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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

11ant15.06.18 18:30
R.Hotzenplotz schrieb:
Heute ist der Gutachterbericht eingegangen.
Schick´ mir den mal per E-Mail.
R.Hotzenplotz schrieb:
dafür wirkt der Bericht auf mich nicht professionell und auch nicht wirklich zielführend,
Ich finde den auch wenig hilfreich. Detailfotos ohne Angabe der Stelle, des Zoomfaktors und der Blickrichtung. Ich bilde mir ein, Dein Haus annähernd auswendig zu kennen, und kann doch die meisten Bilder nicht sicher einordnen, was sie genau zeigen. Darüber hinaus vermisse ich konkrete Anweisungen, wie die aufgezeigten - ja was überhaupt: Mängel oder nur verbesserungsfähige Stellen ? - fachgerecht hinzubiegen seien.

So ist das nur ein Album von Auffälligkeiten, ohne Klassifizierung, und ohne konstruktiven Ausblick.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Alex8515.06.18 18:39
11ant schrieb:
Das ist Unfug, bzw. "funktioniert" nur in der Theorie. Perfekte Ebenheit wird man nicht finden, also hat man praktisch die Pfützen auf der Dachpappe stehen, wenn die Ebene nicht im Ganzen ein Gefälle hat.

Konstruktionen mit 0° geplantem (so besser?) Gefälle sind überhaupt kein Unfug, haben aber mit "Dachpappe" tatsächlich nichts zu tun.
11ant15.06.18 19:20
Alex85 schrieb:
Konstruktionen mit 0° geplantem (so besser?) Gefälle sind überhaupt kein Unfug, haben aber mit "Dachpappe" tatsächlich nichts zu tun.
Auch wenn es nur nach kaufmännischer Rundung ein 0° Gefälle ist (0,49°) und die Dachpappe freilich nur stellvertretend für eine beliebige wasserdichte Haut steht: grundsätzlich gilt für jedes aus der Verfehlung perfekter Ebenheit entstehende Mikro-Schüsselchen, daß Wasser daraus nicht abfließt, sondern auf Verdunstung angewiesen ist. Gefälle, die mehr als nur "dem Böschungswinkel der Schüsselchen äquivalent" sind, bewirken das Auskippen der Schüsselchen

Soweit sich Physik seit Hoimar v. Ditfurth nicht wesentlich verändert hat, halte ich das nach wie vor für gültig.
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R.Hotzenplotz15.06.18 19:24
Muss eigentlich die Attikaabdeckung auf der Dachterrasse auch ein Gefälle aufweisen? Konnte ich auf dem Plan nicht erkennen.
haydee16.06.18 11:04
Ich würde mir einen anderen Sachverständigen holen.
Bei dir läuft einiges aus dem Ruder und dein Sachverständiger ist sein Geld anscheinend nicht wert.

Und es läuft aus dem Ruder.
unser Sachverständige hat gesagt „wenn ihnen was nicht gefällt oder sie ein ungutes Gefühl haben melden sie sich. Meist stimmt dann wirklich was nicht.“
R.Hotzenplotz16.06.18 16:40
Ich hatte den Gutachter damit konfrontiert, dass ich genaue Ausführungen zu Handlungsempfehlungen erwartet hätte wie

A gehört ausgewechselt
B um 3cm weg gemeißelt
C gespachtelt

Dazu hat er mir nun folgendes geantwortet.

"hier mal zur allgemeinen Erläuterung.Wir legen mit unsern Feststellungsprotokollen

den Finger in die Wunden, um die Gegenseite zu einer Korrektur zu bewegen.

So arbeiten alle Kollegen, die eine baubegleitende Qualitätssicherung

Anbieten, wie auch TÜV unf DEKRA.

Sie wünschen sich ein Gerichtsgutachten mit allen Details.

Das ist eine andere Ebene in Ihrem Fall würde ich da ca.2-3 Tage daran

arbeiten, mit dem Ergebnis, dass wir das Vertragsverhältnis mit dem Bauträger eskalieren lassen und ggf. zu einer juristischen Auseinandersetzung führen (ggf. ruht die Baustelle und Sie werden in Schadenersatz genommen.

Rein juristisch haben Sie während der Bauphase keine Interventionsmöglichkeit bis zur Abnahme.

Daher wäre es vertal, Handlungsanweisungen zu erteilen.

Ich darf Sie daher bitten, das Protokoll weiter zu leiten.

Gern bin ich auch zu einer Erläuterung mit dem Bauträger auf der Baustelle bereit.Warten wir jedoch erst einmal die Reaktion ab."
gefälledachpappebauträgerbaustelle