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Treppen Rampen Leitern


Themen in diesem Artikel

  • Allgemeines zu Treppen, Rampen und Leitern
  • Grundrissanordnung für Treppen
  • Massgrundlagen für Treppen
  • Treppenelemente
  • Materialien für Treppen
  • Berechnungsgrundlagen für Treppen
  • Lauf- und Podestlängen
  • Steigung und Auftritt bei Treppen
  • Grundrissformen bei Treppen
  • Treppenbeläge
  • Treppengeländer

  • Besonders wichtig beim Bauen von Leitern, Treppen und Rampen sind die Aufteilung des Raumes, die Stabilität und die Bauweise. Wegen der großen Bedeutung dieser drei Aspekte raten wir hier unbedingt dazu, einen Experten zu Rat zu ziehen.

    Treppen, Leitern und Rampen kann man an verschiedenen Orten einsetzen und sie für unterschiedliche Zwecke verwenden. So ist zum Beispiel eine Treppe die sperrigste dieser drei Möglichkeiten. Sie ist konzipiert als gemütliche Lösung für Fußgänger. Der Vorteil einer Leiter ist, dass sie wenig Platz einnimmt. Allerdings besteht hier auch ein Nachteil: Eine Leiter ist wesentlich schwerer zu besteigen, als beispielsweise eine Treppe. Rampen werden vor allem für Rollstuhlfahrer eingesetzt, aber auch zum Transport von großen, sperrigen und schweren Gegenständen.

    Alle drei Möglichkeiten ermöglichen es, mit Höhenunterschieden umzugehen und sie zu überwinden.

    Allgemeines zu Treppen, Rampen und Leitern

    Leitern, Treppen und Rampen dienen der Überwindung von Höhenunterschieden und ihre Neigung darf unterschiedlich ausfallen. Sie können auch durchaus flach gestaltet werden. Von großer Bedeutung ist es, dass Treppenhäuser von den Behörden als Fluchtwege anerkannt werden. – Kantonale Verordnungen bezüglich der Fluchtdistanzen müssen zwingend eingehalten werden!



    Grundrissanordnung für Treppen

    Eine offene Treppe kann via Schrägführung ästhetische Zwecke erfüllen. Alle, die diese Treppe verwenden, werden das Erlebnis des vertikalen Raumes erleben. Ebenen eines Hauses kann man durchschneiden und somit voneinander vollkommen oder zu Teilen abriegeln, indem man ein eingeschobenes Treppenhaus baut.

    Bei der Anordnung der Treppen sollte man unbedingt beachten, dass die Wege so kurz wie möglich sind. Deshalb sind auch der Grundriss und die dort angezeichnete Anordnung der Treppe besonders wichtig. Die größten Aufgaben einer Treppe liegen in der Erschließung. Ausführung und Lage der Treppe werden festgelegt durch den Zweck des Bauwerkes und den Funktionen, welche die Treppe erfüllen soll.

    Massgrundlagen für Treppen

    Über die Bemessung einer Treppe bestimmt unter anderem die Funktion des Gebäudes.

    Entschieden werden soll über die Bemessung laut Schrittmaß, Sicherheit und eigenem Ermessen, was angenehm ist. Für das Bauen von Treppen, Leitern und Rampen wird das Maß der Schrittlänge verwendet. Dies ist ein biologisches Maß und die errechnete Mitte liegt hier bei 63 cm. Steigt der Weg an, wird das Schrittmaß verkürzt, und zwar um das zweifache des Steigungsmaßes. Beträgt die Steigung 31,5 cm, so sinkt das Schrittmaß auf Null. Hier spricht man nicht mehr von einer Treppe, sondern von einer Leiter.

    Die Steigungen betragen bei Rampen null bis 45 Grad, bei Treppen 24 bis 45 Grad, bei Leitertreppen 45 bis 75 Grad und bei Leitern 75 bis 90 Grad.

    Treppenelemente

    Eine Treppe ist ein aus Stufen bestehender Auf- oder Abgang, durch welchen Niveauunterschiede angenehm und gehsicher überbrückt. Die Treppe besteht aus wenigstens zwei aufeinander folgenden Stufen. Oftmals gibt auch Kombinationen aus Treppenläufen und Treppenabsätzen, sowie für die sichere Benutzung, Geländer als Absturzsicherung und ein Handlauf zum Festhalten.

    Der Treppenlauf
    Der Treppenlauf kann von einem Geschoss zum Nächsten führen, von einem Podest zu einem Geschoss, von einem Podest zum anderen Podest oder von einem Geschoss zu einem Podest. Der Treppenlauf fängt beim Auftritt an und hört beim Austritt auf. Er ist jenes Teil, das im Fall eines Zusammenhangs die Unterschiede der Höhen überwindet.

    Das Podest
    Es gibt verschiedene Arten von Podesten. – Ein Zwischenpodest wird bei längeren Treppenläufen und beim Wechseln der Richtung der Treppe verwendet. Durch ein Stockwerkpodest wird eine Treppe zur Erschließung eines Geschosses unterbrochen. Personen, welche die Treppe betreten, ermöglicht ein Podest eine Rast vor dem Betreten der folgenden Treppe.

