KFW 300 Berechnung Haushaltseinkommen

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Groot9999

Hallo Zusammen,

Wir interessieren uns für die KFW Förderung 300 für Familien.

Auf der Infoseite steht nun als Haushaltseinkommen zählt „das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid“. Soweit so gut.

Nun wird in Zukunft als Entgeldersatzleistung Elterngeld bezogen welches ja erst einmal Steuerfrei ausgezahlt wird, jedoch unter dem Progressionsvorbehalt liegt. Somit sollte das Elterngeld im Einkommensteuerbescheid ja nicht zum „zu versteuerndes Einkommen“ zählen sondern darunter separat aufgeführt sein.
Kann mir jemand sicher bestätigen, dass das Elterngeld somit nicht für das Haushaltseinkommen der KFW 300 Förderung relevant ist? Wir haben aktuell noch keinen entsprechenden Steuerbescheid möchten jedoch bereits jetzt wissen ob für uns die Förderung in Frage kommt.

Das Telefonat mit KFW hat leider auch nichts gebracht. Die Aussage war es kommt darauf an wie es im Steuerbescheid steht. Was ich jedoch nicht weiß weil ich ja noch keinen habe.

Ich hatte den Eindruck die KFW Mitarbeiterin wusste es selbst nicht?
Ich werde doch bestimmt nicht der Erste Kunde sein für den es relevant ist ob das Elterngeld dazu zählt?

Vielen Dank und viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
-LotteS-

-LotteS-

Es gelten die Steuerbescheide der Vorjahre, in Deinem Fall im Antragsjahr 2024 also das zvE der Jahre 21 und 22, somit ist der fehlende Bescheid für 23 kein Problem und Du kannst sicher das zvE der beiden Jahre nehmen (Durchschnitt Deiner Frau und Dir aus den vier Bescheiden).
 
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Groot9999

Es gelten die Steuerbescheide der Vorjahre, in Deinem Fall im Antragsjahr 2024 also das zvE der Jahre 21 und 22, somit ist der fehlende Bescheid für 23 kein Problem und Du kannst sicher das zvE der beiden Jahre nehmen (Durchschnitt Deiner Frau und Dir aus den vier Bescheiden).
Ich möchte nicht in 2024 den Antrag stellen.
In 21 und 22 sind wir sicher über der Höchstgrenze da beide Vollzeit gearbeitet. In 24 wird das erste Mal Elterngeld bezogen. Die Frage ist ob das Elterngeld das relevante Einkommen senkt um z.b. in 2026 den Antrag zu stellen. Hier wären dann die Einkommen von 23 und 24 relevant.
Also sorgt der Elterngeldbezug dafür, dass das relevante Einkommen(zu versteuerndes Einkommen) für die KFW sinkt und wir wären nun Förderberechtigt?
 
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BananaJoe86

Ich möchte nicht in 2024 den Antrag stellen.
In 21 und 22 sind wir sicher über der Höchstgrenze da beide Vollzeit gearbeitet. In 24 wird das erste Mal Elterngeld bezogen. Die Frage ist ob das Elterngeld das relevante Einkommen senkt um z.b. in 2026 den Antrag zu stellen. Hier wären dann die Einkommen von 23 und 24 relevant.
Also sorgt der Elterngeldbezug dafür, dass das relevante Einkommen(zu versteuerndes Einkommen) für die KFW sinkt und wir wären nun Förderberechtigt?
Es ist völlig unklar ob es im Jahr 2026 die Förderung so überhaupt noch gibt. Wir wählen 2025
 
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Maschi33

Ich möchte nicht in 2024 den Antrag stellen.
In 21 und 22 sind wir sicher über der Höchstgrenze da beide Vollzeit gearbeitet. In 24 wird das erste Mal Elterngeld bezogen. Die Frage ist ob das Elterngeld das relevante Einkommen senkt um z.b. in 2026 den Antrag zu stellen. Hier wären dann die Einkommen von 23 und 24 relevant.
Also sorgt der Elterngeldbezug dafür, dass das relevante Einkommen(zu versteuerndes Einkommen) für die KFW sinkt und wir wären nun Förderberechtigt?
Da stellt sich für mich eher die Frage, ob es KFW300 in dieser Form dann überhaupt noch geben wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht der Fall ist. Ich wäre schon froh, wenn es bis Ende 24 „überlebt“.
 
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Groot9999

Es ist völlig unklar ob es im Jahr 2026 die Förderung so überhaupt noch gibt. Wir wählen 2025
Da stellt sich für mich eher die Frage, ob es KFW300 in dieser Form dann überhaupt noch geben wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass das nicht der Fall ist. Ich wäre schon froh, wenn es bis Ende 24 „überlebt“.
Was 2026 ist kann natürlich niemand sicher sagen. Aber mal angenommen es läuft bis dahin unter den selben Bedingungen weiter. Wie würde sich das Elterngeld verhalten?

In der Vergangenheit gab es ja auch immer eine Förderung auch wenn sie eine andere Bezeichnung hatte. Da gibt man dem Kind einen neuen Namen und es geht wieder weiter. Siehe früher Baukindergeld und jetzt eben KFW 300
 
Zuletzt aktualisiert 13.12.2024
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