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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

ypg19.09.18 23:26
R.Hotzenplotz schrieb:
Vor allem wollen die es sich einfach machen, dass sie die Bauzeit von neun Monaten einhalten. Allerdings schaffen sie das ja nur, da die Eigengewerke rausgelöst sind. Die neun Monate wären aber auch zu erbringen gewesen, wenn das dort alles drin wäre. Wird ein Fall für den Anwalt sein, die genauen Tage des Verzugs sauber zu quantifizieren, den man dort final ansetzen kann.

Da ist der GU raus: Bauzeit zählt immer ohne EL.
R.Hotzenplotz19.09.18 23:30
Dann wird es interessant, wie das zu bewerten ist, wenn der Vertrag die Gewerke noch nicht heraus gelöst hatte. Das Herauslösen war nur als Option mit aufgeführt, die wir später gezogen haben.
MayrCh20.09.18 10:12
Bookstar schrieb:
Mit dem bloßen Auge darf man jedenfalls nicht sehen.
Nochmal muss ich widersprechen. Meines laienhaften Wissens nach werden weder an Q2, noch an Q3 Anforderungen hinsichtlich Optik und Ebenheit gestellt. Lasse mich aber sehr gern eines besseren Belehren.
R.Hotzenplotz schrieb:
So steht es übrigens im Malervertrag.
Da steht ja nur was von Beplankungen und Gipsplatten. Gilt das dann für schnöden Putz auf Wand überhaupt? Du hast den Innenausbau komplett rausgenommen? Wie ist der Übergabezustand BU - Bauherreneigene Fremdgewerke definiert?

Zur Bauzeit: Ich denke, der BU wird deinen nachträglichen Eingriff in die Ausführungsplanung (Änderung der Terrassenfester) als Grund anführen wenn's zu einer Bauzeitenüberschreitung kommen wird. Und Verzögerungen durch Fremdgewerke sowieso.
Bookstar20.09.18 10:14
Vielleicht bin ich da falsch unterwegs. In den meisten Putzaufträgen steht dieses Q2 ist Q3 gar nicht drin. Trotzdem sind die Wände gerade und keine Dellen. Wäre sonst ja auch eine Katastrophe?
MayrCh20.09.18 10:35
Bookstar schrieb:
In den meisten Putzaufträgen steht dieses Q2 ist Q3 gar nicht drin.
Ist keine andere Qualitätsstufe vereinbart/angegeben/in der Ausführung vorgesehen, gilt Q2. Die ist mit "einer üblichen handwerklichen Ausführungstechnik" erreichbar.
Bookstar schrieb:
Trotzdem sind die Wände gerade und keine Dellen.
Gerade Wände ohne Dellen gibt's nicht. Es gibt innerhalb der Toleranz und außerhalb der Toleranz, vgl DIN 18202.
Curly20.09.18 10:51
bei uns sind die Treppenseiten vom Trockenbauer mit Rigips verkleidet worden, das hat er zusammen mit den Decken im Obergeschoss gemacht, anschließend wurde alles verspachtelt und glatt geschliffen.

LG
Sabine
din 18202bauzeitfremdgewerkewändetoleranz