Vor Jahren kam das bei mir auch in etwa hin. Leider gibt es in NRW (da wohne ich) seit dem 1. März eine neue Gebührenordnung.
Okay, die hat tatsächlich nichts mit der HOAI zu tun, aber gut, ändert nichts.
Das ist ein plumper Versuch die Gebührenordnung zu umgehen.
Leider eben nicht, denn die amtlichen Lagepläne
müssen ja nach Gebührenordnung abgerechnet werden. Kosten: 720 EUR Basisgebühr + 1750 EUR Gebühr fürs Haus + 750 EUR Gebühr je Garage - natürlich netto. (nachzulesen in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs-und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostONRW)
Zudem, ich wiederhole mich, gibt es Leistungen die von der Gebührenordnung nicht gedeckt sind und dann frei verhandelbar. Hier z.B. die Grob/Feinabsteckung, wohingegen eine Gebäudeeinmessung von der Gebührenordnung gedeckt ist.
Richtig! Die müssen sie angeblich aber angelehnt an die obige Kostenordnung bepreisen, damit nicht auf diesem Wege die Sätze der Kostenordnung ausgehebelt werden. Zumindest wurde dies so begründet. (Laut Kostenprognose ist dieser Betrag allerdings auch "angelehnt an die HOAI".) Bei der Absteckung gibt es allerdings auch kein großen Differenzen, so dass ich da für ein paar Euro jetzt nicht anfange, andere Vermesser anzufragen, wenn dieser nachweislich gut und zuverlässig (und zügig) arbeitet.