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Vorbereitungsarbeiten beim Hausbau


Themen in diesem Artikel

  • Hausbau Vorbereitung allgemeines
  • Die am Hausbau beteiligten Parteien
  • Arbeitsablauf beim Hausbau
  • Arbeit des Architekten
  • Das Raumprogramm
  • Vorprojekt und Vorentscheid
  • Spezialeingaben
  • Bewilligungsverfahren
  • Planungsinstrumente des Architekten
  • Funktionen auf dem Architekturbüro
  • Arbeit der Spezialisten
  • Der Geologe beim Hausbau
  • Der Vermessungsingenieur beim Hausbau
  • Der Bauingenieur beim Hausbau
  • Die Fachingenieure beim Hausbau
  • Weitere Spezialisten beim Hausbau
  • Bauplatzvorbereitung beim Hausbau
  • Bestandesaufnahme und Rissprotokolle
  • Räumungen und Rodungen
  • Abbrucharbeiten beim Hausbau
  • Hausbau-Sicherungen und Provisorien
  • Hausbau-Baustelleneinrichtung
  • Baustellen Einrichtungskonzept
  • Lagerplätze beim Hausbau
  • Bauzufahrt und Bauumzäunung
  • Baustellenanschlüsse beim Hausbau
  • Bauherr muss Hauseinführungssysteme bereit stellen

  • Ein Haus zu bauen war schon immer ein großes Ereignis für Menschen. Früher noch mehr als heute, wo Firmen engagiert werden, die von der Planung bis zum Anstrich alle Arbeiten dem zukünftigen Hausbesitzer annehmen. Es ist heute kaum mehr üblich, dass die Familie diese Arbeit selbst übernimmt, aber dennoch ruft es sie auf den Plan. Der Stolz, ein Haus zu bauen erfasst die Auftraggeber immer noch, obwohl sie das Haus nur bauen lassen.

    Es hat etwas von einem existentiellen Schritt im Leben des Einzelnen, den Tag zu erleben, an dem man es sich leisten kann, sein eigenes Haus erbauen zu lassen.

    Noch stärker war dieses Gefühl, als viele Menschen, ganze Kulturen dieses Gefühl gemeinsam erlebten. Ein Weltwunder zu erbauen war ein Schritt in die Ewigkeit, in die Geschichte. Wie stark der Stolz sein musste, können wir uns wahrscheinlich nur noch ansatzweise vorstellen.

    Damals entwickelten sich die Überlegungen und Techniken des Bauens sehr schnell- ein Faktor wurde aber als ausschlaggebend für den ganzen Erfolg des Projektes erkannt: die richtige Planung und Vorbereitung.

    Nur so konnten die Aufgaben systematisch angegangen werden. Zeit und Kosten gespart und auch die antiken Nerven geschont werden.

    Checklisten und Wissen um die möglichen Schwierigkeiten sind der Grundstein zur Entlastung Ihres Projekts. Und auch wenn Sie nicht direkt in die Planung oder den Bau eingebunden sind, schadet es nicht, wenn Sie zumindest wissen, wovon die Baumeister und Architekten sprechen.

    Gerne führen wir Sie durch die Stufen der Bau- Vorbereitung.



    Hausbau Vorbereitung allgemeines

    Vorbereitungsarbeiten sind sozusagen das Fundament, auf dem sie Ihr Bauprojekt organisiert, klar und mit der ungetrübten Freude am Fortschritt aufbauen. Und dieses Fundament muss gut beschaffen sein.

    Hier geht es darum, erst einmal die verschiedenen Dinge, die zu planen sind, zu identifizieren, nach dem Motto „Teile und herrsche“!

    Die wichtigsten Punkte der Vorbereitungsarbeit sind die Zeitplanung, die Auflistung der amtlichen Wege, die ersten Entscheidungen über das gewünschte Endresultat treffen. In dieser Phase ist der Architekt auf den Plan gerufen, er tut sein Bestes, um das Projekt zu einem möglichst optimalen Zeitpunkt realisieren zu können. Diese Phase kann Ihnen als Laie Aufschluss darüber geben, wie gut Ihr Architekt tatsächlich arbeiten kann.




    Die am Hausbau beteiligten Parteien

    Diese Personen haben den größten Einfluss auf Ihr Bauvorhaben.

    Der Bauherr
    Er übernimmt den Plan des Architekten und teilt die geplanten Arbeiten unter den verschiedenen Spezialisten auf. Er beschafft außerdem den Baukredit. Er genehmigt die Vorschläge des Architekten. Er weiß, was realistisch ist und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass dieses Projekt tatsächlich ausgeführt wird.

    Der Architekt
    Er plant die Schritte, angefangen bei der Vorbereitung bis zum Abschluss. Er plant nicht nur das Aussehen des Hauses und die Raumverteilung, er koordiniert auch alle anstehenden Arbeiten. Er ist es auch, der das Vorhaben mit Ämtern und Behörden abspricht und Bewilligungen einholt. Er weiß, welche Spezialisten gebraucht werden und beauftragt sie. Ein Architekt versteht auch, wenn Sie das Projekt möglichst kostengünstig halten wollen. Meistens schlägt er sowieso preiswerte Methoden vor oder solche, die sich auf die Dauer auszahlen. Er wird natürlich ein qualitativ hochwertiges Haus bauen wollen. Aber meist hat er auch Vorschläge, die Ihnen viel Geld ersparen können.

    Die Spezialisten
    Sie führen die Aufträge des Architekten aus. Aber nicht nur das, sie beraten ihn zuvor und untersuchen die Anliegen, auf die sie spezialisiert sind und sprechen sich mit dem Architekten ab.

    Die Bewilligungsbehörden
    Sie müssen jedes Bauvorhaben bewilligen. Sie geben die Direktiven vor, helfen aber auch mit Anleitungen weiter. Sie bearbeiten die Anträge auf Genehmigung (sehr geduldig) und erteilen die wichtige Bauerlaubnis. Bleiben Sie einfach selbst auch geduldig, wenn die Behörden Ihr Projekt korrigieren. Das ist ganz normal, keine Angst, sie fallen dadurch auch nicht besonders auf.

    Arbeitsablauf beim Hausbau

    Damit auch Sie wissen, in welcher Phase sich Ihr Projekt gerade befindet, auch wenn Sie es schon an den Architekten abgegeben haben, hier ein Überblick über die ersten Schritte des Arbeitsablaufes.

    • Der Architekt erarbeitet eine Skizze seiner Ideen und Vorschläge

    • Der Bauherr genehmigt die Skizze

    • Der Bauherr beauftragt Spezialisten, aus den Bereichen Geologie, Statik und Installationen. Er bewilligt außerdem den Projektierungskredit.

    • Der Architekt überarbeitet unter Absprache mit den Spezialisten die Skizze, daraus wird das schon klarer strukturierte Vorprojekt.

    • Dieses Vorprojekt muss wieder von Bauherr und auch den zuständigen Ämtern zugelassen werden, das Projekt erhält eine „provisorische Genehmigung“. Der Architekt lässt als nächstes das Baugespann errichten und erstellt die Baueingabe. Die genauen Pläne werden den Bewilligungsbehörden vorgelegt.

    • Der Bauingenieur beginnt auf Auftrag des Architekten mit der Vordimensionierung, die Fachingenieure beginnen mit den Installationsprojekten.

    • Nun werden die einzelnen Beschriebe erstellt: Der Architekt erarbeitet den Baubeschrieb zusammen mit den Spezialisten, die ihm ihre Ansichten und Pläne erklären. Dieser Beschrieb muss wieder vom Bauherrn genehmigt werden.

    • Auch der Kostenvoranschlag, den der Architekt erarbeitet, muss vom Bauherrn bewilligt werden.

    • Dann kann der Bauherr mit den genauen Plänen, dem Baubeschrieb und dem Kostenvoranschlag das Finanzierungsgesuch einreichen.

    • Nun beginnt die Feinarbeit: Der Architekt zeichnet die Pläne für den Rohbau und übergibt sie den Spezialisten.

    • Ein Sanitär- Ingenieur hilft ihm bei Planung der Kanalisationsrohre, der Bauingenieur muss die Luftschutzeingabe erarbeitet werden. Alle Spezialisten sprechen sich mit dem Architekten ab, der alle Arbeiten koordiniert.

    • Der Architekt schreibt die wichtigsten Arbeiten aus: Aushub des Fundaments, Sicherungen, Installationen, Baumeisterarbeiten und so weiter. Er stellt auch die Aufträge aus, der Bauherr prüft die Angebote der Firmen und erteilt den gewählten dann den Auftrag.

    • Die Werkverträge werden unterschrieben und dann beginnt die Arbeit.

    Arbeit des Architekten

    Der Architekt ist Künstler, Techniker, Manager, Ansprechperson und Administrator zugleich.

    Er setzt all diese Fähigkeiten ganz nach Wunsch seines Bauherren und dessen Vorstellungen ein. Er sollte dem Auftraggeber wie ein Vertrauter sein, der Auftraggeber kann jeden Zweifel, Wunsch oder Gedanken über das Projekt mit ihm teilen. Der Architekt vermittelt so auch zwischen dem Bauherren und den Behörden, Unternehmern und Spezialisten.

    Das Raumprogramm

    Das Raumprogramm ist eine Liste, in der alle Daten über die zu bauenden Räume erfasst sind. Es beinhaltet in der Regel folgende Angaben.

    • Bezeichnung des Raumes (Küche, Bad, etc.) und eine Nummer (Bad 1, Bad 2 etc.)
    • Form und Größe der Räume beziehungsweise der gesamten Wohnung
    • Materialspezifikationen
    • Ob und welche Einbauten geplant sind, Installationen und Apparate (Boiler, Heizung etc.)
    • Hinweise, Anmerkungen
    • Zusätzlich enthält es oft schon Anmerkungen über die Einrichtung, die dort geplant ist

    Vorprojekt und Vorentscheid

    Das Vorprojekt wird im Maßstab 1: 100 oder 1: 200 dargestellt. Der zugehörige Katasterplan wird im Maßstab 1: 500, manchmal auch 1: 100 erstellt.

