werden. Das ist rechtlich nicht machbar. Ich wäre mit so einer Lösung einverstanden aber das wird der GU nicht mit machen. Die werden das nur machen, wenn ich die Kostenübernahme bestätige.

Ebenfalls kann man die Elemente nicht mehr verbreitern (bzw. nur mit einem Aufwand, der auch lt. eigenem Sachverständigen unvertretbar wäre). Das Verbreitern wäre mir noch wichtiger gewesen als eine Erhöhung weil es meiner Meinung nach mehr Lichteinfall bringt und einfach besser aussieht als so kümmerliche Mickey Maus Elemente.

kaho674 schrieb:
Aber ewig hinterher heulen bringt da nichts. Raus damit und weg.

Mache ich ja nicht. Ich warte nun, was die anbieten und dann stimme ich das mit dem Anwalt ab. Ich vermute, juristisch betrachtet ist es besser, wenn man sie jetzt einfach ausführen lässt, wenn sie einer Kompromisslösung nicht zugänglich sind und dann kann man die ganze Arie am Ende noch durchführen, wenn die Abnahme ansteht. Da wird es dann zwar vorwiegend nur noch um finanzielle Dinge gehen aber dann ist es halt so. In der Höhe wären noch ca. 17cm drin, was sie mir sagten - das i. V. m. einer Schwellenlosen Lösung, die wiederum Mehrkosten für einen anderen Terrassenaufbau erfordert.
K
kaho674
26.07.18 08:35
Weiß ja nicht, wie eng die Finanzkiste gestrickt ist. Aber wenn ich die Wahl habe, dass Ding so hinzubekommen mit +10k, wie ich es will oder ob ich 2k vom GU erstattet kriege, dann pfeif ich auf das Geld. Jedenfalls eher, als das ich das ganze Haus deswegen verkaufe.
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