Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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Zuletzt aktualisiert 21.03.2023
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hang_häuschen

Ist ne verdammt scheiss Situation. Wieso habt ihr eure ETW bereits verkauft?
Wenn die Rechtsberatung sagt, dass das wasserdicht ist würde ich erstmal auf den Bauunternehmer zugehen. Was ist das für ein Laden?
Laut unserem Finanzberater mussten wir die Wohnung verkaufen, sonst hätten wir keinen Kredit bekommen bzw. zu einem hohem Zinssatz.

Ist ein kleines regionales Bauunternehmen für massivbau.
 
kbt09

kbt09

Preise sind bis zum xx.xx gültig, für eine spätere Auftragserteilung behalten wir uns Preisanpassungen vor. Zur Auftragserteilung senden Sie uns eine Kopie des unterschriebenen Auftrags zurück“ Und das haben wir dann getan.
was stand denn statt xx.xx in dem Schreiben, was ihr schon unterschrieben habt?

Und, dann kann ich @ypg nur noch mal unterstützen .. du hattest in dem anderen Thread auch irgendetwas von 2xKfW-Förderung geschrieben, weil ELW? Warst doch du - oder? Also wären die Pläne wichtig. Die KfW-Förderung ist schon bewilligt? Bewilligung hat also vor dem 24.01. stattgefunden?
 
11ant

11ant

Ich verstehe: nichts. Und ich fürchte, damit stehe ich hier nicht allein. Ein Angebot unterschreibt der Anbieter. Wenn ihr als Kunden es ebenfalls unterschrieben habt, dann habt Ihr nicht ein Angebot, sondern dessen Annahme unterschrieben - also einen Vertrag geschlossen. "Abbrechen" kann man den nicht mehr, sondern nur kündigen. Wenn der zu der Frage was die Kündigungsfolgen wären nichts enthält, müßt Ihr die Antworten daraus wohl (oder hier eher: übel) aus dem BGB entnehmen. Aus Eurer Rede von einem "endgültigen Vertrag", der noch in der Zukunft läge, entnehme ich, daß der Vertrag wesentliche Punkte noch nicht geregelt hat. Mit dem "erweiterten Rohbau" ist vermutlich eine Art Ausbauhaus-Stadium gemeint, also z.B. daß der Auftragnehmer Euch ein Haus mit dichtem Dach und Fenstern und Außenputz bauen soll, danach dann sein Werkzeug zusammenpacken darf und Ihr Euer weiteres Glück dann allein sucht. Das klingt alles sehr nach Tretboot in Seenot. Schade um die verkaufte ETW, die war wenigstens fertig. Über das Haus solltet Ihr mehr erzählen: aus der genannten Grundfläche leite ich etwa 68 qm Wohnfläche im EG ab, als Anderthalbgeschösser also etwa 102. Hier Spekulation durch eine Faktenbasis zu ersetzen, könnte hilfreich sein ;-)
 
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hang_häuschen

was stand denn statt xx.xx in dem Schreiben, was ihr schon unterschrieben habt?

Und, dann kann ich @ypg nur noch mal unterstützen .. du hattest in dem anderen Thread auch irgendetwas von 2xKfW-Förderung geschrieben, weil ELW? Warst doch du - oder? Also wären die Pläne wichtig. Die KfW-Förderung ist schon bewilligt? Bewilligung hat also vor dem 24.01. stattgefunden?
Die Preise waren bis 03.03. verbindlich.

Sorry, das hab ich hier total vergessen. Im Keller ist eine kleine ELW geplant, wir bekommen 2x die Förderung für KfW 55. Die wurde uns schon im November 2021 bewilligt.
 
H

hang_häuschen

Ich verstehe: nichts. Und ich fürchte, damit stehe ich hier nicht allein. Ein Angebot unterschreibt der Anbieter. Wenn ihr als Kunden es ebenfalls unterschrieben habt, dann habt Ihr nicht ein Angebot, sondern dessen Annahme unterschrieben - also einen Vertrag geschlossen. "Abbrechen" kann man den nicht mehr, sondern nur kündigen. Wenn der zu der Frage was die Kündigungsfolgen wären nichts enthält, müßt Ihr die Antworten daraus wohl (oder hier eher: übel) aus dem BGB entnehmen. Aus Eurer Rede von einem "endgültigen Vertrag", der noch in der Zukunft läge, entnehme ich, daß der Vertrag wesentliche Punkte noch nicht geregelt hat. Mit dem "erweiterten Rohbau" ist vermutlich eine Art Ausbauhaus-Stadium gemeint, also z.B. daß der Auftragnehmer Euch ein Haus mit dichtem Dach und Fenstern und Außenputz bauen soll, danach dann sein Werkzeug zusammenpacken darf und Ihr Euer weiteres Glück dann allein sucht. Das klingt alles sehr nach Tretboot in Seenot. Schade um die verkaufte ETW, die war wenigstens fertig. Über das Haus solltet Ihr mehr erzählen: aus der genannten Grundfläche leite ich etwa 68 qm Wohnfläche im EG ab, als Anderthalbgeschösser also etwa 102. Hier Spekulation durch eine Faktenbasis zu ersetzen, könnte hilfreich sein ;-)
Tut mir leid, ich kenne mich da einfach wirklich nicht aus. Wir haben eben ein Angebot bekommen und das haben wir unterschrieben. Dann ist es eben wie du sagst, wir haben die Annahme unterschrieben.
Das wir nicht einfach abbrechen können ist klar, wir müssten dann um einen Aufhebungsvertrag bitten und wahrscheinlich Vertragsstrafe zahlen.

Es handelt sich hier nicht um ein Fertighaus oder einen großen Hausanbieter sondern um ein kleines regionales Unternehmen welches Massiv Häuser baut. Ihre Aussage war, dass sie uns nur den erweiterten Rohbau fest anbieten da sie hier auch die Preise definieren können. Und wenn es dann soweit ist sprechen wir über die aktuellen Preise für Elektrik, Heizung und Co…

Ich lade gerne die Pläne hoch.
 
Zuletzt aktualisiert 21.03.2023
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