Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Hausbau0815

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Auf Grund von mehreren Nachfragen, versuche ich hier mal eine Zusammenfassung des bisherigen Bauverlaufs:

Grundstückskauf 2013

Unterzeichnung Bauvertrag mit GU1 aus Leipziger Umland: 16.05.2018

Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

Keller: 200 qm Wohnfläche. Beide Doppelhaushälfte zusammen knapp 400 qm

keine Eigenleistungen, ohne Malern und Fußbodenbelag, außer Fliesen

garantierter Pauschalfestpreis: 490.000 €

Einziehen ins DH sollte auf eine Seite meine Tochter mit Familie und andere Seite mein Sohn mit Lebensgefährtin

Seit 2015 in Kontakt mit GU1, auch verschiedene von ihm gebaute Häuser besichtigt und mit den Bauherren gesprochen, keine größeren Probleme

Baubeginn: 8.10.2018

Kelleraushub 1.200 m³ Erde, Entsorgungskosten: 18.000 € extra

später wurde festgestellt, dass mind. 500 m³ zu viel weggefahren wurden, die wurden kostenlos wieder ran gekarrt, aber keine Erstattung der Entsorgungskosten. Es wurde behauptet, dass ich die Abfuhr gewollt hätte und das obwohl ich jeden LKW hinterher geheult habe.

mehrere Besuche der BG Bau und Verhängung 2maligen Baustopp, weil Baugrube nicht die erforderliche Abschrägung hatte, darauf hin wurde eine riesige Baugrube ausgehoben, der die bereits bezahlte Baustraße komplett zum Opfer fiel .

Nach Errichtung des EG (internationale Maurerbrigade ohne Zulassung für Beton- und Mauererarbeiten) kam eine Mail, dass auf Grund statischer Erfordernisse Mehrkosten in Höhe von 1000 € anfallen würden. Das haben wir akzeptiert. Einen Tag später, kam eine neue Mail, dass sich der Herr GU verrechnet hätte, weil einen Balken vergessen und es jetzt über 6.000 € wären. Damit waren wir dann, mit Verweis auf den "garantierten Pauschalfestpreis " nicht mehr einverstanden.

Zeitgleich stellte sich heraus, dass das gesamte Haus mind. 12 cm höher aus der Erde ragte, als geplant, was an den in der Luft hängenden Lichtschächten erkennbar war, die eigentlich in die zukünftigen Stellplätze integriert werden sollten. Dies wurde allerdings erst mal vehement bestritten. Ein weiterer Punkt war die Verfüllung und Verdichtung der Baugrube. Laut Bodengutachten (und das hatte der GU) war der Aushub nicht zum Wiederverfüllen geeignet, da nicht verdichtungsfähig. Genommen wurde er trotzdem und nicht mal verdichtet. Das hatte zur Folge, dass der Boden nachgab und sich das Gerüst gegen den Rohbau lehnte. Weiterhin war unser Keller größer als geplant, was ja an sich nicht schlecht ist, wenn das EG darüber dem angepasst worden wäre. Im Entwurf war beim Keller noch keine Außendämmung vorgesehen. Bei Vertragsabschluss aber schon und zwar 10 cm. Dies wurde dann offenbar nicht an die Planerin weitergegeben. Vertragsabschluss inkl. Außendämmung 16.05.2018, Planungsunterlagen offenbar ohne Außendämmung: 18.06.2018?????

Nach Gießen der Decke EG im Dezember war erst mal Schluss = Baustopp vom GU verhängt. Ich hatte inzwischen einen externen Bauberater eingeschaltet. Am 17.12.2018 Krisengespräch im Büro GU. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechnung für die Decke in Höhe von 47.500 € noch nicht bezahlt. Wir einigten uns auf sofortige Überweisung von 40.000 € an den GU und 7.500 € Einbehalt bis zur Mängelklärung unter der Bedingung, dass ab KW2 die Arbeiten weitergeführt werden.

Statt der Weiterführung wurden in KW2 sämtliche Geräte und Materialien abgeholt, Ende Januar auch noch das Gerüst abgebaut. Der GU war nicht erreichbar. Mein Bauberater empfahl mir einen Anwalt, der dann im März die Klage auf Weiterbau einreichte.

Zwischenzeitlich hatten wir einen Gutachter mit der Mängelfeststellung beauftragt, der Mängel im Wert von 31.000 € feststellte. Somit war der GU deutlich überzahlt.

Ab Mai 2018 gingen dann diverse Vergleichsangebote hin und her, ohne Einigung.