    Am besten erstellt man den Plan gleich direkt mir allen Angaben, die die Gemeinde benötigt. Dazu zählen die Grenzflächen, die Abstände zu den angrenzenden Gebäuden, die Stockwerkshöhen und Koten, außerdem die Hauptmasse des Hauses, die Breiten der Treppen und Gänge und die Flächen, die die Böden und Fenster einnehmen.

    Es muss auch stets ersichtlich sein, wo sich die Niveaulinie der Straße vor dem Haus befindet. Auch die Deckenstärke, der Unterschied zwischen altem und neuem Terrain und die Schnitte und Fassaden nach außen müssen der Gemeinde bekannt gegeben werden.

    Aus Gründen der Landschaftsplanung muss auch angegeben werden, welche Zugangswege zum Haus und Rasenflächen geplant sind und auch Angaben über Kinderspielplätze müssen gemacht werden.

    Die verlangten Angaben können von Ort zu Ort ein wenig abweichen, je nachdem Gebiet, in dem der Hausbau realisiert werden soll.

    Folgende Unterlagen werden benötigt, um das Bauprojekt offiziell genehmigen zu lassen:

    • Das Baueingabeformular: es erfasst die Personalien des Bauherren, des Projektverfassers und die Baudaten
    • Der Grundbuchauszug
    • Der Plansatz, bestehend aus eben erwähntem Katasterplan und den genaueren Projektplänen
    • Manchmal werden auch Unterlagen über Vergleichsprojekte, Modelle, Fotomontagen oder Schattenstudien verlangt, besonders wenn das Bauvorhaben ein eher unübliches Gebäude betrifft oder der Architekt neue Ideen realisieren möchte

    Allerdings muss erst das Baugespann stehen, bevor das Bauprojekt öffentlich anerkannt wird und genehmigt werden kann.

    Das Baugespann lässt ein Baumeister erstellen. Die Stangen markieren die Außengrenzen des geplanten Gebäudes, so können Gemeindeingenieur und Baupolizei das Projekt überdenken.

    Es muss auch bekannt gegeben werden, wenn ein Objekt verändert werden soll. Hier wird wieder ein Plan erstellt, in dem die bereits bestehenden Strukturen schwarz markiert sind, die zukünftigen Schnittflächen werden rot gezeichnet. Der Abbruch wird durch eine gelbe Linie oder Fläche markiert.

    Spezialeingaben

    Zu den Spezialangaben zählen Angaben wie die Kanalisationsplanung, die Luftschutzeingabe, auch Garagen, Aufzüge, Tank- oder Lüftungsanlagen, Heizsysteme, Grundwasserbauten und so weiter.

    Diese können teilweise gleichzeitig mit der Baueingabe behandelt werden, aber nicht immer vollständig. Denn zu dem Zeitpunkt, wenn erst das Baugespann steht und die Bewilligung der Baueingabe angesucht wird, sind die Fachingenieure noch nicht mit der Arbeit beauftragt.

    Aber die Genehmigungen für diese und andere spezielle Planungen müssen auf jeden Fall vor dem eigentlichen Baubeginn vorliegen. Daher wird ein rascher Ablauf der Bewilligung der Baueingabe erhofft, damit die Spezialeingaben auch schnell erledigt werden können.

    Am besten bespricht man schon bei Antrag der ersten Bewilligung mit der zuständigen Behörde, welche Spezialeingaben genau benötigt werden.

    Bewilligungsverfahren

    Ein Bauprojekt, dass der Behörde eingereicht wird, wird eine Zeit lang öffentlich ausgeschrieben. In dieser Zeit können Nachbarn und andere von dem Bauprojekt betroffene Menschen in die Baupläne einsehen. Innerhalb bestimmter Fristen können sie schriftlich Einspruch gegen bestimmte Teile des Bauprojektes erheben.

    Nach bestimmten Gesetzen wird das Ansuchen der direkt oder indirekt betroffenen Personen untersucht.
    Privatrechtlicher Einspruch richtet sich hier gegen das Bauvorhaben, etwa wenn ein Projekt die Aussicht eines Anrainers zu stark einschränkt.

    Verwaltungsrechtliche Einsprache richtet sich insgesamt gegen den Entscheid der Bewilligungsbehörde.
    Der Bauherr kann aber auch gegen die Verweigerung seines Projektes Einspruch erheben.

    Es ist aber stets nur möglich, Teile eines Projektes oder eines Entscheids anzufechten.

    Der Instanzenzug ist von Region zu Region verschieden, er kann sehr lange dauern, aber auch sehr viel bewirken. Bis die endgültige Entscheidung fällt, besteht Bauverbot.

    Achtung: Baubewilligungen sind nicht unbeschränkt gültig, sondern in der Regel nur ein bis zwei Jahre. Sollte bis dahin das Projekt nicht realisiert sein, muss erneut ein Antrag gestellt werden.

    Als Baubeginn gilt übrigens das Errichten eines Schnurgerüstes.

    Planungsinstrumente des Architekten

    Dass der Architekt seine Gedanken, Vorschläge und Ideen in bildlichen und schriftlichen Konzepten festhält, ist seine Hauptaufgabe. Er erstellt die Skizzen, Modelle, wählt Material- und Farbmuster aus, lotet Möglichkeiten und Probleme aus und deren Kosten. Er ist zu Realismus und gleichzeitiger Kreativität aufgerufen und auch fähig.

    Der Architekt arbeitet stets mit dem Bauherren zusammen, er muss sich nach ihm richten und ihn unterstützen.
    Durch ständige Absprache mit dem Bauherren und dessen Einwilligung, arbeitet er Schritt für Schritt folgende Planungsinstrumente aus:

    • Baubeschrieb und Kostenvoranschlag
    • Bauprogramm und Finanzplan
    • Werkverträge und Finanzrapporte
    • Die eigentlichen Pläne

    Baubeschrieb und Kostenvoranschlag
    Der Baubeschrieb beschreibt dem Namen nach den Bau, so genau es geht. Also Materialien, Konstruktionen und sogar Farben. Er umfasst eine Aufstellung über die Installationen, samt Apparaten und Armaturen. Er wird am besten nach Baukostenplan (BKP) strukturiert. Erfasst werden:

    •  Grundstück
    • Vorbereitungsarbeiten
    • Gebäude
    • Einrichtungen
    • Baunebenkosten (ein wichtiger Faktor!)

    Ausstattung der Räume
    Der Baubeschrieb bestimmt die Qualität des zu realisierenden Projektes. Alle im Hochbau benötigten Positionen für einen Baubeschrieb sind in der Zentralstelle für Baurationalisierung in Zürich erhältlich.

    Der Kostenvoranschlag bestimmt in diesem Sinne die Mittel, die zur Erlangung der Qualität, wie sie im Baubeschrieb geplant wurde, benötigt sind oder der Baubeschrieb richtet sich umgekehrt nach den Mitteln, die zur Verfügung stehen.


    Bauprogramm und Finanzplan
    Das Bauprogramm stellt den Zeitplan des Konzeptes dar. Der Zeitplan ist in zwei Phasen geteilt.
    Die erste Phase plant die Vorbereitungsarbeiten.

    Die zweite Phase erfasst den Ablauf der Bauarbeiten bis das Objekt beziehbar ist.

    Das Bauprogramm sollte möglichst einfach dargestellt werden, meist wird er als Netzplan gezeichnet oder die Dauer der einzelnen Aufgaben wird in Balken dargestellt, wodurch sich mit einem Blick sagen lässt, was wann passiert.

    Der Finanzplan ist der zugehörige „Zeitplan der Zahlungen“. Er zeigt die Zahlungen aus dem Baukredit an und die Kosten.

    Er wird entweder im Monats- oder in Dreimonatsetappen erstellt.

    Sollten sich hier Änderungen ergeben, müssen sie so schnell wie möglich allen Dialoggruppen, Interessenten, Betroffenen vorgelegt werden.


    Werkverträge und Finanzrapporte
    Der Architekt schreibt das Projekt aus und mehrere Unternehmen können sich sozusagen um den Auftrag bewerben. Wer das beste Angebot macht, bekommt den Job. Sie wissen vorher Bescheid über die Materialen, Techniken, Termine und Kostenvoranschlägen, wie sie im Baubeschrieb festgesetzt worden sind und müssen damit rechnen.

    Sobald die Angebote der Unternehmen eingehen, kann sich der Bauherr zusammen mit dem Architekten für die am besten geeigneten entscheiden.

    Dann wird der Werkvertrag erstellt und von allen Parteien unterschrieben.

    Die Finanzrapporte erheben die tatsächlichen Kosten, die während des Baus entstehen. So können auch noch mögliche Korrekturen vorgenommen werden und vor allem belegen sie die möglichen Mehrkosten gegenüber den Kostenvoranschlägen oder Werkverträgen. Es sollte hier immer ein Budget eingeplant werden, dass diese Schwankungen oder Teuerungen des Materials abdeckt.

    Sollte es nicht benötigt werden, weil alles wie geplant läuft, schadet es ja auch nicht.


    Die Pläne
    Zuerst zeichnet der Architekt die Rohbau- Pläne. Auch sie enthalten schon alle nötigen Angaben über Arbeitsabläufe, Materialien und natürlich die Maßangaben.

    Sie helfen nicht nur bei der Erstellung des Rohbaus des Objekts, sie stellen auch die Grundlage für die Berechnungen, Planungen der Geräteanordnungen und der Infrastruktur dar.

