Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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11ant

11ant

Wir haben nun die Planungsunterlagen vom Mittelhausnachbar vorliegen: so wie es ausschaut, hat sein Architekt den Keller 30cm tiefer wie unser Fundament geplant.
Das ist Abseits, da brauche selbst ich keinen Videobeweis für
Bei uns in BW gibt es das Kenntnisgabeverfahren [...] Wenn ich nichts tue, gilt der Bauantrag als von uns durchgewunken.
Da ist der Einspruch folgerichtig - und wichtig, wegen des Damoklesschwertes Amtshaftung über der Genehmigungsbehörde. Du bewahrst damit Deinen Nachbarn davor, sich mit Vertrauensseligkeit gegenüber vermeintlichen Fachleuten zum Schädiger an Deinem ohnehin unter Schmerzen geborenen Haus zu machen. Manchmal muß man - auch auf die Gefahr hin, daß es nicht jeder dankt - zum Wohle Aller handeln.
 
Winniefred

Winniefred

Ich denke auch es ist das Beste ihn darauf noch mal hinzuweisen. Wie lange hast du noch für den Widerspruch? Seit wann laufen die 14 Tage?
 
11ant

11ant

Fürchtende, entspannt Euch !
Den Nachbarn "kostet" dieser Einspruch 200 Euro für eine Ehrenrunde im Kenntnisgabeverfahren und - da er Goalkeepers Einwand inhaltlich schon kennt und seine reparierten Unterlagen schon einreichen kann - nicht viel Verzögerung. Der Verzicht auf diesen Einspruch wäre ein Bärendienst: die Behörde würde nicht durch erläuterte Bedenken gewarnt sein und würde genehmigen, Nachbars Bauunternehmer würde den Murks bauen, ein Schaden käme und zöge Regreßforderungen nach sich. Das ist kein Beginn einer dauerhaften Feindschaft, sondern fast schon sportkameradschaftliche Christenpflicht, den Bauherrenfrischling nicht in dieses Verderben rennen zu lassen.
 
G

goalkeeper

Nach etlichen Telefonaten mit unserem GÜ, dem Architekt vom Nachbarn und unserem Nachbarn direkt gibt es einige neue Erkenntnisse:

Unser GU sagt eindeutig, dass der Keller sogar 40cm zu tief wäre. Da man nicht einfach direkt auf „Ground Zero“ runtergraben kann sondern das Fundament noch ca. 10cm „im Sand“ stehen muss, ergeben sich dann die 40cm Differenz.

Ich hatte mich dann darüber mit dem Architekten vom Nachbar unterhalten. Dessen Meinung hierzu ist, dass man je nach Bodenart bis zu 30cm nicht unterfangen müsste. Von den 10cm „im Sand“ stehen wusste er erst gar nichts. Das hat mich allerdings ein wenig stutzig gemacht. Er kennt nun unseren Standpunkt und wird sich mit dem Bauherren unterhalten.

Danach hatte ich noch ein Telefonat mit unserem Nachbarn und ihm alles geschildert - unter anderem, dass wir rein formal Einspruch erheben werden. Fand er jetzt nicht so schlimm - er will definitiv nicht unterfangen und somit werden sie wohl noch mal umplanen müssen.

Auf der anderen Seite hat unser GU uns auch noch mitgeteilt, dass wir wohl ab dem 11. Mai ins Haus können - schöne Nachrichten in der ganzen Hektik.
 
tomtom79

tomtom79

Dessen Meinung hierzu ist, dass man je nach Bodenart bis zu 30cm nicht unterfangen müsste. Von den 10cm „im Sand“ stehen wusste er erst gar nichts.
also wenn der Architekt es nicht gewusst hatt
dann ist er eine Pfeife, oder er weiß es wirklich nicht, aber dann würde ich aufpassen damit, viel andere Sachen schiefgehen. Oder er spart die Unterfangung auf eure Kosten.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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