W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

kaho67426.07.18 12:54
11ant schrieb:
Und ich gebe ihnen Recht. Punkt.
Ich finde das sehr rigoros. Kennst Du die Statik des Hauses so genau?
Wir sind doch noch in der Rohbauphase, richtig? Neuen Sturz rein ist doch kein Ding der Unmöglichkeit, oder doch?
11ant26.07.18 13:02
kaho674 schrieb:
Wir sind doch noch in der Rohbauphase, richtig? Neuen Sturz rein ist doch kein Ding der Unmöglichkeit, oder doch?
Wir sind in der Phase "Dachstuhl ist schon aufgesetzt", und es ging nicht um objektive Unmöglichkeit, sondern um mangelnde wirtschaftliche Darstellbarkeit. Das kostet definitiv übermäßig, diesen Aufwand zu treiben. Für was überhaupt: für 25 statt 12 cm mögliche Mehrbreite ?
Und dann kommt der nächste Laienjammer: ach, die 126 breite Balkontür braucht dann ein drittes Band, ach dann geht kein Drehkipp, nein das hat mir keiner gesagt ;-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
kaho67426.07.18 13:30
Na, Elefant, so geht aber Kundenfreundlichkeit.
Ich finde es schon etwas befremdlich, was bei diesem Bau immer alles so NICHT geht. Is ja schlimmer als zu DDR-Zeiten.

Da müssen eben mal 3 Leute bissl Gehirnschmalz investieren, den Kunden exakt beraten und einer sägt den Mist neu rein.
R.Hotzenplotz26.07.18 13:43
11ant schrieb:
An manchen Stellen habe ich das Gefühl, daß man es mit der Laiennaivität auch übertreiben kann.

Ich kann dir sagen, wie man Kirschen verkauft, Pfifferlinge oder andere Köstlichkeiten. Aber bauliche Dinge sind einfach nicht meine Welt. Sorry aber ich kam nicht auf die Idee, zu fragen, ob man in einer Kalksandstein Wand was montieren darf und in einer Trockenbauwand nicht oder halt umgekehrt..... stattdessen hätte man doch den Bauherren auch fragen können, ob er sich darüber im Klaren ist, dass eine Kalksandstein Wand nicht für Einbauten genutzt wird und wie man sich denn vorstellt, seine Möblierung und Ablagen zu lösen. Vielleicht nicht rechtlich einforderbar aber kundenorientiert wäre es gewesen. Aber wollen wir das Thema nicht vertiefen; hier nehme ich ja die Mehrkosten ohne zu Murren in Kauf auch wenn ich mich ärgere.

11ant schrieb:
Dieses Fenster wird wohl auch für immer in den Geschichtsbüchern dieses Forums stehen, falls mal jemand ein konkretes Beispiel für den Qualitätsunterschied zwischen einem eigenen und einem GU-Architekten haben will.

Die Planungsqualität, die der Kunde erwarten kann, ist bei beiden vom Rechtlichen her gesehen die gleiche. Also müssen sie sich danach auch messen lassen und für Fehlplanungen ggf. gerade stehen. Ich finde es inkonsequent, auf der einen Seite darzustellen, der GU Architekt ist pauschal schlechter, ihn dann aber wiederum auch pauschal in Schutz zu nehmen, es handele sich um keinen Planungs- / Ausführungsfehler.

11ant schrieb:
Spätestens in der dritten Instanz gerät er an einen Richter, der selbst oder über Gutachter genügend Sachkunde einbringt, um ihm entgegenzuhalten, daß in Ausführungsplänen wo nicht explizit anders angegeben immer Rohbaumaße stehen.

Da darf man sich nicht täuschen. Es geht nicht darum, einen Richter zu überzeugen, was üblicherweise in Ausführungsplänen steht und was nicht. Es geht doch vielmehr darum, was der Anbieter hätte tun müssen, um dies dem Kunden zu erläutern. Wenn man es schon einem Richter in der dritten Instanz erst durch einen Fachmann erläutern müssten, warum soll es dann vom bauenden Laien bei Vertragsschluss einfach so erwartet werden können?

11ant schrieb:
Bei der Bauleistungsbeschreibung waren die Zeichnungen Bestandteil des Vertragswerkes, und die Rechtsauffassung des Anwaltes läßt sich nur aus dem Textteil herleiten.

Vertragsbestandteil waren lediglich die Grundrisse, nicht der Ausführungsplan.

Zu dem Fenster:
Auch hier verstehe ich als Laie wieder folgendes nicht. Eine Verbreiterung der Tür ist also ein Riesen statisches Problem und wirtschaftlich kaum lösbar aber ein nicht vorhandenes Fenster jetzt noch nachträglich einzubringen, ist dagegen kein Problem? Sie sagten mir, Fenster geht auf gar keinen Fall zu vertretbaren Kosten (wie sie es eigentlich zu allen Punkten sagen).
11ant26.07.18 15:51
Wenn man in eine nur einen Kopf starke gemauerte Wand eine Nische einbaut, kommt entweder darüber nichts mehr oder darüber nichts Gemauertes mehr oder ein Sturz, bevor darüber weiter gemauert werden kann. Selbstverständlich muß man die Wand nicht weghauen, sie kann bis Unterkante Spiegelschrank stehen bleiben. Oberhalb des Spiegelschrankes macht man dann in Trockenbau weiter.

Was den Richter anbelangt, meinte ich: spätestens der Dritte wird sich fragen, ob des Anwalts Annahme der Wirklichkeit entspricht; und sich ggf. von einem Gutachter bestätigen lassen, daß Fertigmaße in Rohbau-Ausführungszeichnungen zumindest exotisch wären.

Das vergessene Fenster kostet jetzt natürlich ein Mehrfaches von wenn man es gleich geplant hätte - deswegen sage ich ja Freundschaftspreis.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
R.Hotzenplotz29.07.18 10:08
Ich habe eine vielleicht ganz gute Idee.

Die Glasfläche des feststehenden Fensterelements ist ca. 10cm breiter als bei den Terrassentüren. Wenn man baulich noch eine Brüstungswand einziehen kann, wäre auch vorstellbar, im Schlafzimmer auf ein feststehendes Element zu wechseln, um den Lichteinfall zu maximieren. Ich denke, es reicht völlig, durch den Hauswirtschaftsraum und das Bad auf die Dachterrasse zu gehen.

Alternativ frage ich mal nach, inwiefern es Türelemente gibt, die mit schmalerem Glasrahmen zugunsten mehr Glasfläche auskommen. Vielleicht sind auch Alufenster dafür eine Variante, die das möglich machen.
fenstersturzkalksandsteinglasfläche