Als ich im Juli per Internetrecherche feststellen musste, dass der Herr eine 2. Baufirma gegründet hat, war ich mit den Nerven am Ende, weil mir klar war, auf was das hinaus lief. Ich war dann irgendwann so verzweifelt, dass ich die Ehefrau des GU anrief (Telefonnr. hatte mir ein ebenfalls Geschädigter gegeben, dem hier noch eine besondere Rolle zu kommt, nennen wir ihn Herrn X) und um Einwirkung auf ihren Mann bat. Sie wüsste von all dem nichts. Keine 10 Minuten später erhielt ich einen Anruf von meinem Anwalt, dass sich die Anwältin des GU bei ihm beschwert habe. Kurze Zeit später erhielt ich eine Unterlassungsklage und sollte 1000 € zahlen. Mein Anwalt meinte, dass er mich dazu nicht vertreten kann. Dafür vermittelte mir Herr X (wie gesagt ebenfalls Geschädigter, aber nicht als Bauherr, sondern als Bauunternehmer) seinen Anwalt, der mich da ganz prima raus boxte.

Der Prozesstermin war auf den 4.10.2019 festgelegt. Eine Woche vorher ging der GU den Vergleich mit uns ein, bei dem wir eigentlich ganz gut wegkamen. Er musste die Gerichts – und Anwaltskosten (in Summe knapp 30.000 €) und Schadenersatz (ca. 17.000 €) zahlen.
Wir nur die Vergleichskosten. Per Vergleich verpflichtete er sich, das Haus bis zum 30.11.2019 fertigzustellen. Dieses Datum war allerdings total unrealistisch. Abgesehen davon, dass er erst Mitte Oktober mit dem Weiterbau begonnen hat. Nachdem der Dachstuhl drauf war (es war inzwischen Ende November und wir waren von einer Fertigstellung noch meilenweit entfernt) war wieder Schluss.

Wieder lief alles über die Anwälte. Im Dezember 2019 hat er dann noch die Folie aufs Dach bringen lassen, das war dann seine letzte Amtshandlung. Wir ließen mal wieder den Gutachter kommen, der weitere Mängel feststellte. U.a. waren die Betonwände des überstehenden Kellers bis in die Bewehrung zurück gestemmt worden, so dass die Eisen teilweise sichtbar waren. In einer Doppelhaushälfte wurde im OG eine Zimmertür komplett vergessen. Stützpfeiler fehlten, das Mauerwerk war unvollständig und mangelhaft, etc.

Für Anfang Januar 2020 wurde zwischen den Anwälten ein gemeinsamer Baustellentermin vereinbart. Wer nicht kam war der GU. Seine Anwältin teilte uns mit, dass er seine Firma zum 30.12.2019 veräußert hätte und unsere Ansprüche damit auf die Nachfolgefirma übergehen würden. Wie sich später herausstellte, war diese allerdings eine Briefkastenfirma. Er hatte seine 1. GmbH somit beerdigt und wir hatten die A...Karte.

Im Februar kam dann tollerweise die gerichtliche Vollstreckung des Vergleichs, in dem uns 130.000 € zugesprochen wurden, die GU 1 als Vorschuss an uns zu zahlen hätte, weil er den Vergleich nicht eingehalten hat. Schön. Nur dass der Wisch inzwischen nichts, aber auch gar nichts wert ist.

Über unseren Anwalt erfuhren wir, dass der GU sich bereits Ende Mai 2019 per Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer entlasten lies.
Da stellt sich mir doch die Frage, wieso kann er im September einen gerichtlichen Vergleich mit uns eingehen? Wieso kann er im Oktober und November 2019 Rechnungen an uns stellen und diese als Geschäftsführer unterschreiben? Nach Erhalt dieser Informationen habe ich ihn wegen Betrugs angezeigt, aber diese Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam. Da die Briefkastenfirma nicht existiert, haben wir nun auch noch die Kostenfestsetzung des Gerichts für die Vollstreckung zu zahlen.

Fortsetzung folgt.
 
N

ntsa86

Wow, was für eine Horror Geschichte. Danke fürs (erneute) teilen. Bin gespannt wie es weiter geht und hoffe, dass alles ein möglichst positives Ende für euch nimmt.
 
