Fenster, Vorbaurollladen, Außenputz

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S

Shadowblues

Hallo zusammen,

ich bin grade etwas ratlos und benötige eure Hilfe. Folgende Situation:

Haus letztes Jahr mit Fenstern usw. fertig gestellt bis auf den Außenputz, bis Februar dann Innenausbau und Einzug. Jetzt soll der Außenputz darauf (Eigentlich schon im Oktober aber der Gipser hatte nie Zeit).

Nun habe ich Vorbaurollläden in RAL Farbe lackiert, elektrisch. Diese haben links und rechts 3mm Blech, dann kommt auch schon die Revisionsklappe. So wie mein Gipser jetzt die Anputzleisten gesetzt hat, käme ich nicht mehr an den Rollladenkasten ran ohne den Putz wegzuklopfen. Habe das natürlich erst mal gestoppt.

Mein Gipser sagt nun, er müsse das Fenster laut Norm mind. 5mm einputzen, da die Rollladenschienen darauf sind, müssten selbige 5mm eingeputzt werden. Ich will jedoch die Rollladenschienen im Problemfall ungern aus dem Putz rausbrechen, ausserdem muss der Rollladenkasten zugänglich bleiben.

Jetzt habe ich auch schon einen Verweis gefunden, dass Vorbaurollläden erst nach dem Putzen aufgebracht werden dürfen. Leider finde ich das nirgends so, dass ich das dem Architekten unter die Nase halten kann. Habt ihr mir da was?

Mein Architekt hat mal wieder keine Meinung ... .*seufz*

Gibt es eine Möglichkeit die Situation zu retten? 8 Wochen ohne Rollläden wären ganz schlecht - die Kinder sollen es ja dunkel haben zum schlafen. Oder müssen die Dinger ab? Oder was ganz anderes?

Gruß
Roger
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Roger,

so ärgerlich das jetzt auch ist - ich würde an Deiner Stelle die Rollläden abbauen, den Putzer seine Arbeit machen lassen, und die Rollläden wieder anbringen.

Alles andere ist, meiner Meinung nach, irgendwie ein bisschen gepfuscht.

Abstand lassen (Feuchtigkeitsproblem?) oder, im Reparaturfall (kann durchaus mal vorkommen) den Putz wegklopfen, kann bei einem neuen Haus eigentlich nicht wahr sein...

Grüße,

Dirk
 
S

Shadowblues

Hallo Dirk,

danke für das Feedback. Wenn ich das so fordere, so muss ich auch irgendwas in der Hinterhand haben um das fordern zu können. Denn nicht ich werde die Rollläden abbauen und mir damit die Gewährleistung in die Schuhe schieben sondern der Fensterbauer. Und da kommen wir zum nächsten Problem. Alle Fensterladenmotoren sind innen verklemmt, ich müsste also zur Demontage in jedem Fenster die Tapete zerstören und in den 2 Bädern jeweils eine Fliese zerklopfen .. .

*grmpf*

Gruß
Roger
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Roger,

hast Du die einzelnen Gewerke selbst vergeben?

Hast Du einen Bauleiter (vielleicht der Architekt)?

Wer hat veranlasst, dass die Rollläden vor dem Putz schon montiert wurden?

Bist Du Dir mit der Demontage der Motoren wirklich sicher? So ein Teil kann ja auch mal kaputt gehen - es ist für mich schwer vorstellbar, dass ein Austausch dann nur mit einem derartigen Kolateralschaden möglich ist.

Unsere Rollladenmotore sind von außen und unten (nach Demontage einer Metallblende) zugänglich.

Grüße,

Dirk
 
S

Shadowblues

Hallo Dirk,

vergeben über nen Architekten - die Wahl des selbigen war aber ein Fehler von mir .. *seufz*

Koordination der Gewerke: Architekt

Ich selber habe diese Teile nicht zerlegt, ich kann nur von meinem letzten Haus reden - dort musste ich mal einen austauschen.

Aktuell von meiner Frau durchgegebener Stand der letzten Besprechung der Spezialisten vor Ort (leider ohne mich): Kürzen der Revisionsklappen - aber das kann nur in die Hose gehen, den Zahn werde ich ihnen ziehen ..
Sowas nennt sich architektengestützte Klüngelei.

Roger
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Roger,

sorry, wenn der Architekt die Aufträge vergibt und die Koordination der Gewerke vornimmt, dann kann er sich, meiner Meinung nach, den Schuh ganz allein anziehen...

Auf irgendwelche "Bastellösungen", wie oben beschrieben, würde ich mich keinesfalls einlassen. Gerade Rollläden reagieren sehr sensibel auf Änderungen in der Konstruktion - Stichwort Windempfindlichkeit bei Sturm - da ist ein pfeifen des Windes im Rollladengehäuse wahrscheinlich noch ein kleineres Problem.

Der Architekt erwartet von Dir ja auch eine zu 100 % korrekte Bezahlung, dann würde ich auch eine zu 100 % korrekte Leistung (Ohne Klüngelei, um das Wort "Pfusch" nicht in den Mund zu nehmen) verlangen.

Vielleicht hilft es, den Herrn mal an seine Berufshaftpflicht zu erinnern...

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2024
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