Genauer: Es ist sein Grundstück, er benötigt nur die Erlaubnis der Staatsmacht, d. h., eine Baugenehmigung, um zu bauen. Fraglich ist, ob er die bezahlten Pläne anderweitig nutzen dürfte (vermutlich nein, nähere Auskunft durch den Fachanwalt des Vertrauens nach Studium des Vertrags).
Die Kosten...