    Die Pläne sind im Maßstab 1: 50 gezeichnet, sie erfassen die Grundrisse und Fassaden und die nötigen Schnitte, die Decken, Quadratmeter- Größen der Räume, die benötigten Plätze zum Öffnen von Türen und Fenstern und noch mehr.

    Wenn aufwendige Konstruktionen eingebaut werden sollen, werden meistens noch zusätzliche Pläne in größeren Maßstäben gezeichnet, die genauere Details erkennen lassen.



    Funktionen auf dem Architekturbüro

    In einem Architekten- Büro wird die architektonische Arbeit an einem Projekt auch meistens aufgeteilt.

    Der gestalterische, organisatorische und technische Bereich wird einem Architekten zugeteilt. Das umfasst im Konkreten das Vorprojekt, die Detailstudien, die Absprache mit Behörden und dem Bauherren und die Leitung der Bauausführung. Der Bauleiter übernimmt die technischen, buchhalterisch anspruchsvollen organisatorischen Aufgaben. Er erstellt also den Kostenvoranschlag, die Ausschreibungen und die Bauführung vor Ort und die Finanzrapporte. Die Zeichnungen und technischen Planungen übernimmt ein Sachbearbeiter.

    Arbeit der Spezialisten

    Ein Haus wird von einem Architekten geplant, das weiß jedes Kind – auch der Generalunternehmer, Fertighaus- oder Massivhausanbieter hat Architekten. Wer sorgt aber dafür, dass das neue Haus nicht einstürzt, dass die richtigen Wände beim Umbau abgebrochen werden können? Wärmedämmung und Heizung müssen bemessen werden, Baugrund untersucht. Wir bebauen eine Baulücke in der historischen Altstadt, wer kümmert sich um Übereinstimmung mit den Denkmalschutzvorschriften?

    Das erledigen Fachleute, die sich auf bestimmte Aspekte beim Bauen spezialisiert haben. Der Architekt ist für Planung und Ausführung der Allrounder; ist auf seinem Fachgebiet der absolute Fachmann und weist darauf hin, wenn er an seine Grenzen stößt, wenn Fachingenieure und andere Spezialisten beauftragt werden müssen.
    Den Tragwerksplaner, als „Statiker“ kennen ihn alle, berechnet während der Planungszeit die vom Architekten geplante Konstruktion, rät eventuell zu Alternativen. Seine Berechnungsergebnisse manifestieren sich in der Vorgabe von geeigneten Baumaterialien: Welche Art von Beton muss verwendet werden, welcher Stahl und welche Holzkonstruktion, welche Verbindungsmittel. Er fertigt Listen und Konstruktionszeichnungen, die unbedingt zu den Bauunterlagen gehören – später wird danach gebaut.

    Mittlerweile kennt man auch den Energieberater; er kennt sich mit allem aus, was den Energiehaushalt eines Hauses betrifft; Dämmmaterialien, Energieerzeugung, Fenster, Lüftungsanlagen. Ein Energieberater berät nicht nur zur Dicke von Wärmedämmungen oder dem Aufbau von Fenstern. Auch für individuelle Bauarten hat er Lösungen; „Wie wird die Außenwand aufgebaut sein, wir möchten nämlich keine cm-dicke Kunststoffschicht an unserem Haus.“, „Wir möchten kein Gas im Haus, und Öl kommt schon gar nicht in Frage.“ Welche Alternativen es gibt – der Energieberater kennt sich aus.

    Damit der Statiker die passende und sichere Gründung (Fundament) planen kann, muss er über die Baugrundverhältnisse Bescheid wissen. Ist der Boden sandig, felsig, eher lehmig/bindig – ist der Baugrund ohne weiteres tragfähig? Der Baugrundsachverständige kann das feststellen; er legt die Art der Baugrunduntersuchung fest, Bohrungen oder Schürfe. Bei Vorliegen des Ergebnisses gibt er dem Statiker Hinweise und Kennwerte zur Bemessung der Gründung.

    Neubaugebiete in der Nähe von lärmintensiven Verkehrswegen müssen vor Lärm geschützt werden, aber auch Lärmschutzmaßnahmen am Haus selbst können im Bebauungsplan vorgeschrieben sein. Dauerlärm macht krank, diese Bebauungsplan-Vorgaben sollten schon aus Eigeninteresse erfüllt werden. Ein Akustikgutachter berechnet und plant auf Grund der Lärmbelastung konstruktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Dicke und Material der Außenwände, Art von Fenster und Außentüren, Lage und Ausführung von Lüftungsanlagen).

    Seltener werden die Fachkenntnisse eines Denkmalschutzfachmannes gebraucht; immer dann, wenn Belange des baulichen Denkmalschutzes berührt werden. Das Haus selbst kann denkmalgeschützt sein, das Baugebiet oder man baut in unmittelbarer Nähe von Kulturdenkmälern. In jedem Falle wird die Denkmalschutzbehörde bei Planung und Bau mitreden. Ein Fachmann für Denkmalschutz ist hier ein guter Partner, der die eigenen Interessen gegenüber der Behörde fachlich durchsetzen kann.


    Der Geologe beim Hausbau

    Das Wissen um die Qualität des Baugrundes hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Projekts. Der Boden hat bestimmte Vor- oder Nachteile, bietet bestimmte Möglichkeiten oder verbietet bestimmte Pläne. Außerdem beeinflusst der Baugrund die technischen und finanziellen Notwendigkeiten des Projektes.

    Belastbarkeit, Festigkeit, Beschaffenheit und Setzungsempfindlichkeit des Bodens und Vorkommen von Grundwasser müssen so früh wie möglich festgestellt werden. Allgemeine Aussagen reichen für den Anfang, dennoch sind auch genauere Untersuchen nötig. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden!

    Allgemeine Aussagen können von einem erfahrenen Geologen sehr rasch gemacht werden. Sie beziehen sich auf die geographische Lage, die topographische Form des Baugrundes, den Pflanzenwuchs (unbedingt abklären, ob Pflanzen oder Bäume unter Naturschutz stehen!), auf das Oberflächenwasser und die Vorgeschichte des Bodens.

    Aber nicht selten ist es von Vorteil genauere Felduntersuchungen vorzunehmen. Der Geologe erhält die Pläne des Architekten und bestimmt, an welchen Stellen der Boden besonders belastet werden würde.

    Er prüft dann den Boden auf seine Belastbarkeit und schlägt Maßnahmen vor.

    Die üblichen Methoden der Felduntersuchungen sind:

    - Sondiergrabungen und Baggerschlitze werden unter Anwesenheit eines Geologen vorgenommen, der so das Bodenmaterial auch in weiter unten liegenden Schichten bestimmen kann.
    - Sondierbohrungen fördern Bodenproben zu Tage. Von den großen Bohrern nach oben gebracht, werden sie in Holzbehältern getrennt gelagert und ins Labor geschickt. Dort werden die Proben untersucht und Angaben über den Wasserinhalt, die Struktur und die Anordnung der Bodenschichten können geprüft werden.

    Am öftesten werden aber Rammsondierungen zu Bestimmung der geologischen Verhältnisse eingesetzt.
    Eine Prüfsonde wird dabei in den Boden getrieben, regelrecht gerammt. Durch die Messung der Widerstände der Reibung und der Verdrängung des Bodens durch die Sonde wird die Festigkeit und die Tragfähigkeit des Bodens ermittelt.

    Das Honorar eines Geologen umfasst übrigens auch Gespräche mit dem Architekten und auch Besuche des Baugrundes müssen bezahlt werden.

    Der Vermessungsingenieur beim Hausbau

    Die Baugrube wurde heute ausgehoben. Wie kann man denn wissen, wo später das Haus stehen muss, wir müssen uns ja strikt nach dem Bebauungsplan richten – nach welchen Maßen und Angaben richten die Arbeiter sich, wenn sie die Bodenplatte betonieren? Die haben da so ein Bretterdings, hoffentlich geht das gut! Wenn die Bodenplatte und damit später das Haus nur einen halben Meter zu nahe an der Grenze steht, bekommen wir Ärger, weil dann die Abstandsfläche nicht eingehalten wird.

    Dieses „Bretterdings“ nennt man Schnurgerüst; es dient dazu, die Außenkanten des zu errichtenden Gebäudes festzulegen. Hierfür werden Holzstäbe in den Boden gerammt und mit Latten zu Dreiecken verbunden. Diese Schnurgerüste stellen weitgehend die Ecken des künftige Gebäudes dar. Über diese Schnurgerüste verlaufen Richtschnüre; deren Position wird vom Vermesser anhand des Grenzverlaufs mit genauen Vermessungsgeräten bestimmt und mittels Nägeln auf dem Schnurgerüst positioniert. Das mutet sehr altertümlich und wenig technisch an, ist auf Baustellen aber sehr praktisch und funktioniert sehr gut, vorausgesetzt, die Lageder Schnüre wird während der Bauzeit öfter kontrolliert und bei Bedarf nachjustiert..

    Der Grenzverlauf jeden Baugrundstücks ist über Grenzsteine (kleine in den Boden eingelassene Naturstein oder Betonquader) oder neuartige Kunststoffmarken definiert. Auch diese Grenzsteine wurden bereits von einem Vermesser gesetzt, als die Baugrundstücke aufgeteilt wurden; beauftragt wurde er von den Behörden. Bauherren müssen häufig selbst einen Vermesser beauftragen, um – wie oben beschrieben – die genaue Lage des künftigen Gebäudes nachzuweisen. Die meisten Bebauungspläne beinhalten eine derartige Forderung. Ratsam ist zudem, vorab den Grenzverlauf auf Übereinstimmung mit dem amtlichen Lageplan überprüfen zu lassen; möglich, dass es nach dem Vermessen und vor dem Verfassen des Lageplanes Änderungen gab. Ist zwar doppelt gemoppelt, verhindert aber spätere Streitigkeiten.