Wolkensieben

Wolkensieben

Unfassbar. Ach Du liebe Zeit, Du hast schon 2018 angefangen ??? Und Deine Familie wohnt immer noch nicht drin ? Hatte merkwürdigerweise beim Keller auch das Thema mit mehr Baustahl und Mehrpreis. Der SV hat das bemerkt und war von da an schon mit Boot. Bin gespannt auf die Fortsetzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hausbau0815

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Der anfangs erwähnte Herr X bot mir seine Unterstützung an. Allerdings nicht uneigennützig, da er mich vor den Karren spannen wollte, um GU1 zu schaden. Offenbar hatte er noch ein viel größeres Interesse daran als ich. Er schlug mir Dinge vor, die echt daneben waren und die ich ablehnte.

Ende Januar 2020 übergab ich ihm die Rohbaufertigstellung. Vor meiner Auftragsvergabe bestätigte er mir, dass das Gerüst bis zum Ende der Gesamtbauzeit ohne weitere Kosten für uns stehen bleibt. Nach einer Woche stand gerade mal das Gerüst und die Fenster im EG waren mit Planen zugemacht. Seine Mitarbeiter kamen meist zu fünft und ich hatte den Eindruck, dass das der Reha-Verein wäre. Sie waren von 10.00 manchmal auch erst 11.00 Uhr bis 13.00 oder 14.00 Uhr auf der Baustelle und man hätte ihnen wirklich beim Laufen die Schuhe besohlen können. Ich Dussel habe auch noch Kaffee geliefert, der mich teuer zustehen kommen sollte. Die Abrechnung erfolgte nach Stundenbasis und als ich am Freitag die 1. Abschlagsrechnung erhielt, traf mich fast der Schlag: 130 Stunden = 7.658 €. Diese Summe setzte sich aus An- und Abfahrtszeit und den ca. 3 Stunden auf der Baustelle zusammen, inklusive Kaffeetrinken. Die 2x viertelstündige Kaffee- + Zigarettenpause sollte mich also pro Tag 140 € kosten, 700 € die Woche!

Hier dann nochmal meine Kommentare zu den Stundenabrechnungen und seine in rot:
Di.28.01.2020: lt. Bautagebericht: 5 MA 8.00 bis 14.00 Uhr
Ich war kurz nach 10.00 Uhr auf der Baustelle um den Stromkasten aufzuschließen, da waren Ihre Mitarbeiter noch beim Fahrzeug ausladen. Gegen 11.30 Uhr habe ich Kaffee auf die Baustelle gebracht. Kurz danach fing es an zu schütten, so dass die Arbeiten komplett eingestellt werden mussten Ich bin kurz nach 12.00 Uhr wieder weg, da waren Ihre MA am Einpacken. Es ist also von einer reinen Arbeitszeit von höchstens 2 Stunden pro MA ausgehen (Anwesenheit – (Regenpause + Kaffee- /Zigarettenpause(n)).

Erklärung von Herrn X: nach unseren Aufzeichnungen haben die Kollegen gg. 8.24 Uhr das Firmengelände verlassen und sind erst wieder 14.03 Uhr da gewesen. Zur Vorbereitung früh zählt auch die Baustelleneinteilung und Erläuterung der Arbeiten im Betrieb, sowie die Materialbesorgung.

Mi 29.01.2020 lt. Bautagebericht 5 MA 7.30 bis 15.00 Uhr
Ich war kurz vor 11.00 Uhr auf der Baustelle, da war keiner da. Nach Rücksprache mit Ihnen waren die Kollegen um 10.59 Uhr auf der Baustelle. 7.30 bis 11.00 Uhr, ergibt eine Differenz von 3,5 Stunden und das mal 5 MA. Das kann auch mit Gerüstladen nicht begründet werden. Erklärung von Herrn X: An dieser Stelle mach ich ihnen mal den Vorschlag, selber ein Fahrzeug zu beladen.
Auch war um 14.00 Uhr keiner mehr da. Erklärung von Herrn X: Das ist eine Unterstellung.
Gehen wir mal noch von ein paar kleineren (Raucher-) Pausen aus, ergibt sich hier eine Arbeitszeit von max. 2,5 Stunden pro Mitarbeiter auf der Baustelle, dies ist völlig uneffektiv.

Do 30.01.2020 lt. Bautagebericht 5 MA 8.00 bis 15.00 Uhr Ausgeführte Arbeiten lt. Bautagebericht Gerüst aufgeladen und aufgebaut Auch hier stimmt die aufgeführte Stundenzahl nicht mit der Arbeitszeit auf der Baustelle überein.
Erklärung von Herrn X: Warum nicht? Nach unsere GPSAufzeichnung waren unsere Mitarbeiten seit 8.00 Uhr mit dem Aufladen von Gerüstteilen bei uns am Bauhof tätig und von 9.28 Uhr bis 15.37 Uhr für Sie unterwegs.

