ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
Hallo zusammen,
weiß jemand ob man den Tilgungszuschuss auch bekommt, wenn man den von 2025 bereits beantragt hat? Ist das limitiert auf einen Zuschuss oder wenn man mit dem Bauvorhaben noch nicht angefangen hat, sollte man dann den von 2026 auch bekommen? Habe bisher nämlich noch keine Post dazu erhalten.
MFG
weiß jemand ob man den Tilgungszuschuss auch bekommt, wenn man den von 2025 bereits beantragt hat? Ist das limitiert auf einen Zuschuss oder wenn man mit dem Bauvorhaben noch nicht angefangen hat, sollte man dann den von 2026 auch bekommen? Habe bisher nämlich noch keine Post dazu erhalten.
MFG
Hallo zusammen,
weiß jmd wo ich genauere Infos zu vorzeitigen Rückzahlungen finde?
Hab dazu nichts im Merkblatt finden können...
weiß jmd wo ich genauere Infos zu vorzeitigen Rückzahlungen finde?
nordanney schrieb:
Und kann man die Restschuld nach 15 Jahren auf einmal ablösen?
Wie immer Du willst. Ab 10 Jahre + 6 Monate nach vollständiger Auszahlung des Darlehens hast Du übrigens die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung (10 Jahre Laufzeit + 6 Monate Kündigungsfrist).
Hab dazu nichts im Merkblatt finden können...
M
MrNiceGuy24.01.26 19:56Beginn des Vorhabens
Als Vorhabensbeginn wird die rechtsgültige Vereinbarung über das zu fördernde Objekt verstanden. Hierzu zählen unter anderem notarielle Kaufverträge, Werkverträge mit Bauträgern oder Liefer- und Leistungsverträge. Unberücksichtigt hiervon bleiben Vereinbarungen zum Beispiel zum Erwerb eines Grundstückes der Planungsaufträge.
—
Also doch nicht der Spatenstich? Wenn man also einen Werkvertrag mit einem Hausanbieter vor 31.12.25 unterzeichnet hat, kann es nicht beantragt werden?
Als Vorhabensbeginn wird die rechtsgültige Vereinbarung über das zu fördernde Objekt verstanden. Hierzu zählen unter anderem notarielle Kaufverträge, Werkverträge mit Bauträgern oder Liefer- und Leistungsverträge. Unberücksichtigt hiervon bleiben Vereinbarungen zum Beispiel zum Erwerb eines Grundstückes der Planungsaufträge.
—
Also doch nicht der Spatenstich? Wenn man also einen Werkvertrag mit einem Hausanbieter vor 31.12.25 unterzeichnet hat, kann es nicht beantragt werden?
Das fragen wir uns auch. Neubau, Werkvertrag 2025 unterzeichnet mit aufschiebender Bedingung. Damit aber geplant werden konnte, ging es Ende 25 weiter (Bemusterung usw.), allerdings erfolgte kein Spatenstich.
Darf der Zuschuss dann beantragt werden? Wie handhaben die anderen das?
Darf der Zuschuss dann beantragt werden? Wie handhaben die anderen das?
I
InfoSucher2527.01.26 09:09Bei uns auch dasselbe.
Wir haben den Tilgungszuschuss jetzt einfach mal beantragt. Im schlimmsten Fall wird er eben abgelehnt.
Wir haben den Tilgungszuschuss jetzt einfach mal beantragt. Im schlimmsten Fall wird er eben abgelehnt.