Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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R.Hotzenplotz

Hast du den Bodenaufbau der Dachterrasse?
Da kommt normalerweise noch ordentlich Dämmung (sogar mit Gefälle zum Bodenablauf) darauf, dazu die Abdichtung.Dann noch der Terrassenbelag der dann eben auf Stelzlager gelegt wird, wie Otus schon erwähnte.
Habe angerufen; die Frage wird jetzt geklärt und mir beantwortet.

Selbst, wenn das eine sehr negative Antwort ist, sehe ich im Moment nicht, wo man die Zuversicht hernehmen soll, eine Korrektur zu Lasten des GU vornehmen zu lassen. Eine Korrektur auf eigene Kosten im fünfstelligen Bereich wäre heftig und ich denke, die Sache nicht wert.
 
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Otus11

(sogar mit Gefälle zum Bodenablauf)
Der Hinweis ist gut und richtig.
Nach FDR (Flachdach RL) sind mind. 2 % geschuldet - also 2 cm / auf 1 m.
Da kommt auf Länge was zusammen! Das muss nicht nur eingezeichnet, sondern später auch ausgeführt werden. Und dafür bedarf es reichlich an Substanz. Hatten wir anfangs meine ich hier auch schon mal darauf hingewiesen.

Und bei einem siebenstelligen Objekt erwartet man keine Schwelle zum Austritt auf die DT wie im sozialen Wohnungsbau.

Ob mir der Spaß freilich 50 K Lehrgeld für sunken costs wert wäre...? Hmmhhh ...

(Edit: Den SV in Haftung zu nehmen, sehe ich auch als sehr schwierig, der sollte aber versichert sein).
 
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R.Hotzenplotz

Der Gutachter sagt, dass er bei Durchsicht des Vertrags davon ausgegangen ist, dass 201cm die Durchgangshöhe sind. Dies ergebe sich bereits aus der Landesbauordnung NRW, die für Fluchtwege eine Durchgangshöhe von 2m vorsieht.

Ich habe dazu das hier als entsprechenden Text gefunden.

§ 5
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu schaffen

1. zur Vorderseite rückwärtiger Gebäude,

2. zur Rückseite von Gebäuden, wenn eine Rettung von Menschen außer vom Treppenraum nur von der Gebäuderückseite aus möglich ist.

Der Zu- oder Durchgang muss mindestens 1,25 m breit sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1 m. Die lichte Höhe des Zu- oder Durchgangs muss mindestens 2 m betragen.




Etwas irritieren tut mich dabei der Titel des Paragrafen. Ist ein solcher "Zugang" eine als 2. Rettungsweg gekennzeichnete Terrassentür?


Auf der Dachterrasse ist ein Bodenaufbau von 30cm vorgesehen. Von daher war dieser Test heute morgen mit dem Durchsteigen bei 16cm ja absolut sinnfrei.
 
M

matte

Ohne dem Gutachter zu nahe treten zu wollen, aber bei seinem Berufsstand könnte man schon davon ausgehen, dass er nen Plan lesen kann und auch drüber Bescheid weiß, dass in nem Werksplan Rohmaße angegeben werden.
Oder geht er bei den Maßen für Raumbreiten/-Längen oder den Mauerstärken auch davon aus, dass es sich dabei um Fertigmaße handelt?
Manchmal frag ich mich schon, wie Fachmänner zum Fach kommen...
 
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Otus11

Der Gutachter sagt, dass er bei Durchsicht des Vertrags davon ausgegangen ist, dass 201cm die Durchgangshöhe sind. Dies ergebe sich bereits aus der Landesbauordnung NRW, die für Fluchtwege eine Durchgangshöhe von 2m vorsieht.
Für das Gebäude selbst gelten da wohl eher die Bestimmungen des 1. und 2. Rettungsweges nach § 33 Landesbauordnung NRW, für Fenster speziell § 38 Abs. 5:

§ 38 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte

(...)
(5) Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Absatz 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß sein. Sie dürfen nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Auftritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein. Der Abstand kann in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle vergrößert werden. Von den Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.



Und:
Es genügt, wenn ein Rettungsweg die Maße hat; nicht jedes Fenster muss als RW fungieren.

Zur Landesbauordnung gibt es offenbar noch eine (ältere)Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung
- VV Bauordnung NRW - mit weiteren Konkretisierungen, aus denen aber für Fenster und Türen hier m.E. kein weiterer Honig zu saugen ist.

Ich halte Bezüge und Angaben in der der Legende zu den Plänen für maßgeblich (dann wäre das dort auch für Gutachter erkennbar); zudem sollte der Werkvertrag mit dem GU einen Passus haben, was bei Zweifeln/Abweichungen Vorrang haben soll: Plan oder Text (Bauleistungsbeschreibung) (dabei muss dann geklärt werden, ob das auch für spätere Ausführungsplanung nach Vertragsschluss gilt).
 
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R.Hotzenplotz

Das ist die ganze Legende.


Auszug aus dem Vertrag:

"Sollte es während des Bauablaufs hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bauausführung zu Unstimmigkeiten zwischen dem AG und dem AN kommen und eine neutrale Entscheidung nicht bis zur abschließenden Abnahme warten können, so ist ein öffentlich vereidigter Sachverständiger der IHK hinzu zu ziehen, dessen Kosten die unterliegende Partei zu tragen hat. Gleiches gilt für strittige Punkte zur Abnahme."

Ein Vorrang Plan / Text ist nicht definiert.
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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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