    Auch wenn die Behörden keine ingenieursmäßige Vermessung des Gebäudes verlangen, gibt es Situationen, wo ein Vermesser unabdingbar ist. Immer wenn genaue Höhenverläufe verlangt werden, man denke an ein Hanggrundstück, benötigt man einen Vermesser, der nicht nur die Höhen genau einmisst, sondern auch den wichtigen Höhenplan anfertigt. Das ist eine Zeichnung, der man an jedem Punkt des Grundstückes die genaue Höhe entnehmen kann; komplizierte Hanggrundstücke können dabei als 3DModell dargestellt werden.
    Der Umbau von Gebäuden verlangt oft nach einer Bestandsaufnahme, meist fehlen die für die Umbauplanung nötigen Bestandszeichnungen. Ein Vermesser kann Bestandsgebäude mit modernsten computergestützten Techniken genau vermessen, horizontal und in der Höhe. Durch den Einsatz satellitengestützter Positionierungssysteme, 3D-Laserscanner und modernster digitaler Technik ist die Bestandsaufnahme heutzutage wirtschaftlicher, als das frühere tagelange Herumlaufen mit Entfernungsmessgerät, Zeichentablett und Kamera, und das zeichnerische Ergebnis ist digital verwertbar.

    Was kommt auf uns zu, wenn das Gebäude eingemessen werden muss? Für ein Einfamilienhaus mit  erstellungskosten von 200.000 € bei üblichen Baustellenverhältnissen kann man mit einer Gebühr von ca. 850 € zzgl. MwSt. rechnen.


    Der Bauingenieur beim Hausbau

    Die meisten Spezialisten beim Hausbau sind Bauingenieure. Der Architekt ist zwar auch ein Ingenieur am Bau, wird aber nicht Bauingenieur genannt, da er Architektur studiert hat und nicht Bauingenieurswesen. Am bekanntesten unter den Bauingenieuren dürfte der Statiker sein, er plant und dimensioniert das Tragwerk des Hauses. Bauingenieure werden aber in vielen weiteren Bereichen des gesamten Bauwesens tätig. Im Grunde genommen sorgt der Bauingenieur dafür, dass ein Gebäude in allen seinen Teilen sicher errichtet und betrieben werden kann.

    Die Arbeit des Statikers ist allgemein bekannt; er kümmert sich um die „Statik“, den Standsicherheitsnachweis, der zwingend zu den Bauantragsunterlagen gehört. Auch schon vor der eigentlichen Planung eines Gebäudes kann der Statiker dahingehend beraten, wie das Haus überhaupt konstruiert werden soll. Er wird in diesem Falle nach wirtschaftlichen, ästhetischen oder eventuell sicherheitstechnischen Vorgaben Auskunft darüber geben, ob man aus Mauerwerk baut, aus Stahlbeton, Holz oder gar Stahl. Das vom Architekten geplante Ergebnis „Wohnhaus“ wäre dabei grundlegend das gleiche, der Statiker kann Materialien und Konstruktionsweisen aller Art planen und berechnen.

    Ein weiterer Tätigkeitsbereich des Bauingenieurs ist die baubetriebliche Steuerung eines Bauvorhabens, die über die eigentliche Bauleitung hinaus geht. „Baubetriebler“, wie man diesen Zweig der Bauingenieure auch nennt, sorgen durch fundierte Kenntnisse über sämtliche Prozesse der Bauausführung und damit verbundene technische Lösungen für einen technisch, wirtschaftlich und terminlich reibungslosen Bauablauf.

    Da heutzutage auch beim Hausbau Lärmbelastung ein wichtiges Thema ist, wird man künftig öfter auch den Bauakustiker in die Hausplanung einbeziehen. Dabei kann es um den Schutz von Lärm gehen der auf das Haus einwirkt, Verkehrslärm z.B. Lärm der von Haus zu Haus übertragen werden kann (Reihen- oder Doppelhaus) und um im Haus selbst entstehenden Lärm. Hierfür gibt es meist gesetzliche Vorgaben, für die Lärmübertragung von Haus zu Haus beispielsweise. Ist man der Meinung, diese Vorgaben wurden nicht erfüllt, kann man einen Bauakustiker beauftragen, der das prüft und Vorschläge für eventuell nötige Schallschutzverbesserungen macht.
    Schon bei der Planung des Hauses kann der Bauakustiker helfen; etwa das Arbeitszimmer soll vorm Lärm der spielenden Kinder geschützt werden, man möchte einen speziellen Musikraum einrichten oder die sanitären Anlagen und Leitungen sollen möglichst leise funktionieren. Der Bauakustiker kann diese Wünsche mittels Vorgaben an Bauausführung und Baumaterialien verwirklichen.

    Kein Einfamilienhaus wird heutzutage einfach nur gebaut. Bei der Planung wird an Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Haustechnik und immer öfter an das spätere Recycling des Hauses gedacht. Alle diese Bereiche werden durch speziell ausgebildete Bauingenieure abgedeckt. Viele dieser Bauingenieure wird man nicht an der Baustelle antreffen; sie forschen an neuen Bauprodukten, entwerfen effizientere Haustechnik oder beraten über neue DIN-Normen. Immer aber beeinflusst deren Arbeit das Baugeschehen in großem Maße, gerade auch im Einfamilienhausbau.


    Die Fachingenieure beim Hausbau

    Ingenieure haben sich auf folgende Fachgebiete spezialisiert.

    • Elektrotechnik
    • Heizungstechnik
    • Lüftungstechnik
    • Klimatechnik
    • Sanitärtechnik

    Sie erstellen jeweils auf ihr Fachgebiet bezogene Vorpläne, Berechnungen, Ausschreibungen und Montagepläne. Auch Leitungspläne, Aussparungspläne und Einlegepläne sind wichtig. Sie müssen sich mit einander absprechen und dann mit dem Architekten.
    Die Fachingenieure sollten in einem möglichst frühen Stadion des Bauprojekts engagiert werden, damit nicht im Nachhinein die Versorgungs- und Entsorgungsinstallationen kompliziert umdisponiert werden.

    Sie befassen sich außerdem auch mit der Schachtmasse, dem Lärmschutz und der statischen Minimalquerschnitte, wenn sie die Leitungsführung planen.

    Weitere Spezialisten beim Hausbau

    „Schau mal, die Nachbarn haben ja einen tollen Garten, bei welchem Baumarkt die wohl einkaufen?“ Wahrscheinlich hatten sich die Nachbarn die Ideen für die Gartengestaltung nicht im Baumarkt geholt, sondern bei einem Gartenarchitekten. Der, so heißt es richtig, Garten- und Landschaftsarchitekt ist einer der Spezialisten, an die man beim Einfamilienhausbau eher selten denkt. Auch Innenarchitekten gehören in diese Kategorie: Spezialisten, die aus einem Einfamilienhaus ein auf die Eigentümer persönlich zugeschnittenes Gesamtbild schaffen.

    Jedes Gebäude besteht aus der Hülle (die Fassaden), den Innenräumen und dem Außenbereich. Man kann diese Komponenten getrennt voneinander gestalten (lassen); erstmal die Fassaden fertigmachen, das Haus soll schön aussehen, später dann den Garten; für die Innengestaltung lassen wir uns noch etwas Zeit, das Haus muss erst noch auf uns wirken – oder man lässt sich von Spezialisten beraten.

    Pflanzen, die man sich selbst anschafft, weil sie so exotisch aussehen oder an den Urlaub erinnern, können für den eigenen Garten ungeeignet sein; man gibt viel Geld aus, erfreut sich am Anblick und nach Monaten oder gar Wochen sehen die Pflanzen gar nicht mehr gut aus und sterben letztendlich ab.
    Teiche sind ein beliebtes Gestaltungsmittel für den eigenen Garten; dass ist schnell gemacht, Loch graben, Teichfolie verlegen, Substrat und Teichpflanzen zufügen, Wasser rein. „Schatz, ich habe das Gefühl, das Wasser wird immer weniger und es riecht auch nicht wirklich gut. Kannst Du da was machen?“
    Gartenarchitekten können alle Belange und Bereiche eines Gartens planen. Egal, ob man pflegeleichte Steingärten oder einen kleinen Park bevorzugt; ob man seinen Sitzplatz mitten in den Pflanzen mag oder eine schöne große Terrasse, aus Holz oder Steinen. Garten- und Landschaftsarchitekten planen, sorgfältig auf die Interessen der Bewohner abgestimmt deren unmittelbares natürliches Umfeld. Gerade durch geeignete Gestaltung und Bepflanzung bleiben Garten und Wege pflegeleicht und erlauben eine dauerhafte Nutzung durch die Eigentümer.

    Innenarchitekten arbeiten gleichermaßen technisch-konstruktiv wie ästhetisch gestaltend. Sie sind also nicht diejenigen, die für die Kundschaft Farben und Teppiche aussuchen und Möbelkataloge wälzen. Neben den technisch-konstruktiven Aspekten, die einen Innenraum bestimmen, gibt es noch, für die Bewohner weit wichtiger, das räumliche Empfinden, den Wohlfühlfaktor.
    Räumliches Wohlbefinden schaffen Innenarchitekten nicht einfach über das Aussuchen von Wandfarben und Bodenbelägen. Räumliche Harmonie entsteht durch das Zusammenwirken von Farben, Material, Licht (künstlich und natürlich), Gerüche (Holz, z.B.) und die eigentliche Struktur eines Raumes. Manch einer mag es klar, hell, viel Glas und Metall, womit eher gemütlich veranlagte nichts anfangen können, hier passt Holz besser, lässt sich warm anfassen hat etwas lebendiges...
    Innenarchitekten erkunden im Beratungsgespräch die Vorlieben ihrer Kunden und planen dementsprechend, den persönlich perfekt passenden Innenbereich des Hauses; nicht statisch, wie im Möbelhaus, sondern veränderbar und flexibel.