    Das Treppenauge
    Den hellen Zwischenraum zwischen zwei Treppenläufen nennt man Treppenauge.

    Die Gehlinie
    Die Gehlinie bildet eine wichtige fiktive Leitlinie. Mit ihrer Hilfe wird das Steigungsverhältnis ermittelt. Markiert wird der Weg eines möglichen Nutzers der Treppe.

    Die Stufe
    Eine Stufe ist zusammengesetzt aus der Steigung und dem Auftritt. Die Steigung ist die vertikale Komponente, welche den Unterschied zwischen zwei Auftritten darstellt. Auf dem horizontalen Auftritt setzt man den Fuß beim Treppensteigen ab. Mehrere Stufen oder auch Tritte zusammen machen den Lauf der Treppe aus.

    Der Antritt
    Die erste Stufe einer Treppe ist der Antritt.

    Der Austritt
    Die letzte Stufe einer Treppe nennt man Austritt.

    Wangen
    Wangen führen von einer Etage in die nächste, oder auch von einem Podest zu einem Stockwerk und sind Konstruktionskomponenten.

    Geländer und Brüstungen
    Geländer verhelfen zusammen mit einem Handlauf zu einem einfacheren Begehen einer Treppe. Außerdem wird durch diese Konstruktionen Abstürzen an der Seite vorgebeugt.

    Materialien für Treppen

    Je nach Konstruktion werden unterschiedliche Materialien für Treppen verwendet, Material und Konstruktion hängen direkt zusammen.

    Kunststein
    Besonders wichtig ist es, Platten aus Kunststein auf der Baustelle zu schützen, da sie als Fertigprodukt am Bau angelangen. Aus Gründen der besseren Qualität werden diese Platten im Vorhinein angefertigt. Bei den Zuschlagstoffen ist es möglich sich die Farbe und Art auszusuchen. Auch bunte Pigmente können beigemischt werden, wodurch sich die unterschiedlichsten Farben erzeugen lassen. Schließlich werden die Oberflächen geschliffen oder poliert und die Platten fertig zur Baustelle geliefert.

    Stahlbeton
    Stahlbeton hat sich beim Bau von Treppen als sehr gute Wahl erwiesen.

    Holz
    Für das Bauen von Treppen können auch ausländische Holzarten verwendet werden. Üblicher ist es bei einfachen Treppen aber, die bei uns heimischen Nadel- und Harthölzer zu verwenden. Für Trittstufen eignen sich Eiche und gedämpfte Rotbuche sehr gut, da diese Holzarten nicht so weich sind, wie andere. Um Wangen und Setzstufen herzustellen verwendet man weicheres Holz, wie Weißtanne, Föhre, Esche und Lärche.

    Stahl
    Wird beim Treppenbau Stahl verwendet ist es anzuraten, die Trittstufen zu schäumen. Als Alternative kann man sie auch ausbetonieren. So wird gleichzeitig die Feuersicherheit erhöht und die Belagsaufnahme vereinfacht. Wichtig sind auch die Treppenschwingung und die Trittschalldämmung. - Auch diese Probleme können mit Schäumen oder Ausbetonieren geregelt werden. Stahl ist im Allgemeinen äußerst gut geeignet für den Bau von Treppen, denn alle Teile werden vorgefertigt und können gleich an der Baustelle montiert werden.

    Berechnungsgrundlagen für Treppen

    Natürlich stellen die Begehbarkeit und die Sicherheit von Podesten einen wesentlichen Faktor dar. Auf der Gehlinie wird das Steigmaß festgelegt. Dieses sollte von oben bis unten immer gleich bleiben. Idealerweise hat eine Treppe eine Steigung von 17 cm. Der Auftritt sollte 29 cm betragen, die Neigung ungefähr 30 Grad.



    Lauf- und Podestlängen

    Ausschlaggebend ist bei den Podestlängen das Schrittmaß. Liegen die Abmessungen zwischen Austritt und Auftritt bei einem Vielfachen von 63 cm, ist das ideal. Beträgt die Lauflänge über 18 Steigungen, ist das nicht mehr angenehm beim Gehen, deshalb sollten immer weniger, als 18 Steigungen eingebaut werden. Im Allgemeinen stimmt man die Lauflänge auf die Abstände der Höhen der Stockwerke und auf das ausgesuchte Verhältnis zwischen Auftritt und Steigung ab.



    Steigung und Auftritt bei Treppen

    Die Breite des Auftritts sollte nie weniger, als 26 cm betragen. Die Höhe der Stufen ist mit höchstens 20 cm zu bemessen. Bei Treppen, welche gewendelt gebaut werden, raten wir zu einer Auftrittsbreite von 15 cm an der schmalsten Stelle. Steigung und Auftritt werden im Allgemeinen von der Höhe der Stockwerke vorgegeben.

