W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

haydee27.06.18 11:30
R.Hotzenplotz schrieb:
Dann wird es ja lustig, wenn der GU später nicht weiter baut, wenn ich den Hausanschlusskasten auf meine Kosten nicht umhängen lasse. Was für ein Mist! Ich habe das Gefühl, die bauen ihr erstes Haus!

Dann habe ich dich da falsch verstanden. Für mich klingt das du läßt umhängen oder wir bauen nicht weiter (Baustopp)

Sicher, dann wäre ja alle Baustellenbegehungen während der Bauphase für die Katz. hinterher kommt ja auch immer die Abwägung wie hoch ist der Schaden und ist eine Änderung jetzt noch vertretbar. z.B. jetzt im Rohbau kostet die Behebung 100 Euro, später unter Putz und Farbe sind es gleich mal 3.000 Euro. Funktioneinschränkung ja oder nein. Bei letzterem hast du wenn du Glück hast eine Kürzung von ein paar Euro.
R.Hotzenplotz27.06.18 12:05
haydee schrieb:
Für mich klingt das du läßt umhängen oder wir bauen nicht weiter (Baustopp)

Das wurde so hart nicht formuliert. Es wurde nur gesagt, die Heizung könne nicht installiert werden, wenn ich das nicht umhänge. Aber das sollen sie mich erst mal schriftlich & förmlich dazu auffordern, dann werde ich das entsprechend klären. Montag kommt ja der Gutachter.

Es geht weiter mit Problemen bei der Sanitärrohinstallation. Ich habe bemängelt, dass mein Feininstallateur Sanitär bemängelt, dass vom Rohinstallateur nur eine 16er bzw. 17er Zuleitung von der Duscharmatur zur Hansgrohe Axor Kopfbause (26l bei 3bar) ausgeführt wurde. Auch nach wiederholter Bitte um Nachbesserung bleibt er dabei, dass ausreichend ausgeführt sei. Habe mir gerade von der Firma Hansgrohe bestätigen lassen, dass eine 20er Leitung erforderlich ist.

Ebenfalls habe ich bei Keuco angerufen und mich mit der gleichen Fragestellung zu der Schwallbrause erkundigt. Da kommt noch ein Rückruf.....

Auch hier werde ich aber keinen Baustopp initiieren sondern darauf hinweisen, dass ich aufgrund der Herstelleraussage weiterhin davon ausgehe, dass falsch ausgeführt ist und dementsprechend die spätere Abnahme in Frage stelle.
cschiko27.06.18 12:51
R.Hotzenplotz schrieb:

Auch hier werde ich aber keinen Baustopp initiieren sondern darauf hinweisen, dass ich aufgrund der Herstelleraussage weiterhin davon ausgehe, dass falsch ausgeführt ist und dementsprechend die spätere Abnahme in Frage stelle.

Also ein Baustopp wäre wahrscheinlich auch wirklich nicht zielführend. Aber wie es dir andere auch schon sagten, du musst auch mal auf den Tisch hauen. Wie dir hier schon aufgezeigt wurde, wird das mit den Zuleitungen jetzt nicht korrigiert, dann kann es dir passieren das dies nachher ggf. als nicht zumutbare Änderung aufgefasst wird da man dann ggf. Fliesen runter holen muss etc.. Es aber ggf., ohne das ich dies hier für den Fall eben genau sagen kann, vielleicht lediglich eine Funktionseinschränkung der Dusche gibt die aber eben den dann vorliegenden Aufwand nicht rechtfertigt.
R.Hotzenplotz27.06.18 13:55
Ja, wie denn auf den Tisch hauen?? Ich bin kein Richter, der belegen kann, ob die Recht haben oder die anderen Leute. Das kann am Ende nur ein Sachverständiger klären aber nicht ich.
cschiko27.06.18 14:00
Naja wenn du doch von HansGrohe die Bestätigung hast das eine 16er oder 17er Leitung nicht reicht, sondern eine 20er verbaut werden muss. Dann würde ich genau mit dieser Bestätigung mal an entsprechender Stelle vorstellig werden. Hast du den Sanitärer beauftragt? Wenn nein, dann ab zu deinem Bauleiter.

Wie gesagt, jetzt kann man es eigentlich noch leicht beheben. Später ggf. nur noch mit dann unverhältnismäßigem Aufwand.
R.Hotzenplotz27.06.18 14:04
Was heißt eine Bestätigung? Der Mann hat das am Telefon gesagt. Es ist nicht deren Aufgabe, schriftliche Bestätigungen an Endkunden zu schicken und selbst wenn, dann hätte das keine Sachverständigenqualität.

Die Aussage aber habe ich auch so weitergegeben, mit dem Hinweis darauf, dass ich bei Abnahme den Wasserdruck im Detail prüfen und mich im Zweifel auch nicht mit einem Nachlass zufrieden geben werde. Mehr kann ich doch da nicht tun. Wenn man dann nicht verstanden hat, dass man seine Ausführung noch mal auf 100% Richtigkeit überprüft, dann kann ich es auch nicht ändern.

Das mit dem Aufwand habe ich natürlich auch herein geschrieben. Daher verstehe ich die Aufregung um die paar Schläuche nicht.

Wieso ab zum Bauleiter? Das ist doch der, den ich damit die ganze Zeit konfrontiere. Geschäftsführung in Kopie.

Montag kommt der neue Sachverständige. Dem werde ich das schildern und um Rat fragen, ob unmittelbar die kostenpflichtige Hinzuziehung eines Sanitär-Sachverständigen anzuraten ist oder wie er das einschätzt.
hansgrohebaustoppsanitärleitungbauleiter