Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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H

hang_häuschen

Wenn ihr Zweifel habt, dass die Erhöhung rechtens ist, dann könnt ihr das vermutlich auch anwaltlich prüfen lassen. Erstgespräch kostet da ja auch idR nicht viel(?) und ggf gibt es da ja schon Erkenntnisse.

Was man dann mit den daraus gewonnenen Informationen anfängt, ist dann die nächste Frage. Falls die Antwort ist, ne, das hätten sie nicht so gedurft, dann ist die Frage, ob ihr mit 100% blockieren wirklich voran kommt. Zumindestens würde es euch eine stärkere Verhandlungsposition geben, wie auch immer ihr die dann nutzt (zwischen komplett jede Erhöhung schlucken und komplett blockieren, ist ja auch ne Menge Spielraum).
Und falls die Antwort ist, doch, doch, das durften sie so, wär für euch ja auch wichtig zu wissen, ob sie das in Zukunft auch dürfen (und wenn ja, in welchem Ausmaß) und was eure Optionen dabei sind. Also, ich hab da juristisch keine Ahnung, aber wenn mir meine Bank für mein Girokonto die Bedingungen ändert, dann kann ich da meist mit kürzeren Fristen kündigen etc. Oder widersprechen, aber das kann dann auch wieder Folgen haben. Sowas halt.

Also für mich wäre glaube ich erst einmal wichtig
zu wissen, war das was bisher lief so richtig und was kann denn eigentlich noch auf euch zukommen. Und das wird euch wohl nur so richtig wer erklären können, der sich mit Baurecht auskennt und euren Vertrag nochmal zerpflückt. (Nur weil ihr euch beraten lasst, heißt das auch noch nicht gleich, dass ihr irgendwie klagen müsst oder so)
Danke für die Hilfe. Tatsächlich haben wir sogar eine Bauherren-Rechtsschutz und die werde ich nachher mal kontaktieren.
 
gutentag

gutentag

Ich habe mir noch mal die Pläne angeschaut. Beim Zugang zur Diele im EG läuft man direkt auf die Treppe zu, mit 1 m Abstand, wer plant denn so etwas?
 
H

hang_häuschen

Nein das verstehst Du falsch. Du hast das Angebot vor dem Termin (03.03.) unterschrieben. Das bedeutet Annahme des Angebots gleichbedeutend mit einem Vertrag. Somit kann der Unternehmer den Preis nicht anpassen. Außer er ist von der Insolvenz bedroht.

Nur wenn Ihr nochmals eine Verhandlung geführt habt, das würde dann gegen einen bestehenden Vertrag sprechen.

Falls der Unternehmer am Preis was ändern will, seid Ihr fein raus aus dem Vertrag. Im Allgemeinen solltet Ihr ja noch eher wenig in Vorleistung gegangen sein und somit der Schaden, den Ihr dem Unternehmer ersetzen musstet eher gering sein.

Das ist nur mM. Das genaue Prozedere sagt die ein Anwalt. Der kennt dann Alle Details.

Ich würde auch gern mal sehen ob eine Umplanung auf UG und EG Sinn macht.

Mit einer Geschosshöhe von 2,60 im Keller ist die MIndesthöhe (2,40m) von Wohnräumen kaum einzuhalten. Da würde ich gern mal den Schnitt sehen wollen. Gibt es einen Plan vom Grundstück mit Höhenangaben?
Danke für den Hinweis. Werde das gleich abklären. Hier der Querschnitt.
platzt-das-projekt-aufgrund-der-unkalkulierbarkeit-der-baukosten-570884-1.jpeg
 
Y

ypg

Sorry, das hab ich hier total vergessen. Im Keller ist eine kleine Einliegerwohnung geplant, wir bekommen 2x die Förderung für KfW 55. Die wurde uns schon im November 2021 bewilligt.
Und die Mini-Einliegerwohnung soll auch niemals vermietet werden sondern ist nur für die Tochter im Teenie Alter. Da wir sowieso einen Keller machen mussten, haben wir diese eben eingeplant um die Förderung zu erhalten.
Na, das ist ja mal Jammern auf dekadenten Niveau ;)
Als wenn die Förderung die Kosten für eine Einliegerwohnung bezahlt. NO!

Umplanen: Einliegerwohnung raus, Kinderzimmer oder Eltern in das UG, Dachgeschoss verkleinern durch Satteldach. Kein 2-Geschosser, kein 3-Geschosser! Ein „1,5“-Geschosser reicht für 4 Personen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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