Architekt --> Absprachen? Was ist das?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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B

Bauexperte

Hallo,

(Welche Gehirnwäsche fand eigentlich mal statt, dass fast jeder in irgendeinem beliebigen Forum den Satz "Rechtsberatung ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten" fehlerfrei schreiben kann? Als wäre das das Heiligste)
copy & paste ...

Du hast noch wenig Kontakt mit abmahnenden Anwälten gehabt; ich drücke die Daumen, daß es so bleibt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo,

manchmal bin ich fassungslos ob so mancher Naivität hier auf dem Forum und es drängt sich mir der Verdacht auf, daß hier Jemand mit unterschiedlichen Identitäten unterwegs ist, das Forum etwas aufzumischen ...

in dem Werkvertrag steht , was und wann bezahlt werden soll und was in Eigenleistung gemacht wird (z.B. Kamin kaufen, Carport selber bauen...usw.)
Also sprich: Summe x nach Fertigstellung der Heizung, Treppe
Summe x nach Fertigstellung der Bodenbeläge...
Das ist soweit i.O. - es muß allerdings auch aufgeführt werden, welche Materialien Verwendung finden.

Ja so ist es leider.
Alles nur mündlich und nix in schriftlicher Form.....
Da gibt es immer noch die VOB und das Baugesetzbuch.

Von Mitspracherecht im Werkvertrag ist keine Rede.
Bei der Heizung hat er allein entschieden, die Fliesen sollten wir uns selber aussuchen, die Treppe hat er selber entschieden und bei den Sanitärsachen hat er sich ein Angebot zukommen lassen. Auf Nachfrage von mir ist er mit der Sprache rausgerückt was genau er da bestellt hat...und wenn ich nicht nachgefragt hätte, dann hätte er das eingebaut wie ausgesucht und ich wäre wohl nach hinten umgekippt.....
Und das ist ja jetzt das problem....müssen wir die Sanitärsachen nehmen, die er ausgesucht hat? Weil da ja auch die Firma mit dran hängt, die das einbaut......also die gehört zu dem Sanitärhaus.
Das kommt darauf an ...

Es gab keine Ausschreibung und der Architekt ist gleich der Verkäufer. Ich denke, irgendwas läuft hier falsch!
Falsch war zunächst den Vertrag so zu akzeptieren, wie es gelaufen ist! In der Zusammenarbeit mit einem Architekten braucht es zunächst keinen Vertrag - in dem Augenblick, wo Du ihn mündlich aufgefordert hast, den Innenausbau zu koordinieren, kam ein rechtsgültiger Vertrag für seine Dienstleistung Architektur zustande.

Anders sieht es bei der Vergabe von Gewerken aus => Werkvertrag. Hier tritt der Architekt als Generalübernehmer auf; mit aller Haftung. Das bedeutet aber nicht, daß er Dir die billigste Ware verbauen lassen kann ... es sei denn, die Summe unten rechts läßt keine andere Option zu :confused:

Da hier Niemand die genauen Vorgänge, noch den Werkvertrag kennt und, wie gesagt, auch Rechtsberatung ausfällt: such Dir einen RA mit Spezialgebiet Bau- und Vertragsrecht. Nimm das, was Du an Unterlagen hast, mit, und kläre mit ihm Deine Optionen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Die Überschrift ist meiner Meinung etwas falsch und irritierend gewählt.

Wenn man mit Architekt baut, dann gibt es keinen Werkvertrag, sondern die HOAI-Tabelle (oder sehe ich das falsch?)
Der macht Ausschreibungen bei den Gewerken und so fort.
Bemustern tut man doch wohl auch immer noch selbst als Bauherr.

Ein Architekt kann natürlich auch als GU oder GÜ auftreten. Dann ist es aber diese Firma, mit dem man einen Werkvertrag eingeht.
Der baut dann für Dich ein schlüsselfertiges Haus... nach Bauleistungsbeschreibung. Und in diesem Stück Haus kommt diese Heizung von Firma X und die Sanitärs von Firma Y.
Bei Änderungen muss man mE entsprechend früh bescheid sagen: Hallo, es soll nicht X verbaut werden, ich will Z.
Zählen tut, was im Vertrag drin steht: Y oder nach Bemusterung des Bauherren.
Günstige GU/GÜ gehen eventuell bei der Technik nicht auf den Bauherren ein, weil das Typenhaus Sabrina nun mal genau in dieser Konstellation mit Heizung x und Fenstergrößen soundso als Kfw-Haus 70 funktioniert. Veränderungen bedeuten Mehraufwand, aber wer will das bezahlen?
Je höher das Preissegment des GU/GÜs (das Wort Architekt fällt in dieser Frage mal weg) , desto flexibler, desto mehr Auswahl und Optionen hat man.
So hatte ich zumindest den Eindruck der Häuslebauer und Anbieter, als wir uns Informationen eingeholt hatten.
Obwohl Herr Viebrockhaus bestimmt auch nach hinten gefallen wäre, wenn er seine Superduper-Technik nicht einbauen soll, die er anpreist, sondern etwas anderes.

Hat man eigentlich ein Bemusterungsrecht??? Ich weiss jetzt nicht, was in unserer Bauleistungsbeschreibung steht... Ist das irgendwo fixiert?

Aber ich denke, wenn man sich auf ein schlüsselfertiges Haus einlässt, dann auch auf die Philosophie des GU/GÜs - und die haben eben ihre gängige Technik (Heizung und co.) wie auch ihre Handwerksfirmen, mit denen sie vorrangig arbeiten und (hoffentlich) gute Ergebnisse erzielen :)
 
F

fragri

Nicht wenige Bauherren klagen hier über z.T. deutlich überhöhte Verbrauchskosten.

v.g.
Ganz genau... und damit haben wir besagten Herrn V. auch in einem Beratungsgespräch konfrontiert... der wollte natürlich von all dem nichts wissen :p...Wir haben danach für uns festgestellt das bauen mit einem GU/GÜ, der einem die Technik und Ausführung aufdiktiert, nichts für uns ist...

Gruß Fragi
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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