    Also noch ein Spezialist, für den ich Geld ausgeben soll? Eine gute Innenarchitektur übt Einfluss auf Körper, Geist und Verhalten der Bewohner aus, und das ist fast unbezahlbar.


    Bauplatzvorbereitung beim Hausbau

    Wenn man sein Baugrundstück nicht innerhalb eines neuen komplett erschlossenen Neubaugebietes erwirbt, muss ein Baugrundstück in den meisten Fällen für die Baustelle vorbereitet werden. Grundstücke in Neubaugebieten sind voll erschlossen mit befahrbaren Straßen, der Bauplatz ist plan und frei von jeglichen Hindernissen - quasi wie auf dem Präsentierteller serviert. Bei älteren Grundstücken oder Baulücken sieht das nicht so aus, hier muss man meist allerlei Hindernisse beseitigen, manchmal gar Altlasten, bevor man die Baustelle einrichten kann.

    Diese Arbeiten, also das Vorbereiten des Bauplatzes, nennt man in der Fachsprache „herrichten“. Das Baugrundstück muss so hergerichtet werden, dass es für die Einrichtung einer Baustelle taugt. Es muss sicher befahrbar sein, Baumaschinen und Baumaterial müssen sicher abgestellt und gelagert werden können, Baustrom und -wasser sollten auch vorhanden sein.

    Für das Herrichten werden je nach Zustand des Baugrundstückes verschiedene Arbeiten nötig. Das kann vom Entfernen einer Grasnarbe über das Roden von Bäumen und Sträuchern bis zur sorgfältigen Beseitigung von Altlasten gehen, und kann – der Bauherr denkt sich da schon – unterschiedlich teuer und zeitaufwändig werden. Recht einfach ist das Roden, das geschieht mit professionellem Gerät und geht schnell vonstatten. Schwieriger und teurer wird das Herrichten, wenn das Grundstück bebaut war. Man erkennt das nicht unbedingt auf den ersten Blick; um Geld zu sparen wurde der Baubestand vor dem Verkauf manchmal nicht vollständig abgebrochen und entfernt. Dann bleiben Reste des Kellers zurück, die Bodenplatte, Fundamente oder Gartenmauern.

    Gerade Altlasten können den Bau des Eigenheimes enorm verteuern. Private Vorbesitzer hatten vielleicht den unterirdischen Öltank vergessen, womöglich befindet sich noch Altöl im Tank. Den darf man nicht selbst entsorgen, auch wenn das eigentlich ganz einfach wäre. Hier ist ein Fachbetrieb notwendig, der auf Grundlage der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Öltankentsorgung übernimmt und eine sichere Entsorgung garantiert.

    Gerade Grundstücke, die vorher landwirtschaftlich genutzt wurden, gewerblich oder industriell können mit allen möglichen schädlichen Stoffen belastet sein. Um sicher zu gehen, dass man vor dem Bauen nicht erst die Hinterlassenschaften der Vorbesitzer teuer entsorgen muss, lässt man sich im Kaufvertrag vermerken, dass das Grundstück frei von Gebäudeteilen und Altlasten ist. Hat man dennoch Bedenken, kann man im Altlastenkataster der Kommunen nachfragen, hier werden alle bekannten oder altlastverdächtigen Flächen aufgeführt.

    Sind alle Hindernisse beseitigt, kann der Bauplatz für die Baustelle eingerichtet werden. Man beantragt Baustrom und Wasser und informiert sich über die Vorschriftsmäßige Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser (macht die Baufirma, wenn man sie beauftragt), ein Bauzaun ist wichtig, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, die Bautoilette ist wichtig. Die Behörden informiert man über die Einrichtung der Baustelle und beantragt eventuell die Nutzung von Straßenflächen.

    So, alle Hindernisse sind beseitigt, die Baustelle ist vorbereitet – nun kann der Vermesser kommen und bald darauf wird gebaggert.


    Bestandesaufnahme und Rissprotokolle

    Wenn man neu baut, kennt man die verwendeten Baumaterialien und die Konstruktionsweise und weiß vor allem, dass der Neubau ohne Mängel ist. Wie ist das aber bei einem Altbau, womöglich gibt es auch keine Planzeichnungen vom Gebäude? Oft wird ein altes Gebäude umgebaut, modernem Wohnverhalten angepasst, und dazu benötigt man Planzeichnungen des Hauses. Auch die Konstruktionsweise sollte man vor dem Umbau erkunden; Fachwerk oder Massiv, welches Mauerwerk wurde verbaut, welche sind die tragenden Wände.

    Man hat ein altes Haus gekauft, „Früher hatten die irgendwie mehr Charakter.“ und möchte hier und da etwas ändern; „Die zwei Zimmer im Erdgeschoss legen wir zusammen, das wird das Wohn-/Esszimmer“. Das alte Bad, falls überhaupt vorhanden, ist nicht mehr brauchbar, ein neues Heizungssystem muss eingebaut werden. Gleich einfach so loslegen ist aber nicht ratsam, man benötigt Informationen über die Konstruktion des Hauses, damit sicher umgebaut werden kann. Beschädigt man eine tragende Wand, kann das die statische Sicherheit des gesamten Gebäudes bedrohen. Wie geht man vor, wenn es keine Pläne des Hauses mehr gibt?

    Eine Bestandsaufnahme wird die nötige Klarheit bringen. Hierzu wird das Haus genau vermessen, innen und außen, jeder Raum, Länge/Breite/Höhe. Wenn das alles zu Bestandszeichnungen verarbeitet wurde, stellt man die Wanddicken der einzelnen Wände und die Dicke der Decken fest.
    Jetzt muss festgestellt werden, wie das Haus konstruiert wurde; wo liegen die tragenden Bauteile, wo liegen die Decken auf. Bei jeder Wand und an Wandinnenecken wird stellenweise der Innenputz abgeschlagen, um die Wandmaterialien sehen zu können. Zusammen mit den Bestandszeichnungen kann nun ganz genau abgelesen werden, wie das Haus konstruktiv aufgebaut ist und der Planung für den Umbau steht nichts mehr im Wege.

    Selten wird man ein altes Haus sehen, das keine Risse zeigt. Über die Jahrzehnte sind Wände und Dachstuhl verschiedenen Kräften ausgesetzt, die in Bewegungen umgesetzt werden. Starke Winde belasten das Dach, die Dachkonstruktion dann die Wände; vielleicht wurde die Straße umfassend umgebaut und das Gebäude war Erschütterungen durch die Erdarbeiten ausgesetzt. Ein altes Gebäude wird unweigerlich mehr oder weniger große und mehr oder weniger sichtbare Risse zeigen. Welche Risse sind aber gefährlich, vergrößern sich Risse etwa noch, sind die Kräfte noch vorhanden, die den Riss verursacht hatten (ein früherer unsachgemäßer Umbau belastet eine Wand über Gebühr, das Erdreich hat sich mit der Zeit verändert...).
    Während der Bestandsaufnahme werden daher auch die Risse protokolliert; man misst die Breite und Länge der Risse und den Rissverlauf; zuerst Wand für Wand skizziert, später dann in die Bestandszeichnungen übernommen.
    Ein Fachmann erkennt an Rissverlauf (horizontal, vertikal, treppenförmig) und Dicke mögliche Ursachen. Am Zustand der Rissränder kann festgestellt werden, wie alt in etwa der Riss ist. Besteht die Befürchtung, dass sich Risse noch verändern, wird das grob mittels Gipsmarken oder fein und genau mit modernen Rissmonitoren untersucht; so ist zu erkennen, ob sich Risse wirklich noch bewegen und in welchem Maße.


    Räumungen und Rodungen

    Die schönsten Baugrundstücke sind oft jene, die sich abseits der dicht beplanten Neubaugebiete befinden. Abseits bedeutet oft auch nahe der Natur, die sich dann auch auf dem Grundstück ausbreitet: Bäume, Sträucher, richtig schlimm sind Brombeerhecken. Bevor das Grundstück bebaut werden kann, muss also gerodet werden. Manchmal werden nach der Rodung des Grundstückes zudem Hinterlassenschaften des Vorbesitzers entdeckt; Schrott, Abfall, schlechterdings ein altes Auto. Auch hier: Erst abräumen, bevor das Grundstück überhaupt als Baustelle genutzt werden kann.

    Roden hört sich leicht an. Da kommen Maschinen und hacken über das Grundstück und fertig. So ähnlich funktioniert das technisch auch; es gibt aber eventuell rechtliche Hindernisse, die das Roden dann doch nicht so einfach machen: Vielerorts wird zur Erhaltung ortsprägender Pflanzen das Roden bestimmter Sorten untersagt; Vogel- und Insektenschutz muss beachtet werden – Stichwort Biodiversität im Siedlungsraum. Einheimische Bäume und Sträucher sind für viele bedrohte Vögel und andere Tierarten bevorzugte Lebensräume im Siedlungsraum.
    Aber auch persönliche Aspekte für die Besitzer können das Roden behindern; vielleicht nicht direkt behindern, sondern eher ein verantwortungsvolles und bewusstes Herangehen fordern, man muss etwas nachdenken, bevor die Maschinen kommen. Bäume und Sträucher üben wichtige Funktionen aus, von denen wir Menschen profitieren: Verschattung und Kühlung im Sommer, Luftfeuchtigkeit, Staubfilter und nicht zuletzt den Rhythmus der Jahreszeiten direkt erleben.

