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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

11ant14.12.17 22:41
R.Hotzenplotz schrieb:
denn sonst stehen da bis auf den erwähnten zweigeschossigen Neubau nur eingeschossige Häuser mit Satteldach.
Dann würde ich von folgenden Vergleichsmaßstäben ausgehen: bzgl. der Gesamthöhe Orientierung an der Wandhöhe / Traufhöhe der zweigeschossigen Häuser, und bzgl. der Höhe des EG Orientierung an den Raumhöhen der eingeschossigen Häuser.
R.Hotzenplotz schrieb:
Ich befürchte, das muss auf normale althergebrachte Geschosshöhe gebracht werden,
Normal althergebracht "gibt´s nicht": moderne Bodenaufbauten kann man von Dir nicht verlangen, bzgl. ihrer Dämmstoffdicke bei der lichten Raumhöhe abzuziehen; bzgl. anderer Estrichdicke bei Fußbodenheizung kann man das schon eher erwarten.

Mir persönlich wäre an (lichten Höhen) 260 cm im EG und 240 cm im OG nichts zu wenig.

Allerdings wähnte ich die grundsätzliche Dimensionierung im Zuge der Voranfrage geklärt, beim eigentlichen Antrag sollte das keine Hürden mehr ergeben können.
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ruppsn14.12.17 22:44
R.Hotzenplotz schrieb:
Wäre ein ebenso großer Kompromiss wie die Verringerung der Raumhöhe.

Wenn in Sachen Kompromiss beides gleich schwer wiegen würde, dürfte das Flachdach der teurere Weg sein. Auch teurer als Dein bisher geplantes Dach.

Geringere Raumhöhe -> weniger Mauerwerk, weniger Putz, weniger Fassade...jeweils Material und Arbeitszeit. Wäre also günstiger als die jetzige Lösung.

letztendlich würde ich aber abwarten, was das Amt und der Architekt sprechen. Ohne Tatsachen sich den Kopf zu zerbrechen ist ja nur bedingt sinnvoll. Lass Dir mehrere Optionen vom Planer geben, Du wirst ja nicht spontan entscheiden müssen, sondern hast dann noch Zeit die Option abzuwägen. Will sagen: mach Dich nicht verrückt, wird schon! [emoji4]
R.Hotzenplotz15.12.17 05:23
Das ist ein wichtiges Argument. Interessant ist, wie viel günstiger es wird, wenn das Gebäude niedriger wird.

Kann man nur hoffen, dass der GU die Kostenreduzierung bei so etwas auch 1 zu 1 weitergibt. Im Prinzip können wir da ja nichts machen, da der Vertrag bereits unterschrieben ist. Egal welche Reduzierung aufgerufen wird, man wird es ja annehmen müssen. Abgesehen davon, dass sicherlich zusätzliche Architektenkosten, vielleicht zusätzliche Statikerkosten entstehen, die vermutlich separat zu zahlen sind.
j.bautsch15.12.17 10:15
Also in meinen Mietwohnungen hatte ich bisher immer ca 2,45m lichte Höhe, und auch in unserem 36m² wohn/Esszimmer finde ich die Höhe nicht drückend
ypg15.12.17 12:39
Wir haben auch 2,45 im Kochessbereich, dafür aber einen Luftbereich im WZ als Ausgleich. Überall auf 60qm wäre mir das wohl auch um wenige Cm zu niedrig. Allerdings kann. Man in den Schlafräumen, die ja auch nicht so groß sind, wiederum auf einige cm verzichten - da würden mir persönlich 2,40 reichen.
Egon1215.12.17 13:51
wie heißt es so schön "dem Mensches Willen ist sein Himmelsreich" wir haben nur 2,45 Decken, ich bin 1,86 groß und finde an der Raumhöhe Nichts drückend. Gut wenn wir sie abhängen wollen würden aber dann wäre bei einer 2,60 Decke nach dem Abhängen ja auch nur noch eine 145 Decke da

Bei höheren Decken müsst ich für jeden Handgriff gleich eine Trittleiter holen, das fände ich viel nerviger
raumhöhe