    Schrittmaßformel
    Bei der Schrittmaßformel werden Auftritt und Steigung in ein vorgegebenes Verhältnis zueinander gesetzt. Dabei muss man vorher wissen, dass mit Auftrittsmaß die waagrechte Abmessung von der vorderen Kante der Trittstufe bis zur vorderen Kante der nächsten Stufe gemeint ist. Als Unterschneidung bezeichnet man jenes Maß, um welches die vordere Kante der Stufe über die Trittfläche der Stufe die darunter liegt vorsteht. Diese Unterschneidung wird nicht zur Auftrittsbreite gerechnet. Die Schrittmaßformel besagt, dass der Auftritt in cm gemessen addiert mit der doppelten Steigung 63 cm ergibt.

    Sicherheit
    Aus Gründen der Sicherheit liegt das Mindestmaß der Auftrittsbreite bei 26 cm und bei einem Maß von höchstens 32 cm.

    Gebräuchliche Steigungen
    Die übliche Steigung einer Flachrampe liegt zwischen null bis sechs Grad oder zwischen null bis zehn Prozent. Belagrampen liegen bei der Steigung zwischen sechs und zehn Grad oder zwischen zehn und 18 Prozent. Höher ist der Grad bei Steilrampen, welcher bei zehn bis 24 Grad oder bei 18 bis 45 Prozent liegt. Garten und Freitreppen haben eine Steigung von zehn bis 15 cm, wobei bei Haustreppen Steigungen zwischen 15 bis 20 cm normal sind. In Einfamilienhäusern haben Treppen eine Steigung von 15 bis 20 cm, bei Haustreppen in Mehrfamilienhäusern beträgt sie 15 bis 19 cm. Öffentliche Gebäude beinhalten Treppen mit einer Steigung zwischen 15 bis 18 cm.

    Grundrissformen bei Treppen

    Weniger empfohlen werden verzogene Formen, wir raten dazu, gerade oder regelmäßig runde Formen auszuwählen. Im Vordergrund soll stehen, dass die Treppe zweckdienlich korrekt in den Bau eingesetzt wird.



    Treppenbeläge

    Die Sicherheit einer Treppe wird wesentlich von den Oberflächen der Beläge der Treppen beeinflusst. Treppenbeläge müssen somit einigen Ansprüchen gerecht werden. Sie müssen salzbeständig sein, leicht zu reinigen und zu pflegen, die Elastizität muss gegeben sein und chemisch sollte der Belag widerstandsfähig sein. Auch das Brandverhalten ist zu beachten, sowie die Feuchtigkeitsaufnahme und die Trittschalldämmung. Schließlich spielt zwecks der Sicherheit auch noch die Gleitsicherheit eine wichtige Rolle.

    Natur- und Kunststeinplatten
    Es gibt unterschiedlichste Natur- und Kunststeinplatten. Gneis, Porphyr, Quarz, Jurakalk, Schiefer und Sandstein zählen zu den natürlichen Steinplatten. Sie werden bruchroh verwendet. Travertin, Muschelkalk, Granit und Marmor werden gesägt. Die Robustheit der Platten ist verschieden. Auch die Stärken der Platten sind unterschiedlich, je nach Steinart und der Größe der Platten. Wir raten deshalb, unbedingt mit dem Lieferanten die Masse sofort abzuklären. Geschliffen oder poliert werden Kunststeinplatten mit verschiedenen Zuschlagsstoffen verarbeitet.

    Gebrannte Materialien
    Der Nachteil an Materialien mit einer hohen Brenntemperatur ist der Schlechtere Gleitreibungswiderstand. Trotzdem ist aber zu bedenken, dass sie gleichzeitig um einiges widerstandsfähiger sind. Plattenbeläge gibt es aus Klinker, Klein- und Mittelmosaik, Steinzeug oder Ton. Sie alle haben unterschiedliche Eigenschaften.

    Gussmassen
    Überzüge aus Zement werden auf eine rohe Betonoberfläche direkt aufgegossen und schließlich glatt abgezogen. Bei Gussasphalt und Steinholz verhält es sich anders. Dies sind fugenlose Beläge und ungefähr zwei cm stark. Sie werden direkt auf den Beton gegossen. Nach dem Verarbeiten sind diese Belege fast augenblicklich zu begehen.

    Beläge aus Gummi und PVC
    Belege aus Gummi und PVC klebt man auf einen Untergrund, welcher sauber und glatt sein sollte. 

    Kantenschutz
    Der Kantenschutz dient zur Gestaltung einer abriebfesten und gehsicheren Trittvorderkante. Diese wird sonst zu stark abgenutzt, da sie beim Begehen dauernd beansprucht wird.

    Treppengeländer

    Handläufe an einem Treppengeländer werden so gebaut, dass sie dieselbe Neigung, wie der Treppenlauf haben. Auch Öffnungen im Handlauf sind möglich, diese müssen aber so gebaut werden, dass man eine Kugel von höchstens 120 mm Durchmesser durchstoßen kann. Die Abmessung von der Trittstufenvorderkante bis zur Oberkante vom Handlauf ergibt die Geländerhöhe. Alle Treppen, welche über fünf Stufen hoch sind, müssen ein Geländer auf geringstenfalls einer Seite aufweisen können. Auf beiden Seiten sollte man Handläufe anfertigen, wenn die Breite zwischen 1,25 bis 2,50 Metern liegt.



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