    Rechtliche Vorgaben hierzu sind in verschiedenen Naturschutzgesetzen und  Verordnungen formuliert. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt als Grundsatz:„ Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1.die biologische Vielfalt, 2.die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3.die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“

    Davon abgeleitete Gesetze z.B. zu Baumfällungen, Heckenschnitt usw. gibt es bundesweit; so ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden. Die Hinterlassenschaften von Vorbesitzern zu räumen, gestaltet sich etwas einfacher, da hier mittlerweile auch der Laie um die verschiedenen Abfallvorschriften weiß. Für Altautos beispielsweise gilt gem. Altfahrzeug-Gesetz, dass sie einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen sind. Alles andere muss getrennt entsorgt, oder wiederverwertet werden. Fachfirmen, die sich auf die Räumung von Grundstücken spezialisiert haben, kennen alle Vorschriften, da muss sich die Bauherrschaft im Vorfeld weniger Gedanken als bei der Rodung machen.


    Abbrucharbeiten beim Hausbau

    Glas, Holz, Metall und Restmüll werden gewöhnlich schon während der Abbrucharbeiten getrennt.

    Wenn Gebäude umgebaut oder abgebrochen werden, entstehen Abfälle wie z. B. Bodenaushub, Bauschutt und Schrott, eventuell auch belastetes Holz oder mit Fasern versetzte Baustoffe wie Asbest. Hierbei ist sicherzustellen, dass alle Schadstoffe bzw. schadstoffhaltige Bauteile im Zuge des Rückbaus nach den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entfernt werden.
    Das über all diesen Vorschriften „thronende“ Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) schreibt vor, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Weiterhin sind Abfälle getrennt zu halten und zu behandeln.

    Einfach mit der Abfallbirne oder Bagger reinhauen ist nicht mehr; Glas, Holz, belastetes Holz, Metalle und Restmüll wie Bodenbeläge und Tapeten werden gewöhnlich schon während der Abbrucharbeiten getrennt. Der an der Abbruch-Baustelle entstehende Bauschutt ist also getrennt zu lagern; einfach mit der Abfallbirne oder Bagger reinhauen ist nicht mehr.
    Während des Abbruchs und beim Umschlag des Abbruchmaterials ist die Entstehung von Staubemissionen weitgehend zu verhindern. Man wirft also nicht einfach abgebrochenes Material mehrere Meter aus dem Gebäude, wo es unter großer Staubentwicklung im unten stehenden Container landet. Hier ist die Nutzung von Eimer- oder Schuttrutschen angesagt, und der Container sollte abgedeckt werden. Frei gelagertes Abbruchmaterial soll unter Anwendung einer Wasservernebelung feucht gehalten werden.

    Letztendlich sind mineralische Bauabfälle, z. B. unbelasteter Bauschutt (Beton, Ziegel, Keramik) einer Bauschuttrecyclinganlage zuzuführen, unbelasteter Erdaushub ist wiederzuverwenden.
    Metall, Glas und unbelastetes Holz gelten als Wertstoffe, sind jeweils getrennt zu erfassen und beim örtlichen Recyclinghof zu entsorgen.
    Dämmstoffe und Gipskartonplatten sind nicht verwertbare Baustellenabfälle und müssen der zuständigen Müllsammelstelle zugeführt werden.
    Kleinere Abbrucharbeiten, bei denen diese Bauabfälle entstehen, können weitgehend in Eigenleistung erbracht werden, das eventuell notwendige Gerüst lässt man vom Gerüstbauer stellen, die Eimerrutsche bringt der Containerdienst mit.

    Unbedingt einen Fachbetrieb muss man beauftragen, wenn es um überwachungsbedürftige Abfälle und Schadstoffe geht. Mit Mineralölprodukten und anderen Chemikalien verunreinigte Stoffe, asbesthaltige Baustoffe, Dachbahnen und Abdichtungen, teerhaltiges Material und Baustoffe mit Rußablagerungen (der abgebrochene Schornstein) sind in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften, wie z.B. die Gefahrstoffverordnung zu entsorgen.
    Heizöltanks bis 1000 Liter Inhalt sollen grundsätzlich einem Fachbetrieb übertragen werden, da dieser über die notwendige Sachkunde verfügt und die ordnungsgemäße Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen gewährleistet.

    Und nicht vergessen: Vor den Abbrucharbeiten Gas- und Wasserleitungen und vom Abbruch betroffene Stromkreise stilllegen.


    Hausbau-Sicherungen und Provisorien

    Jeder, der baut, beeinflusst damit auch seine Umwelt.

    Die Bauherrschaft steht gem. den Vorschriften der Landesbauordnungen in der Verantwortung, dass die eigene Baustelle keine Nachbargebäude gefährdet. Als bekanntestes Beispiel seien Anbauten an bestehende Doppelhaushälften und Reihenhäuser genannt. Hier wird direkt an das Nachbargebäude angebaut. Meist sind die Außenanlagen an der Nachbarwand, also an jener Wand an die wir anbauen müssen, bis zum Erdgeschoss aufgeschüttet. Ist das bestehende Gebäude unterkellert, und wir möchten auch einen Keller, ist die Baumaßnahme meist keine Gefährdung für den Nachbarn. Wenn wir aber von der Nachbarbebauung abweichen, jene haben einen Keller, wir wollen keinen – oder jene bauten ohne Keller, wir möchten aber einen, werden Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

    Bauen wir ohne Keller an eine benachbarte Kellerwand, ist das so auszuführen, dass keine zusätzlichen Lasten auf die bestehende Kellerwand einwirken. Bauen wir mit Keller an das Nachbarfundament, muss dieses so unterfangen (mit einer Wand unterbaut, gestützt) werden, dass die lastabtragende Funktion des Fundamentes erhalten bleibt – ohne dass sich Risse in der Nachbarwand bilden. Ähnlich muss man verfahren, wenn man am Hang an einen Nachbarn baut.
    Technisch ist das gut zu lösen, für erfahrene Statiker tägliches Werk. Der Nachbar könnte aber Schwierigkeiten bereiten, aus Angst um sein Haus. Er muss informiert werden, kann aber Ihr Vorhaben nicht verhindern. Dennoch könnte er, wenn auch ohne Erfolg, klagen, Ihre Bauzeit verzögern. Deshalb sollte der Nachbar frühzeitig weit vor Baubeginn informiert werden, am besten in einem Gespräch mit anwesendem Statiker, der das Vorhaben fachlich erläutert.

    Bauen im Bestand

    Wenn man ein bestehendes Haus umbaut, wird man auch den Grundriss eigenen Bedürfnissen anpassen wollen. Da ist es erforderlich, dass Wände abgebrochen, Wandöffnungen vergrößert, evtl. Deckenteile entfernt werden. Tragende Bauteile baulich zu ändern, bedarf unbedingt provisorischer Sicherungsmaßnahmen, kein „Das wird schon halten.“ Baustützen und Holzbalken sichern die Decke/Deckenbalken, wenn eine tragende Wand durch neue Öffnungen oder Vergrößerung bestehender Öffnungen verändert wird. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Baustützen auf tragenden Bauteilen stehen und nicht beispielsweise auf den alten Holzdielen zwischen zwei Deckenbalken; gegebenenfalls wird die Last aus den Baustützen auf lastverteilende Balken geleitet oder gegebenenfalls bis auf das Fundament bzw. die Bodenplatte geführt. Ähnliches gilt, wenn wir durch Abbruchmaßnahmen Nachbarwände ganz oder teilweise freilegen. Diese müssen gegebenenfalls während der Bauzeit provisorisch abgestützt werden – immer in Abhängigkeit zum Baufortschritt.

    Sicherungsmaßnahmen und Provisorien gehen ins Geld; ohne ausreichende Sicherungen wird es aber gefährlich,
    und eventuell weit teurer.

    Hausbau-Baustelleneinrichtung

    Jeder freut sich, wenn der Betrieb auf der Baustelle endlich beginnt. Die Handwerker wissen, „Jetzt gibt es Arbeit, demnächst Geld.“ Die Bauherrschaft sieht ihren Bauwunsch schon beinahe verwirklicht. Aber einfach so auf die Baustelle fahren, Bagger und Kran parken und loslegen geht nicht. Da mehrere Firmen an einer Baustelle mitwirken, muss von Anfang an geklärt sein, wie das zusammen- und nebeneinander arbeiten ablaufen soll: Zufahrt, Lagerplätze, Wasser und Strom, Baustellen-WC – das alles will geplant sein, damit alles funktioniert.

    Diese Arbeiten, also das Vorbereiten des Baustelle, nennt man in der Fachsprache „Baustelleneinrichtung“. Die Baustelle muss so eingerichtet werden, dass der Verkehr auf der Baustelle störungsfrei ablaufen kann. Die Zufahrt muss sicher befahrbar sein, Baumaschinen und Baumaterial müssen sicher abgestellt und gelagert werden können, Baustrom und Wasser soll für alle gut erreichbar sein. Das betrifft nicht nur den Arbeitsablauf selbst, sondern auch – was heutzutage fast wichtiger ist – die Sicherheit an der Baustelle.

    Für das Einrichten werden je nach Umfang des Bauprojektes verschiedene Planungsstufen nötig. Das sind die sichere Zufahrt und die Bewegungsflächen auf der Baustelle. Wo werden Baustoffe gelagert, welche Firma benötigt wann und als erstes welche Baustoffe. Verkehrswege auf der Baustelle sollen sich möglichst wenig kreuzen. Lieferfahrzeuge benötigen eine sichere Zufahrt zu den Lagerplätzen, die Bauarbeiter müssen sicher gelagerte Baustoffe entnehmen können, ohne Fahrzeugen in die Quere zu kommen.

    Zu Beginn wird die Baustelle von einem Bagger befahren; seine Fahrwege sollen möglichst keine anderen Bewegungsflächen kreuzen. Ein Bagger ist recht schwerfällig, hantiert mit schwerem Gerät und bietet wenig Übersicht; in Arbeitspausen muss er so abgestellt werden können, dass keine anderen Fahrzeuge behindert werden.
    Später ist ein Kran nötig, er sollte so stehen, dass er die Baustelle bedienen kann, Baustoffe von den Lagerplätzen
    entnehmen kann und dabei bedingt durch seinen Arbeitsbereich keine anderen Flächen gefährdet.

