M
molchi
Hallo, guten Abend!
Ich muss mich noch einmal für alle hier aktiven Mitglieder und Moderatoren bedanken, denn als stiller Mitleser könnte ich bereits einige gute Tipps bekommen.
Allerdings grübeln wir derzeit über Dinge, die im WWW nicht, zumindest für mich, nicht zu erkunden sind.
Folgendes:
Planung eines Einfamilienhaus mit sehr eng gesteckten Vorgaben
Max Grundfläche Haus: 121m2
Eingeschossig
Niedersachsen
Wir möchten einseitig eine Gaube und auf der anderen Seite schmale Fenster in den Kniestock, wenn möglich.
Leider stoßen wir auf unterschiedliche Aussagen von Architekten, deshalb möchte ich gern folgende Fragen stellen:
Welche Parameter spielen bei der Berechnung des OG noch eine Rolle, sodass eine bestmögliche Ausnutzung der Kniestockhöhe herauskommt.
Die Niedersächsische Bauordnung sagt lediglich aus, Vollgeschoss ab 2,20m lichte Höhe, 2/3 der Hausgrundfläche.
Jetzt ist mir noch bekannt, das die Giebelaußenwandstärke nicht mit zur Berechnung zählt.
Gibt es noch weitere Dinge, die Berücksichtigung zu Gunsten der OG-Fläche finden, wie Treppenloch, Innenwände o. ä.?
Ab wann sind schmale Fenster auf der Dachschrägenseite im OG möglich, oder bei Eingeschossigkeit gar unmöglich?
Falls noch weitere Infos zu unserem Vorhaben diesbezüglich nötig sind, einfach schreiben!
Sorry für meine laienhafte Bau-Ausdrucksweise!
VG
Tom
Ich muss mich noch einmal für alle hier aktiven Mitglieder und Moderatoren bedanken, denn als stiller Mitleser könnte ich bereits einige gute Tipps bekommen.
Allerdings grübeln wir derzeit über Dinge, die im WWW nicht, zumindest für mich, nicht zu erkunden sind.
Folgendes:
Planung eines Einfamilienhaus mit sehr eng gesteckten Vorgaben
Max Grundfläche Haus: 121m2
Eingeschossig
Niedersachsen
Wir möchten einseitig eine Gaube und auf der anderen Seite schmale Fenster in den Kniestock, wenn möglich.
Leider stoßen wir auf unterschiedliche Aussagen von Architekten, deshalb möchte ich gern folgende Fragen stellen:
Welche Parameter spielen bei der Berechnung des OG noch eine Rolle, sodass eine bestmögliche Ausnutzung der Kniestockhöhe herauskommt.
Die Niedersächsische Bauordnung sagt lediglich aus, Vollgeschoss ab 2,20m lichte Höhe, 2/3 der Hausgrundfläche.
Jetzt ist mir noch bekannt, das die Giebelaußenwandstärke nicht mit zur Berechnung zählt.
Gibt es noch weitere Dinge, die Berücksichtigung zu Gunsten der OG-Fläche finden, wie Treppenloch, Innenwände o. ä.?
Ab wann sind schmale Fenster auf der Dachschrägenseite im OG möglich, oder bei Eingeschossigkeit gar unmöglich?
Falls noch weitere Infos zu unserem Vorhaben diesbezüglich nötig sind, einfach schreiben!
Sorry für meine laienhafte Bau-Ausdrucksweise!
VG
Tom