Auch am Freitag wurde noch das Gerüst aufgebaut. Das ist das 3. Gerüst, welches an diesem Haus aufgebaut wurde, die beiden vorhergehenden wurden jeweils innerhalb von 2x 0,5 AT aufgebaut und in ca. 4 Stunden wieder abgebaut. Ich möchte damit sagen, dass hier etwas komplett aus dem Ruder läuft und sich utopische Stunden anhäufen. Die Fenster mit Folie versehen, hätten wir auch gerne selber machen können. Ich nehme an, dass der junge Mann ein Azubi ist, da er sich beim Umgang mit der Bohrmaschine sichtlich schwer getan hat In dem Fall haben wir ein weiteres Problem mit dem Stundenverrechnungssatz. Erklärung von Herrn X: haben wir hier nicht, da ein Stundenverrechnungssatz in diesem Falle auch für Lehrlinge gelten würde)

Ich rief Herrn X an, der war aber gerade in Urlaub gefahren und nicht erreichbar. Ich teilte seiner Sekretärin mit, dass die Arbeiten bis auf Weiteres gestoppt werden.

Ach ich habe noch vergessen, dass sie auch eine Bautür eingebaut haben. Diese war allerdings abgeschlossen und keiner wusste, wo der Schlüssel war. Ich musste also, über das Gerüst ins OG klettern, um überhaupt ins Haus zu kommen. Unten waren ja die Fenster mit Folie zugemacht.

Während des Urlaubs von Herrn X gab einen Sturm. Dieser zerfetzte sämtliche Fensterplanen und da das Gerüst nicht richtig verschraubt war, schlug mir eine Gerüstleiter in die Dachfolie und hinterließ dort einen klaffenden Riss.

Als Herr X aus dem Urlaub wiederkam, trafen wir uns in seinem Büro. Ich hatte wohl eine Beruhigungstablette zu viel genommen (mein Mann hatte mich gefahren), jedenfalls ging es mir nicht gut, habe aber schon alles mitbekommen, aber es muss wohl einen anderen Eindruck gemacht haben. In dem Gespräch erklärte er u.a., dass er das Gerüst nicht zur Fremdnutzung überlassen und es wieder abbauen wird, wenn er nicht auch mit der Dacheindeckung beauftragt wird. Dies stand allerdings nie zur Debatte, da er hierfür nicht mal ein Angebot abgegeben hatte und es entsprach auch nicht unserer Absprache.

Am nächsten Tag erhielt ich eine Mail von Herrn X: recht herzlichen Dank nochmals für den schnellen Termin gestern Nachmittag. Da Sie gestern Körperlich nicht in der Lage waren allen meiner Ausführungen zu folgen hier nun nochmals die Zusammenfassung des Termins.

Fortsetzung folgt.
 
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Meine Antwort darauf war:
Außerordentliche Kündigung Ersatzvornahme Maurer

Sehr geehrter Herr X,
auch wenn es nicht danach aussah, konnte ich Ihren Ausführungen am Montag sehr wohl geistig als auch körperlich folgen. Dass es mir nicht gut ging und ich den Termin nur auf Ihr Drängen hin wahrgenommen habe, war Ihnen bekannt.

Wenn Sie meinen, für uns als Berater tätig gewesen zu sein und uns dies in Rechnung stellen wollen, kann ich Ihnen nur mitteilen, dass Sie dafür keinen Auftrag hatten und dies jeder Grundlage entbehrt. Sie haben dies aus ureigensten Interesse getan, da Sie offensichtlich noch einen viel stärkeren Groll als ich auf Hr. …... haben. Sie haben die Situation doch dahingehend genutzt mit mir jemanden gefunden zu haben, den Sie sich in dieser Sache zu Nutze machen konnten und permanent in Richtung ….. angesetzt haben. Von wem habe ich denn die Infos zum Arbeitsplatz von Fr. …. oder dass man bspw. nicht erfasste Prepaidkarten in …....... kaufen kann, um damit anonyme Telefonate zu tätigen, um die gesamte Familie ….. zu schädigen, um nur einen Teil Ihrer Vorschläge zu nennen. Ganz krass fand ich, dass Sie die Kinder der Familie mit hineinziehen wollten. Sicherlich werden Sie dies jetzt abstreiten, aber zeitweise war ich so schockiert, dass ich Hr......... (Bauberater) von Ihren eigenartigen Vorschlägen erzählt habe, der dies sicherlich bezeugen wird, wenn es darauf ankommen sollte.

