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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

kobaje014.11.24 18:01
Neubau2025 schrieb:

Also wir nehmen sie in Anspruch und können es uns nicht anders leisten - wieso sollte man es sonst in Anspruch nehmen.
Naja, wenn es ohne Zwischenfinanzierung nicht geht und man die nur bekommt wenn man auch mit normalem Zinssatz finanzieren könnte, kann man es sich wohl auch ohne Z15 leisten.
Neubau202514.11.24 18:06
kobaje0 schrieb:

Naja, wenn es ohne Zwischenfinanzierung nicht geht und man die nur bekommt wenn man auch mit normalem Zinssatz finanzieren könnte, kann man es sich wohl auch ohne Z15 leisten.
Wir haben die Zwischenfinanzierung auch so bekommen. Ist aber von Bank zu Bank unterschiedlich
LuSch_EFH14.11.24 22:13
Paulari schrieb:

Danke für die Rückmeldung. Ich kenne die aufschiebende Bedingung von der L-Bank. Sie ist eben der Vorbehalt. Also der Vertrag ist nur gültig vorbehaltlich der Bewilligung durch die L-Bank. Und diesen Passus könnte man im beidseitigen Einvernehmen einfach später aus dem Vertrag löschen, so der Verkäufer.

Du hast ja jetzt wohl schon eine Anzahlung gemacht, die in eurem Vertrag so geregelt ist. Aber eigentlich ist ja auch euer Vertrag noch nicht gültig. Oder war zum Zeitpunkt der Anzahlung noch nicht gültig, da ihr noch keine Bewilligung habt/hattet oder?
Wie gesagt, "meines Erachtens...." Wie sich eine vorläufige Bewilligung und eine erste Anzahlung rechtlich letztendlich tatsächlich auswirken, kann ich dir nicht beantworten, ich bin kein Jurist.

Wieso sollte man die aufschiebende Bedingung löschen? Was bringt es dem Fertighausanbieter? Was bringt es euch? Dafür sind deine Sachverhaltsangaben leider zu spärlich. Aber bei der Aussage des Verkäufers stellen sich bei mir sämtliche Nackenhaare auf. Kommt es zu "Ärger" mit der L-Bank müsst ihr euren Kopf hinhalten, nicht er. Und wenn die aufschiebende Bedingung aufgehoben wurde, kommt ihr aus dem Vertrag ohne finanzielle Einbußen auch nicht mehr raus.
kobaje014.11.24 22:19
Mir geht es da ähnlich. Klingt als wollte man auf biegen und brechen ein Haus verkaufen.
Paulari14.11.24 22:25
LuSch_EFH schrieb:

Wie gesagt, "meines Erachtens...." Wie sich eine vorläufige Bewilligung und eine erste Anzahlung rechtlich letztendlich tatsächlich auswirken, kann ich dir nicht beantworten, ich bin kein Jurist.

Wieso sollte man die aufschiebende Bedingung löschen? Was bringt es dem Fertighausanbieter? Was bringt es euch? Dafür sind deine Sachverhaltsangaben leider zu spärlich. Aber bei der Aussage des Verkäufers stellen sich bei mir sämtliche Nackenhaare auf. Kommt es zu "Ärger" mit der L-Bank müsst ihr euren Kopf hinhalten, nicht er. Und wenn die aufschiebende Bedingung aufgehoben wurde, kommt ihr aus dem Vertrag ohne finanzielle Einbußen auch nicht mehr raus.

Dem Fertighausanbieter bringt es, dass er einen gültigen Vertrag mit uns hat. Und nur dann macht er für ihn kostenintensive Sachen wie Bemusterung und Werkpläne.
Uns bringt es, dass wir eben nicht noch ewig bis zur Bewilligung und damit auf jene Bemusterung und Werkpläne warten müssten. Dadurch würde sich unser Stelltermin und damit der Einzug nach hinten verschieben. Was eben aus privaten Gründen - Stichwort Einschulung Kind - eher problematisch ist.
Dass wir aus dem Vertrag nicht mehr rauskommen, ist dann klar.

Was ich seitens der L-Bank nicht verstehe ist, dass man nach Beantragung mit aufschiebenden Bedingung zwar das Bauvorhaben beginnen darf. Verträge sollen aber aber erst mit Bewilligung gültig werden. Das widerspricht sich meines Erachtens. Daher die Frage, ob man das Warten auf die Bewilligung durch Ausräumung der aufschiebenden Bedingung umgehen kann. Die L-Bank hätte dabei ja kein Risiko.
LuSch_EFH15.11.24 00:18
Paulari schrieb:

Dem Fertighausanbieter bringt es, dass er einen gültigen Vertrag mit uns hat. Und nur dann macht er für ihn kostenintensive Sachen wie Bemusterung und Werkpläne.
Uns bringt es, dass wir eben nicht noch ewig bis zur Bewilligung und damit auf jene Bemusterung und Werkpläne warten müssten. Dadurch würde sich unser Stelltermin und damit der Einzug nach hinten verschieben. Was eben aus privaten Gründen - Stichwort Einschulung Kind - eher problematisch ist.
Dass wir aus dem Vertrag nicht mehr rauskommen, ist dann klar.

Was ich seitens der L-Bank nicht verstehe ist, dass man nach Beantragung mit aufschiebenden Bedingung zwar das Bauvorhaben beginnen darf. Verträge sollen aber aber erst mit Bewilligung gültig werden. Das widerspricht sich meines Erachtens. Daher die Frage, ob man das Warten auf die Bewilligung durch Ausräumung der aufschiebenden Bedingung umgehen kann. Die L-Bank hätte dabei ja kein Risiko.
Ich verstehe das gerade so: Der Fertighausanbieter will mit einem wirksamen Vertrag, aber ohne einen Cent Anzahlung, die Werkspläne fertig stellen und die Bemusterung durchführen. Ist der Vertrag jedoch aufschiebend bedingt, macht er erstmal gar nichts. Hmm! Ihr müsst letztendlich entscheiden, was ihr macht. Die L-Bank akzeptiert nur Verträge mit aufschiebender Bedingung. Sobald ihr vor Antragstellung Zahlungen leistet und diese später in irgendeiner Form durch das Z15 Darlehen abgedeckt bzw. erstattet werden sollen, merkt die L-Bank das. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. nämlich nicht direkt an den Kunden. Also vorher gut überlegen.

Zu deinem letzten Absatz: Deshalb der Hinweis auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Den Antrag zu stellen ist ja nicht gleichbedeutend mit den Antrag auch genehmigt zu bekommen. Wenn von Seiten der L-Bank eine Absage erteilt wird, kommt man mit aufschiebender Bedingung ohne finanzielle Einbußen aus dem Vertrag raus.
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