Nehmt mal die Summe aller euch vorliegenden Angebote und vergleicht die mit euerm Hauspreis. Wenn beides gleich ist, stimmt was nicht.komisch, warum er das wohl macht?
Nehmt mal die Summe aller euch vorliegenden Angebote und vergleicht die mit euerm Hauspreis. Wenn beides gleich ist, stimmt was nicht.komisch, warum er das wohl macht?
Ich habe den nicht bezahlt. Das geht zu Lasten der Gegenseite. Aber auch wieder mal rausgeschmissenes Geld, das am Ende beim Hausbau oder der Schadenersatzzahlung fehlt. Ewig hält der das nicht durch.Hast du den Architekt für das Gutachten bezahlt? Ich denk war befreundet mit dem Gegenanwalt..?
Der GU hat den Anwalt gewechselt. Ich hatte davor nur meinen "Haus- und Hofanwalt" beratend eingeschaltet. Aber seit der den neuen Anwalt hat, habe ich auch einen für Baurecht, der das nun in die Hand genommen hat.Was ich aktuell nicht verstehe: Wer hat sich einen neuen Anwalt genommen? Du oder der GU?
Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?Der Sinn dieses Runterrechnens der Mängelbeseitigungskosten ist doch ganz einfach
@Deadree: Im Nachhinein weiß ich, dass mein EX-GU 10% des Hauspreises auf die Handwerkerrechnungen aufgeschlagen hat. Da ist mir hier im Forum gesagt worden, dass wäre noch viel zu wenig und musste ja schiefgehen. Schaut mal in euren Bauvertrag, eventl. gibt es da auch eine Pauschalsumme, die er für seine Leistungen haben will. Habt ihr eine Vertragserfüllungsbürgschaft vom GU bekommen?komisch, warum er das wohl macht?
Das wäre so, wenn er das Haus zu Ende bauen würde. Davon gehe ich aber nicht aus. Er hat bereits 70.000 € seines eigenen Geldes hier in den Sand gesetzt, auf Grund seines Unvermögens. Für die Mängelbeseitigung hat er einen Kredit von 50.000 € von seinem Heizungsbauer bekommen, der hier auch nur Mist gebaut hat. Davon sind jetzt wohl noch ca. 30.000 € da. Und die Anwälte (1 und 2) wollen auch ihr Geld.Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?