    Wasser, Strom, etc.

    Keine Baustelle funktioniert ohne Wasser, Strom und Toilettenhäuschen. Man beantragt Baustrom und
    Wasser und informiert sich über die örtlichen Vorschriften zur Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser
    (macht die Rohbaufirma, wenn man sie beauftragt). Baustromzähler und Wasserübergabestelle sollen so liegen, dass im Baustellenbetrieb nicht unnötig Leitungen kreuz und quer verlegt werden müssen, um zu den einzelnen Verbrauchern zu gelangen. Ähnliches gilt für das Baustellenklo. Es muss angeliefert und bei Bedarf wieder abgeholt bzw. ausgetauscht werden. Der Lieferant sollte hierfür nicht über den gesamten Bauplatz fahren müssen, wobei er sicher den Bauablauf stören würde.

    Nicht zuletzt wird ein Bauzaun benötigt, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen; innerhalb des Bauzaunes muss die Zufahrt sinnvoll gewählt werden. Die Behörden informiert man vorab über die Einrichtung
    der Baustelle und beantragt die Nutzung von Straßenflächen.

    Eine gut geplante Baustelleneinrichtung wird den Bauablauf beschleunigen und den Sicherheitskoordinator in Sicherheit wiegen.

    Baustellen Einrichtungskonzept

    Eine Baustelle ist ein Arbeitsplatz, klar weiß jeder. Und wie jeder Arbeitsplatz, gleich ob der Bürotisch oder die Werkbank, funktioniert der Arbeitsplatz nur dann reibungslos und lässt uns effizient arbeiten, wenn er gut organisiert ist. Alles hat seinen Platz, Telefon, Schreibgeräte, Papier hier – Baukran, Lagerplätze Baustellen-WC dort. Gut organisiert setz gut geplant voraus. Der Arbeitstisch steht immer an der gleichen Stelle; Baustellen sind auftrags-, standort- und witterungsabhängig. Sie sind immer wieder ähnlich und doch jedes Mal anders.

    Wären Baustellen immer gleich, gleiche Lage der Zufahrt, gleiche Baugrund, gleiche Witterung etc. bräuchte man nur einen Generalplan für Baustelleneinrichtungen und könnte somit jede Baustelle im Voraus planen – so geht es aber nicht. Gewisse „Bausteine“ sind dabei schon immer gleich; es wird ein Kran benötigt, ein Bauzaun, es gibt Lagerplätze für Mutterboden und Baustoffe, und ohne Baustellenklo wäre der Betrieb einer Baustelle undenkbar...
    Da aber Baustellen jede an einem anderen Ort betrieben werden, übers Jahr während unterschiedlicher Witterungsbedingungen eingerichtet und nicht immer die gleichen Baustoffe verwendet werden, müssen die oben genannten Bausteine immer wieder neu geplant und arrangiert werden.

    Um eine Baustelleneinrichtung planen zu können, muss man sich zuerst über die künftige Baustelle informieren. Deshalb ist es empfehlenswert, vor dem Beginn der Planung der Baustelleneinrichtung eine Baustellenbegehung als Ortsbesichtigung vorzusehen. Die Kenntnis der Örtlichkeiten wird die Arbeitsvorbereitung sehr erleichtern. Man erkennt, welche Bestandteile einer Baustelleneinrichtung zugeordnet werden können, sieht anhand er öffentlichen Verkehrswege, wo am besten die Zufahrt liegt und kann die verschiedenen Lagerplätze vorab einordnen.

    Ist man sich über die Örtlichkeit und die Beschaffenheit des Baugrundes und der Nachbargrundstücke im Klaren, kann die Planung der Baustelleneinrichtung beginnen.

    Was muss bei der Planung der Baustelleneinrichtung berücksichtigt werden?

    Verkehrssicherheit:

    Aufstellen des Bauzauns, Anordnung der Zufahrt, Absperrungen, Beleuchtung der Baustelle, Baustellenbeschilderung, Verlauf der Baustraße, evtl. Stellplätze für PKW; stören stromführende Leitungen, ist eine Verlegung
    oder ein spezieller Schutz nötig. Müssen Nachbargrundstücke gesichert werden?

    Baumaschinen und Geräteeinsatz:

    Der Kran sollte alle Teile des Bauwerks und die Lagerflächen erreichen, und dabei möglichst Unterkünfte nicht überstreichen, die Betonmischanlage sollte gut mit Transportmittel erreichbar sein und die Silos sollten mit Sattelschlepper anfahrbar sein. Geräte wie Steinsäge und Eisenbiegevorrichtungen werden den Bearbeitungsplätzen zugeordnet. Kleinmaschinen wie Schlagbohrmaschine, Flex etc. sollten in abschließbaren Containern oder Magazinen aufbewahrt werden können.

    Lagerflächen:

    Nach Mutterboden, Baustoffe, Hilfsstoffe (Schalung, Gerüstteile...) sortiert, im Schwenkbereich des Kranes und von der Baustraße aus gut erreichbar. Den Bearbeitungsflächen zuordnen; also z.B. Bewehrungseisen nahe dem Eisenbiegeplatz.

    Baubüro:

    Wird beim Bau von Einfamilienhäusern selten benötigt; sollte mit guter Übersicht auf Baustelle und Ein-/Ausfahrten platziert werden und außerhalb des Kran-Schwenkbereiches.

    Wird letztendlich noch an Baustrom und Wasser gedacht und ein Baustellen-WC bestellt, steht einem reibungslosen
    und produktiven Baustellenablauf nichts mehr im Wege.

    Lagerplätze beim Hausbau

    Auf einer Baustelle wird mit vielerlei Dingen hantiert. Bauprodukte, Baumaterialien, Erdaushub, Maschinen...; und wenn nicht damit hantiert wird, muss das alles gelagert werden. Die Lagerplätze für Bauprodukte, Baumaterialien etc. müssen so geplant werden, dass sie den Bauablauf nicht stören, sicher von Transportern angefahren werden können und dabei von den Bauarbeitern auf kurzem Wege erreicht werden können. Gut geplante Lagerplätze werden dann auch für all jene interessant, die sich gerne auf fremden Baustellen günstig mit Material versorgen.

    Grundsätzlich kann man auf seiner Baustelle alles lagern, was nicht giftig ist und nicht ins Grundwasser gelangen kann (wie z.B. Öl). Die Lage der Lagerplätze sollte schon vor dem Erdaushub festgelegt werden. Sonst wird der Mutterboden da gelagert, wo später eigentlich der Baustahl lagern sollte und der Erdaushub blockiert eventuell die Zufahrt.
    Erdaushub muss getrennt vom Mutterboden gelagert werden; Mutterboden ist geschützt und darf nicht wie Erdaushub entsorgt werden. Auch darf Mutterboden nicht mit anderen Materialien vermischt werden. Deshalb sollte ein ausreichend großer Lagerplatz für Mutterboden eingeplant werden, damit er fachgerecht gelagert werden kann, bis er später wieder zur Gartengestaltung benutzt wird.

    Mutterboden wäre also das erste, was auf einer Baustelle für längere Zeit gelagert wird. Alle Lagerplätze für 
    Baumaterialien sollen zentral liegen, das heißt in der Nähe des Verarbeitungsortes; dabei sollten verschiedene Baumaterialien nicht auf demselben Lagerplatz gelagert werden. Es wäre z.B. nicht sinnvoll, Mauersteine und Zementsäcke an der gleichen Stelle zu lagern; schnell wird so ein Zementsack durch einen herabfallenden Stein beschädigt und der Zement wird auf kurze Zeit unbrauchbar.
    Die Baumaterialien müssen sicher angeliefert und abgeladen werden können, der Baukran muss die Lagerplätze überstreifen können. Manche Materialien werden auf der Baustelle erst verarbeitet, bevor sie zum Einsatz kommen, Betoneisen z.B. Der Lagerplatz für Eisenmatten und Stäbe ist also so zu planen, dass die Eisenbieger/Eisenflechter leichten Zugang zum Material wie zum Verarbeitungsplatz haben.

    Was ist bei Lagerplätzen besonders zu beachten?

    Auch wenn der Ort der Lagerplätze optimal geplant wurde, ist zu beachten, dass mancher Lagerplatz ein sehr hohes Gewicht tragen muss; mehrere Paletten an Mauersteinen etwa, oder ein Putzsilo. Bevor diese Lagerplätze genutzt werden, sollte man prüfen, ob der Erdboden hier ausreichend tragfähig ist. „Wasser ist der größte Feind des Hauses“, heißt es, genauso ist Wasser der größte Feind unserer gelagerten Baumaterialien. Deshalb besser den Lagerplatz für Baumaterialien vor Regen, Schnee und Hagel schützen, z.B. mit Folien und anfallendes Regenwasser wird vom Materiallager weggeleitet.
    Gut organisierte Lagerplätze sind übersichtlich – auch für Diebe. Diebstahl von nicht fest eingebautem Baumaterial oder Vandalismus an gelagerten Baumaterialien sind nicht versichert. Wir können es potentiellen Dieben schwer machen; ein lückenloser Bauzaun, die Zufahrt nach Feierabend sicher verschließen, hochwertiges Material und Werkzeug nicht offen, sondern in verschließbaren Containern lagern.

