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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

Snowy3627.09.18 14:48
Das gehört JETZT in Ordnung gebracht u zwar gescheit ( nicht der Maler ) und abgedichtet .... jetzt ist die Chance dazu bevor alles hinter dem Innenausbau verschwindet , normal meinte der Typ sind es bei seinen Tests mit Häusern unserer Firmen so 0,6 ... von daher würde ich nach deinem Test jetzt mal alle Probleme anfangen beheben zu lassen bevor weiter gemacht wird
R.Hotzenplotz27.09.18 15:10
Snowy36 schrieb:
Das gehört JETZT in Ordnung gebracht u zwar gescheit ( nicht der Maler ) und abgedichtet

Mit den Fenstern da ist der Sachverständige zuversichtlich, dass das durchgeht.

Die nicht fachmännische Ausführung wird man sehen müssen. Er wird das formulieren und wenn das abgelehnt wird, lasse ich es anwaltlich prüfen, was für Ansprüche konkret bestehen. Vielmehr kann man ja nicht tun.
Snowy3627.09.18 15:46
Ja nur was ich sagen will ist : jetzt Vor Ausbau lassen die Dinge sich noch einfach beheben , danach dann nicht mehr
R.Hotzenplotz27.09.18 16:06
Snowy36 schrieb:
Ja nur was ich sagen will ist : jetzt Vor Ausbau lassen die Dinge sich noch einfach beheben , danach dann nicht mehr

Ich verstehe dich schon. Ich habe ja auch alles andere als ein gutes Gefühl. Stecke da aber in der Zwickmühle, denn ich kann weder nicht Geschuldetes verlangen noch kann ich eigenmächtig in den Bauablauf einwirken, denn dadurch würde ich die gesamte Gewährleistung verwirken, mal ganz abgesehen von den doppelten Kosten.
haydee27.09.18 16:15
Welche Gewährleistung verlierst du, wenn du sagst stopp nicht weiter bauen, bis das geklärt ist?

Anwalt rauf oder runter, es gibt immer noch eine Verhältnismäßigkeit beim Nachbessern. Dann kann es durchaus sein, dass du mit deinen nicht korrekt abgedichteten Fenstern leben mußt, weil es unverhältnismäßig ist Tapete, Trockenbau, Fensterbank etc abzunehmen.
tomtom7927.09.18 16:15
Du bist das gefundene opfer. Der GU zieht dir sein Geld aus der Tasche belügt dich pfuscht und du machst nichts.
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