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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Traumvomhaus2511.10.24 12:09
Hanvis23 schrieb:

Elterngeld zählt weiter nicht zum Haushaltseinkommen. Bei weiteren Kindern bekommt man einen Direktzuschuss, an der Fördersumme ändert sich nichts mehr. Schwangerschaften werden erst nach dem ersten Trimester berücksichtigt. Oder auf was bezieht sich deine Frage genau?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
Mir geht es darum, ob sich an der Bewilligungsreife etwas ändern könnte, insbesondere, ob wir dann neue Grenzwerte einhalten müssten?
haus24bau11.10.24 12:38
Traumvomhaus25 schrieb:

Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder ist/war in derselben Situation.
Wie verhält es sich denn, wenn die Mama gerade in Elternzeit ist und man während der Bewilligungsreife erneut schwanger wird und direkt in die Elternzeit des zweiten Kindes rutscht?
Es zählen die Verhältnisse bei Antragstellung. Jetzt können Sie den Direktzuschuss beantragen fürs kommende Kind.
kobaje011.10.24 12:41
Ich bin leider noch weit von der Bewilligungsreife entfernt. Steht nicht in der Bewilligung, dass diese nicht mehr Widerrufen werden kann soweit nicht unwahre Angaben gemacht wurden?
Traumvomhaus2511.10.24 17:43
kobaje0 schrieb:

Ich bin leider noch weit von der Bewilligungsreife entfernt. Steht nicht in der Bewilligung, dass diese nicht mehr Widerrufen werden kann soweit nicht unwahre Angaben gemacht wurden?

Wir haben den Antrag im März beim Landratsamt eingereicht, im Mai ging er bei der L-Bank ein. Wir wurden zwei Mal aufgefordert, Unterlagen einzureichen und warten jetzt auch gespannt auf den nächsten Schritt.
Die Frage hat sich jetzt einfach gestellt, ob sich beides sozusagen ausschließen würde. Denn bis wir zur Auszahlung kämen, kann es ja noch dauern.
Traumvomhaus2511.10.24 17:51
Traumvomhaus25 schrieb:

Wir haben den Antrag im März beim Landratsamt eingereicht, im Mai ging er bei der L-Bank ein. Wir wurden zwei Mal aufgefordert, Unterlagen einzureichen und warten jetzt auch gespannt auf den nächsten Schritt.
Die Frage hat sich jetzt einfach gestellt, ob sich beides sozusagen ausschließen würde. Denn bis wir zur Auszahlung kämen, kann es ja noch dauern.
Werden vor der Auszahlung nicht nochmals die Voraussetzungen geprüft?
JuMi_ic11.10.24 18:16
Traumvomhaus25 schrieb:

Werden vor der Auszahlung nicht nochmals die Voraussetzungen geprüft?
Das habe ich so auch in Erinnerung (Eigenkapital, Gehaltsnachweise, ..)
Die angegebenen Voraussetzungen muss man doch „nur“ ein Jahr ab Bearbeitung beim LRA einhalten oder?
Allerdings haben wir die vorläufige Bewilligungsreife Mitte August diesen Jahres erhalten und es ist nicht mal sicher, ob wir im nächsten Jahr bei der Auszahlung dabei sind
bewilligungsreife