Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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Golfi90

Golfi90

Im Radio wurde gesagt, das bei einem Umzug die Familie bzw. Freunde mithelfen dürfen. Natürlich unter Berücksichtigung des „Abstandes“ soweit es bei einem Umzug (Sofa zusammen die Treppe hochtragen usw) möglich ist.
Da würde ich mich noch mal informieren.

Wie hoch wird euer Auslass für die Regendusche über Oberkante Fertigfußboden liegen?
Und, bekommt ihr keine elektrischen Jalousien?
 
G

guckuck2

Zum einen haben wir erst heute gekündigt und somit noch drei Monate - Hausübergabe wird in ca. drei bis vier Wochen sein. Dann kommt das legen der Böden und die Montage der Möbel. Wir werden von der aktuellen Wohnung nur Couch und Esszimmer mitnehmen. Der Rest wird neu gekauft, da die anderen Dinge alle schon recht alt sind.

Daher haben wir mindestens noch 6-7 Wochen Luft für alles - und da unsere aktuellen Vermieter die Wohnung nicht weitervermieten werden, könnten wir zur Not auch dort noch etwas zwischenlagern. Wir wohnen mit unseren Vermietern im Haus und haben ein gutes Verhältnis.

Trotzdem wird es spannend - eigentlich wollte uns mein Schwager mit den Böden legen helfen. Mal schauen, ob das dann möglich ist.
Die Regeln beziehen sich rein auf den öffentlichen Raum. In deiner Bude kannst du machen was du willst. Ob es klug ist, ist eine andere Frage.
 
G

goalkeeper

Wie hoch wird euer Auslass für die Regendusche über Oberkante Fertigfußboden liegen?
Und, bekommt ihr keine elektrischen Jalousien?
Dürfte bei ca. 2,20 bis 2,30m liegen. Hat der Sani festgelegt.

In den beiden Bädern im 1. OG und DG haben wir keine elektrischen - da machen wir eh keine runter. Im Rest des Hauses schon.
 
Y

ypg

Die Regeln beziehen sich rein auf den öffentlichen Raum. In deiner Bude kannst du machen was du willst
Nein. Definitiv nicht. Die Verfügungen implizieren den persönlichen Bereich. Habe gestern und heute mehrere Quellen danach gefragt... die Krux (oder die Lücke für Bürger) ist die, dass man es nicht erkennen kann, wenn die „Versammlung“ in Privaträumen stattfindet. Privat Contra Öffentlich... ja.., aber die Regelung der Öffentlichkeit schließt den privaten Raum mit ein. Das wurde mir von mehreren Beamten erklärt.
Einziger Unterschied: öffentlich eine Straftat, privat eine OWI.
 
A

aero2016

Nein. Definitiv nicht. Die Verfügungen implizieren den persönlichen Bereich. Habe gestern und heute mehrere Quellen danach gefragt... die Krux (oder die Lücke für Bürger) ist die, dass man es nicht erkennen kann, wenn die „Versammlung“ in Privaträumen stattfindet. Privat Contra Öffentlich... ja.., aber die Regelung der Öffentlichkeit schließt den privaten Raum mit ein. Das wurde mir von mehreren Beamten erklärt.
Einziger Unterschied: öffentlich eine Straftat, privat eine OWI.
das mögen mehrere Beamte so auslegen. Ein Richter kann das ganz anders sehen. Und wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch. Viele Beamte sehen das übrigens auch anders.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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