Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

4,50 Stern(e) 16 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 156 der Diskussion zum Thema: Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Wir sind doch noch in der Rohbauphase, richtig? Neuen Sturz rein ist doch kein Ding der Unmöglichkeit, oder doch?
Wir sind in der Phase "Dachstuhl ist schon aufgesetzt", und es ging nicht um objektive Unmöglichkeit, sondern um mangelnde wirtschaftliche Darstellbarkeit. Das kostet definitiv übermäßig, diesen Aufwand zu treiben. Für was überhaupt: für 25 statt 12 cm mögliche Mehrbreite ?
Und dann kommt der nächste Laienjammer: ach, die 126 breite Balkontür braucht dann ein drittes Band, ach dann geht kein Drehkipp, nein das hat mir keiner gesagt ;-(
 
kaho674

kaho674

Na, Elefant, so geht aber Kundenfreundlichkeit.
Ich finde es schon etwas befremdlich, was bei diesem Bau immer alles so NICHT geht. Is ja schlimmer als zu DDR-Zeiten.

Da müssen eben mal 3 Leute bissl Gehirnschmalz investieren, den Kunden exakt beraten und einer sägt den Mist neu rein.
 
R

R.Hotzenplotz

An manchen Stellen habe ich das Gefühl, daß man es mit der Laiennaivität auch übertreiben kann.
Ich kann dir sagen, wie man Kirschen verkauft, Pfifferlinge oder andere Köstlichkeiten. Aber bauliche Dinge sind einfach nicht meine Welt. Sorry aber ich kam nicht auf die Idee, zu fragen, ob man in einer KS Wand was montieren darf und in einer Trockenbauwand nicht oder halt umgekehrt..... stattdessen hätte man doch den Bauherren auch fragen können, ob er sich darüber im Klaren ist, dass eine KS Wand nicht für Einbauten genutzt wird und wie man sich denn vorstellt, seine Möblierung und Ablagen zu lösen. Vielleicht nicht rechtlich einforderbar aber kundenorientiert wäre es gewesen. Aber wollen wir das Thema nicht vertiefen; hier nehme ich ja die Mehrkosten ohne zu Murren in Kauf auch wenn ich mich ärgere.


Dieses Fenster wird wohl auch für immer in den Geschichtsbüchern dieses Forums stehen, falls mal jemand ein konkretes Beispiel für den Qualitätsunterschied zwischen einem eigenen und einem GU-Architekten haben will.
Die Planungsqualität, die der Kunde erwarten kann, ist bei beiden vom Rechtlichen her gesehen die gleiche. Also müssen sie sich danach auch messen lassen und für Fehlplanungen ggf. gerade stehen. Ich finde es inkonsequent, auf der einen Seite darzustellen, der GU Architekt ist pauschal schlechter, ihn dann aber wiederum auch pauschal in Schutz zu nehmen, es handele sich um keinen Planungs- / Ausführungsfehler.


Spätestens in der dritten Instanz gerät er an einen Richter, der selbst oder über Gutachter genügend Sachkunde einbringt, um ihm entgegenzuhalten, daß in Ausführungsplänen wo nicht explizit anders angegeben immer Rohbaumaße stehen.
Da darf man sich nicht täuschen. Es geht nicht darum, einen Richter zu überzeugen, was üblicherweise in Ausführungsplänen steht und was nicht. Es geht doch vielmehr darum, was der Anbieter hätte tun müssen, um dies dem Kunden zu erläutern. Wenn man es schon einem Richter in der dritten Instanz erst durch einen Fachmann erläutern müssten, warum soll es dann vom bauenden Laien bei Vertragsschluss einfach so erwartet werden können?


Bei der Bauleistungsbeschreibung waren die Zeichnungen Bestandteil des Vertragswerkes, und die Rechtsauffassung des Anwaltes läßt sich nur aus dem Textteil herleiten.
Vertragsbestandteil waren lediglich die Grundrisse, nicht der Ausführungsplan.

Zu dem Fenster:
Auch hier verstehe ich als Laie wieder folgendes nicht. Eine Verbreiterung der Tür ist also ein Riesen statisches Problem und wirtschaftlich kaum lösbar aber ein nicht vorhandenes Fenster jetzt noch nachträglich einzubringen, ist dagegen kein Problem? Sie sagten mir, Fenster geht auf gar keinen Fall zu vertretbaren Kosten (wie sie es eigentlich zu allen Punkten sagen).
 
11ant

11ant

Wenn man in eine nur einen Kopf starke gemauerte Wand eine Nische einbaut, kommt entweder darüber nichts mehr oder darüber nichts Gemauertes mehr oder ein Sturz, bevor darüber weiter gemauert werden kann. Selbstverständlich muß man die Wand nicht weghauen, sie kann bis Unterkante Spiegelschrank stehen bleiben. Oberhalb des Spiegelschrankes macht man dann in Trockenbau weiter.

Was den Richter anbelangt, meinte ich: spätestens der Dritte wird sich fragen, ob des Anwalts Annahme der Wirklichkeit entspricht; und sich ggf. von einem Gutachter bestätigen lassen, daß Fertigmaße in Rohbau-Ausführungszeichnungen zumindest exotisch wären.

Das vergessene Fenster kostet jetzt natürlich ein Mehrfaches von wenn man es gleich geplant hätte - deswegen sage ich ja Freundschaftspreis.
 
R

R.Hotzenplotz

Ich habe eine vielleicht ganz gute Idee.

Die Glasfläche des feststehenden Fensterelements ist ca. 10cm breiter als bei den Terrassentüren. Wenn man baulich noch eine Brüstungswand einziehen kann, wäre auch vorstellbar, im Schlafzimmer auf ein feststehendes Element zu wechseln, um den Lichteinfall zu maximieren. Ich denke, es reicht völlig, durch den Hauswirtschaftsraum und das Bad auf die Dachterrasse zu gehen.

Alternativ frage ich mal nach, inwiefern es Türelemente gibt, die mit schmalerem Glasrahmen zugunsten mehr Glasfläche auskommen. Vielleicht sind auch Alufenster dafür eine Variante, die das möglich machen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2298 Themen mit insgesamt 80238 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben