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Pierre
Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?Der Sinn dieses Runterrechnens der Mängelbeseitigungskosten ist doch ganz einfach
Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?Der Sinn dieses Runterrechnens der Mängelbeseitigungskosten ist doch ganz einfach
@Deadree: Im Nachhinein weiß ich, dass mein EX-GU 10% des Hauspreises auf die Handwerkerrechnungen aufgeschlagen hat. Da ist mir hier im Forum gesagt worden, dass wäre noch viel zu wenig und musste ja schiefgehen. Schaut mal in euren Bauvertrag, eventl. gibt es da auch eine Pauschalsumme, die er für seine Leistungen haben will. Habt ihr eine Vertragserfüllungsbürgschaft vom GU bekommen?komisch, warum er das wohl macht?
Das wäre so, wenn er das Haus zu Ende bauen würde. Davon gehe ich aber nicht aus. Er hat bereits 70.000 € seines eigenen Geldes hier in den Sand gesetzt, auf Grund seines Unvermögens. Für die Mängelbeseitigung hat er einen Kredit von 50.000 € von seinem Heizungsbauer bekommen, der hier auch nur Mist gebaut hat. Davon sind jetzt wohl noch ca. 30.000 € da. Und die Anwälte (1 und 2) wollen auch ihr Geld.Diesen Weg kannst Du doch erst nach erfolgter Endabnahme gehen, oder nicht?
Willst du das wirklich wissen? Es konnte zu schlaflosen Nächten führen.Um was für Mängel geht es?