    Bauzufahrt und Bauumzäunung

    Für Laien ist eine Baustelle vor allem eines: schmutzig, laut und deshalb störend. Für den Bauarbeiter ist sie Arbeitsplatz, hier verdient er sein Geld. Für Bauleiter ist eine Baustelle vor allem eine Gefahrenstelle. Schweres Gerät bewegt sich hier, schwere Baustoffe werden bewegt; es werden Gruben und Gräben gegraben, da könnte jemand hineinfallen; es werden Wände erstellt, von denen könnte man herunter fallen. Zudem entsteht zuweilen reger Verkehr, wenn Baustoffe geliefert werden und Bauschutt oder Erdreich abgefahren werden.

    Der Bauherr ist verpflichtet, Dritte von Gefahren, die von seiner Baustelle ausgehen, zu schützen, er hat die Verkehrssicherungspflicht. Als Veranlasser dieser Gefahrenstelle trägt der Bauherr also die Verantwortung für das Bauvorhaben. Als Baulaie kann sich die Bauherrschaft aber fachlich nicht selbst um die Sicherheit auf der Baustelle kümmern, er kann andere am Baubeteiligte mit in die Verantwortung nehmen. Das wären der Bauleiter und die Vorarbeiter der beteiligten Firmen.
    Die auf der Baustelle arbeitenden Handwerker wissen, wie man sich hier bewegt und handelt, ohne verletzt zu werden. Sie tragen Schutzkleidung und Helm und wurden in Unfallverhütungsvorschriften eingewiesen. Bei nicht an der Baustelle beteiligten Personen ist das anders; Baustellen sind interessant, da kann man doch mal schauen, was da gebaut wird, „Der Bagger ist toll, was ist das für einer?“. Ein falscher Schritt, den falschen Weg genommen und schon kann die neugierige Person schwer verletzt werden.

    Wie kann man verhindern, dass Dritte unbefugt die Baustelle betreten? Am leichtesten mit einem Bauzaun; dieser wird zusammengesetzt aus standardisierten Bauteilen, meist ca. 3,50 m lange und 2,00 m hohe verzinkte Drahtgitterelemente mit schweren Sockelfüßen. Der Bauzaun sollte schon in der Ausschreibung der Bauleistungen erwähnt werden, am besten wird er vom Erd- und Rohbauer geliefert und aufgestellt. Die Aufstellung von Bauzäunen setzt eine entsprechende behördliche Genehmigung voraus, diese wird der beauftragte Unternehmer einholen; auch sorgt er dafür, dass der Zaun entsprechend der geltenden Unfallverhütungsvorschriften aufgestellt wird.

    Vorgaben aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht

    Mit einem Bauzaun Dritte vom Betreten der Baustelle abzuhalten ist eine Sache, eine andere ist der Kontakt des Bauzaunes mit öffentlichen Verkehrsflächen. Bauzäune müssen je nach Örtlichkeit mit Absperrschranken, Leitbaken und Warnleuchten gekennzeichnet bzw. gesichert werden. Es darf also kein Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer Gefahr laufen, unabsichtlich mit einem Bauzaun zu kollidieren.

    Der Bauzaun braucht eine Lücke für die Zufahrt zur Baustelle. Die Lage der Zufahrt für Baufahrzeuge ergibt sich aus der Beschaffenheit des Grundstücks und der Lage des geplanten Gebäudes; über die Größe sollte im Einzelfall entschieden werden. Die Bauunternehmer wissen genau, welche Fahrzeuge und Baumaschinen die Baustelle erreichen müssen; die Bauherrschaft muss da nicht mitreden.
    Was die Bauherrschaft aber unbedingt berücksichtigen muss, ist der Schutz öffentlicher Verkehrswege. Gehwege, Bordsteine und Fahrbahnmarkierungen müssen geschützt werden, dürfen durch den Baustellenverkehr nicht beschädigt werden. Vom Straßen- und Tiefbauamt erfährt man, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

    Baustellenanschlüsse beim Hausbau

    Bevor ein neues Haus errichtet wird und die eigentlichen Hausanschlüsse noch nicht vorhanden ist, muss eine Baustelle durch besondere Verteiler mit Strom und Wasser versorgt werden. Während der Bauphase sind solche Anlagen starken Beanspruchungen ausgesetzt. Aus Sicherheitsgründen darf eine normale Hausinstallation nicht für die Stromversorgung von Baustellen genutzt werden; auch die Bauwasserversorgung muss auf die speziellen Belange einer Baustelle ausgerichtet sein. Dabei dürfen die Baustrom und Bauwasseranschlüsse nur für die Dauer der Bauzeit genutzt werden.

    Baustrom- und Bauwasserversorgung sind essentiell wichtig, damit eine Baustelle funktioniert. Stromverbraucher an der Baustelle reichen vom Schlagbohrer bis zum Baukran; für eventuell notwendige Erdbohrungen wird eine große Menge an Bauwasser benötigt. Klar, dass man hier nicht mit den normalen Hausanschlüssen arbeiten kann. Darüber hinaus ist die Sicherheit für Baugeräte und Arbeiter nur mit den speziellen Baustellenanschlüssen gewährleistet.
    Wer beantragt den Anschluss von Bauwasser und Baustrom und wo kann das beantragt werden? Diese Aufgabe übernimmt in der Regel die Bauherrschaft. Beantragt werden die Anschlüsse beim örtlichen Versorgungsbetrieb, Stadtwerke o.ä. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Richtlinien zu Baustellenanschlüssen und Entsorgung; nicht ortskundige Baufirmen setzen sich ungern mit den örtlichen Besonderheiten und Formalitäten auseinander und überlassen die Anmeldung gerne dem Bauherren. Die Anmeldung ist recht einfach, die örtlichen Versorgungsbetriebe bieten vorgefertigte Formulare an. Der Antrag auf Baustrom- und Bauwasserversorgung sollte gemeinhin zwei Wochen vor Baubeginn beantragt werden.

    Wie sehen die Baustellenanschlüsse vor Ort aus?

    Baustrom kann nur über einen speziellen Baustromverteilerschrank genutzt werden. Dieser Baustromkasten, so wird er auch genannt, hat den Sicherheitsvorschriften des Verbands Deutscher Elektro-Techniker (VDE) zu entsprechen, muss spritzwassergeschützt und verschließbar sein. Diese Baustromkästen, der Bauherr ahnt es schon, gibt es je nach Art und Anzahl der benötigten Anschlüsse in verschiedenen Versionen. Man bespricht sich deshalb am besten mit dem Bauunternehmer, damit alle benötigten Geräte und Maschinen angeschlossen werden können. Den Baustromverteilerschrank mietet man sich sich beim Elektriker, beim speziellen Baugeräteverleih und manchmal auch beim örtlichen Bauhof.
    Mit dem Bauleiter oder der Baufirma wird geklärt, wo der Baustromkasten am besten aufgestellt wird. Er steht am besten so, dass der Baustellenbetrieb nicht durch zu viele kreuz und quer angeschlossene Stromkabel behindert wird.
    Unzulässig ist übrigens, den Energieversorger zu umgehen, und den Baustromkasten an die Garage des freundlichen Nachbarn anzuschließen; Baustromtarife liegen höher als Haushaltstarife.

    Die Bauwasserversorgung erfolgt über ein Standrohr mit mehreren Anschlüssen („Wasserhähne“) in verschiedenen Größen. Dieses Standrohr wird in der Regel an einen Unterflurhydranten (ovaler Straßendeckel) angeschlossen. Sollte dies nicht gefahrlos möglich sein, da vielleicht der Verkehr behindert würde, wird eine Schlauchleitung vom Hydranten zum Baustellenanschluss/Standrohr gelegt. Kosten für Bauwasser entstehen für die Miete des Standrohrs und den Wasserverbrauch nach Zähler. Das Standrohr selbst leiht man sich beim örtlichen Versorger bzw. Bauhof, hier wird man auch in die Handhabung des Standrohres unterwiesen.

    Bauherr muss Hauseinführungssysteme bereit stellen

    Wasser- und gasdichte Hauseinführungssysteme setzen sich zunehmend durch. Der Bauherr muss sie bereit stellen. Das wirft häufig die Frage auf, wo dieses Nischenprodukt erhältlich ist. Jetzt hat der FHRK, Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V., eine Suchmaschine ins Internet gestellt, mit der geschulte Fachhändler schnell zu finden sind. Die Suche ist Wettbewerb übergreifend und damit Produkt neutral.

    Hauseinführungssysteme gelten heute als Regel der Technik wenn es heißt, Versorgungsleitungen sicher ins Gebäude zu führen. Kein Wunder, dass viele Versorgungsunternehmen inzwischen diese zuverlässige technische Lösung fordern. Deren Bereitstellung obliegt dem Bauherrn. Häufig weiß dieser aber nicht, wo er eine Hauseinführung erwerben kann und welches System für sein Haus geeignet ist. Derartige Hilferufe erreichen den FHRK immer öfter. „Wir haben deshalb jetzt unseren Internetauftritt mit einer Produkt übergreifenden Suchmaschine ergänzt“, erläutert Eckhard Wersel vom Fachverband. Mit ihrer Hilfe finden Ratsuchende schnell heraus, wo und in welcher Entfernung sich ein Händler für Hauseinführungssysteme befindet und ob er auch an Privatleute verkauft. Inzwischen hat der FHRK weit über fünfhundert fachlich geschulte Händler eingepflegt. Die Händlersuche erfolgt deutschlandweit abhängig vom Wohnort. Sobald ein Händler geschult ist, nimmt der FHRK ihn in seine Lieferantensuche auf.

    Der FHRK empfiehlt, die Dichtungen in einem wasser- und gasdichten Futterrohr zu verlegen. Deshalb sollte die Lage der Hausanschlüsse rechtzeitig vor Baubeginn festliegen, mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen abgestimmt sein und die benötigten Systemteile auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Den Einbau sollte ein geschulter Fachbetrieb vornehmen. Die Folgekosten einer nicht fachgerecht eingebauten Einführung können erheblich sein.


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