K a t j a
Das ändert nichts an der Verletzung geistigen Eigentums.Mann kann die Pläne ja auch nachzeichnen oder so. Eine grobe maßstäbliche Skizze mit einigen Abmessungen reicht auch. Am besten auf mm Papier.
Das ändert nichts an der Verletzung geistigen Eigentums.Mann kann die Pläne ja auch nachzeichnen oder so. Eine grobe maßstäbliche Skizze mit einigen Abmessungen reicht auch. Am besten auf mm Papier.
Die Lizenz für PN hast Du hier noch lange nicht. Aber Du könntest anstelle den aktuellen Entwurf in Bildform einzustellen auch die Beitragsnummer der hier bereits gezeigten Version sagen, auf den dieser aufsetzt, und textlich beschreiben, was verändert wurde. Oder Du kombinierst das und bearbeitest das Bild der besagten Ausgangsversion durch Einfügen numerierter Kringel und schreibst dann dazu "Pos. 1 haben wir einen Viertelmeter nach planlinks verschoben" oder so. Oder hast Du gar einen Relaunch machen lassen, der mit Bisherigem nur noch wenig gemein hat ?Ich würde den aktuellen Grundriss supergern diskutieren lassen. Allerdings steht explizit auf den Plänen vermerkt, dass Vervielfältigung nicht zulässig ist. Das irritiert mich etwas. Habe ich eine Chance die Pläne wenigstens einmal von @ypg und @K a t j a begutachten zu lassen?
Mit dem Entwurf aus #1 hat er nichts mehr zu tun. Der Architekt hat mit nur wenigen Vorgaben von uns einen Entwurf entwickelt, der dem von @ypg aus #66 recht nahe kommt. Im EG ist fast nur die Eingangssituation mit Hauswirtschaftsraum/ Gäste-WC etwas anders gelöst, da der Eingang zwar von der Traufseite kommt, aber der Architekt eine überdachte Ecke gelassen hat, so das wir seitlich (ähnlich einem Anbau, ist aber keiner) eintreten und somit keinen direkten Blick vom Esstisch zur Haustür haben. Das mag ich nicht so recht und finde es so recht clever gelöst. Es ist aber sehr schwer in Worten zu erklären.Oder hast Du gar einen Relaunch machen lassen, der mit Bisherigem nur noch wenig gemein hat ?
Dann hätte der Architekt mich fragen müssen :)der dem von @ypg aus #66 recht nahe kommt.