Dies ist keine freie Kündigung sondern eine außerordentliche, die auf Ihren Vertragsbruch hinsichtlich der Gerüststellung beruht. Sie haben vor meiner Auftragsvergabe an Sie bestätigt, dass das Gerüst bis zum Ende der Gesamtbauzeit ohne weitere Kosten für uns stehen bleibt. Nun haben Sie erklärt, dass Sie das Gerüst nicht zur Fremdnutzung überlassen werden und es wieder abbauen.

Es war zu keinem Zeitpunkt vereinbart, dass das Gerüst nur durch Ihre Firma genutzt werden darf. Ihnen war bekannt, dass wir auf Grund des nur noch zur Verfügung stehenden Restbudgets gezwungen sind, günstigere Angebote als die vorliegenden in Betracht zu ziehen. Die Gerüststellung war nie mit der Beauftragung der Dacheindeckung durch Ihre Firma verbunden. Somit ist der Aufbau für uns nutzlos und eine Vergütung indiskutabel.

Des Weiteren entsprechen die geleisteten Arbeiten Gerüststellung, Fenster mit Folie verschließen und Bautür einbauen nicht den Anforderungen. Die Folie an den Fenstern war eingerissen bzw. zu kurz gefasst, die zur Beschwerung auf die Folie gestellten Ziegelsteine sind durch den Sturm herunter und auf die darunterliegenden Lichtschächte gefallen, wodurch es zu Beschädigungen der Kunststoffteile kam. Das Baugerüst war nicht ordnungsgemäß gesichert (Sie selbst sagten mir, dass die Metallteile fehlen), so dass sich durch den Sturm Teile gelöst haben, auf den Dachstuhl gefallen sind und die Dachfolie beschädigt haben.

Zur Bautür haben mir Ihre Mitarbeiter am Mittwoch gesagt, dass sie keinen Schlüssel dabei haben, allerdings bin ich davon ausgegangen, dass dieser am nächsten Tag mitgebracht wird und nicht, dass er spurlos verschwunden ist.

Dass wir mit der abgerechneten Stundenanzahl nicht einverstanden, habe ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt. Wir sind auch nicht „beide übereingekommen“, sondern Sie haben versucht mir Ihren Standpunkt klarzumachen, wofür ich aber nach wie vor kein Verständnis aufbringen kann, was aber keine Rolle mehr spielt da die verbliebenen Folien am Mittwoch von Ihren Mitarbeitern entfernt wurden und die Bautür wieder ausgebaut wurde und daher eine Bezahlung dieser Arbeiten nicht zur Debatte steht.

Alle anderen Arbeiten sind nach Ihrer Weigerung das Gerüst, wie vereinbart bis zum Bauende stehen zu lassen, nutzlos und haben mehr Schaden als Nutzen gebracht.

Sie können gerne, wie Sie bereits sagten, rechtliche Schritte unternehmen, nur werden dann auch andere Sachen zur Sprache kommen.

Das war Ende Februar 2020. Dann war erst mal Ruhe in dieser Sache bis Mitte Mai Post von seinem Anwalt kam. Dieser forderte mich auf eine Abnahme der Leistungen seines Mandanten vorzunehmen und den Rechnungsbetrag zu zahlen.

Darauf habe ich kurz und knapp geantwortet:

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 14.05.2020 teile ich Ihnen mit, dass wir keine Abnahme der Werkleistung Ihrer Mandantin erklären werden bzw. dieser widersprechen.

Was sollten wir denn auch abnehmen bzw. in Gebrauch genommen haben???

Das von Ihrer Mandantin abgebaute Gerüst? Die bereits nach 4 Tagen zerschlissenen und durch Ihre Mandantin entfernten Fensterfolien? Oder die verschlossene Bautür, zu der es keinen Schlüssel gab?
Ein Vergütungsanspruch Ihrer Mandantin ist nicht gegeben.

Wir sollten uns besser über die Schäden, die Ihre Mandantin an unserem Bauwerk hinterlassen hat, verständigen, wie z.B. die durch nicht fachgerecht befestigte Gerüstteile beschädigte Dachfolie, Beschädigungen an 2 Lichtschächten sowie beschädigtes Mauerwerk, beim Herausstemmen der Bretter mit denen die Folie befestigt war.


Daraufhin kam nichts mehr. Wäre ja auch für den Anwalt schwierig geworden, da auch ich seine Mandantin (wegen des Telefonats mit der Ehefrau des GU) war, hätte er mich ja schlecht verklagen können.


Fortsetzung folgt.
 
Zuletzt aktualisiert 14.10.2024
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