Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

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11ant

11ant

@11ant; sind dir denn zulässige Toleranzen für Fenster bekannt?
Toleranzen sind da das falsche Wort: es gibt Einbauspielräume. Man muß ja beim Einsetzen ohne Fingerquetschen hantieren können, aber es sollen auch keine Grand Canyons zugeschäumt werden.

Daher sind die Fenster möglichst passen kleiner als die Öffnungen, und am besten werden die Fenster nach Maß gemacht, wenn im Rohbau Ist-Maße genommen werden konnten. Vereinfacht gesagt, sind in den meisten einmann-handhabbaren Formaten die Elemente ca. 3 cm kleiner als die Öffnung. Praktisch also ein 110 x 148 cm Fenster in eine Öffnung 113,5 x 151.

Bestellt man die Fenster bevor der Rohbau steht, meißelt man zu enge Öffnungen auf ihr Sollmaß. Zu weite Öffnungen werden bei kleinen Abweichungen mehr ausgeschäumt und erfordern ggf. auch Abdeckleisten; im schlimmsten Fall eine Neubestellung.

Toleranz im Sinne von +- 2cm oder im Sinne von hier 89 und da 91° rechter Winkel kenn ich nicht.
 
R

R.Hotzenplotz

Wie möchte er denn die Schwelle umgehen?
Er hat eine Idee, dass es am Ende quasi schwellenlos wäre. Da der Bereich überdacht ist, sieht er da wenig Probleme. Aber genauer kann ich es leider nicht sagen. Da müssen mir den Bericht abwarten.

Habe eben noch mal mit ihm telefoniert. Er bleibt dabei, dass ein Haus, wo Wandhöhen erhöht sind, die Haustür erhöht ist und wo der Bauherr 189cm groß ist, dass man möglicherweise von einem Planungsfehler ausgehen kann, dass an dieser Stelle eben nicht analog der übrigen Teilaspekte erhöht geplant oder zumindest mal auf die Option hingewiesen wurde. Sein Vorschlag war, dass ein Anwalt mal drüber schaut, da er auch die Ansicht gewonnen hat, dass ich mit der aktuellen Lösung nicht glücklich werde und mich ein Leben lang drüber ärgern würde.
 
R

R.Hotzenplotz

Heute war der Sachverständige Sanitär da. Er sagt, es sei vorbildlich gearbeitet worden. Er empfiehlt lediglich noch die Einbringung einer Zirkulationsleitung im Kinderbad, um dort schnell das Warmwasser verfügbar zu haben. Ansonsten sieht er keine Probleme bei den ausgeführten Querschnitten etc.

Also offenbar ein Gewerk, was keine Probleme bereitet.

Hinsichtlich der schiefen Außenwand habe ich folgenden Vorschlag des GU unterbreitet bekommen:

"wie mit Ihnen und Herrn XXX am Montag vor Ort besprochen, ist die Außenwand im EG (Gartenseite; Nord-Ost-Ansicht)

nicht fluchtgerecht ausgeführt wurden.

Um diese Wand wieder fluchtgerecht auszuführen, müssten an der angegebenen Position (Siehe Anhang) entsprechend eine ca. 0,80 m² große Fläche

um 1,5 cm ``geschält`` werden/ 1,5 cm vom Außenmauerwerk abgetragen.

Entsprechend wird diese Fläche dann herkömmlich mit dem Außenputz versehen und die Flucht wieder hergestellt.

Dazu schmälern wir die Außenwand in diesem Bereich um 1,5 cm, jedoch ist an dieser Stelle ein Versprung im Mauerwerk und hätte

zur Folge, dass der Dämmwert dort nicht verringert wird.

Sie können sich dies gerne auch vor Ort ansehen, wir haben dort entsprechend eine Schnur gespannt die dieses Problem darstellt/abbildet.

Diesbezüglich bitte ich Sie um Freigabe dieser Arbeiten.

Um den Außenputz schnellstmöglich ausführen zu können, wäre es von Vorteil, wenn wir Ihre Antwort bis Montag vorliegen haben."
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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