ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
D-Zug8811.01.26 08:21
Watmakesake schrieb:
Noch etwas anderes zum Online-Antrag: Ist das nur bei mir so oder kann man bereits hochgeladene Anlagen nicht mehr löschen (Fehlermeldung file.delete.failed)?War bei uns irgendwann mal auch so die Hotline wusste nicht warum…sehr ärgerlich also gut überlegen was man hochladen will.Tipp: nachdem der Antrag unterschrieben wird und wieder hochgeladen wird einfach bei der Wohnraumförderstelle anrufen und sagen dass das Tool Probleme macht mit den Anhängen. Es könnte passieren dass ihr diese einzeln nochmal versenden müsst !
Watmakesake12.01.26 12:18
Watmakesake schrieb:
Guten Abend zusammen,
Ich bin hauptberuflich angestellt, zusätzlich aber nebenberuflich selbständig. Beim klassischen PDF-Antrag war das klar geregelt: Dort gab es auf Seite 2 unter „Zusätzliche Angaben für Selbständige“ eigene Felder. Im Onlineantrag finde ich diese Möglichkeit allerdings nicht mehr.
Unter „Ihre aktuelle Situation“ → „Allgemeine Angaben zur beruflichen Situation“ kann ich beim Beschäftigungsstatus nur
Arbeiter / Angestellter / Beamter / Pensionär / Rentner auswählen. Ich habe testweise „Arbeiter“ gewählt und beim Arbeitgeber „selbständig“ eingetragen – allerdings wird das später unter „Ihre Einkommenssituation“ automatisch als „Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit“ geführt, was ja eindeutig falsch ist.
Unter „Ihre Einkommenssituation“ gibt es zwar „Sonstige Einkommen“, aber auch das fühlt sich für eine selbständige Tätigkeit nicht korrekt an.
Meine Fragen daher:
- Wo tragt ihr im Onlineantrag eine nebenberufliche Selbständigkeit korrekt ein?
- Gehört sie überhaupt in die Einkommensmaske oder nur in eine formlose Erklärung / Anlage?
- Oder wird im Onlineantrag bewusst darauf verzichtet und man reicht die Angaben separat nach?
Ich bin etwas irritiert, weil der PDF-Antrag hier deutlich klarer aufgebaut war...
Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen!Habe hierzu Rückmeldung erhalten von der L-Bank, also für die Zukunft, falls sich das auch mal jemand fragt, hier die Antwort:
"Ihr Einkommen aus nebenberuflicher Tätigkeit tragen Sie bitte in der Sektion 4 „Ihre Einkommenssituation“ im Abschnitt „sonstige Einkommen – sonstiges Einkommen“ ein. Bei der Bezeichnung können Sie „nebenberufliche Selbstständigkeit“ eintragen sowie den (umgerechneten) monatlichen Betrag.
Da sämtliches Einkommen bei der Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze zu berücksichtigen ist, muss es im Darlehensantrag angegeben werden.
Gerne können Sie Ihre Einkommenssituation in einer zusätzlichen Erklärung erläutern und diese hochladen."
Werkstatt8014.01.26 17:13
Hallo zusammen,
Heute nach einem kurzem Telefonat mit der L-Bank fließen erst im April/Mai Geld!!
Heute nach einem kurzem Telefonat mit der L-Bank fließen erst im April/Mai Geld!!
MrNiceGuy14.01.26 17:42
Telefonat mit der Hotline oder eurem zugeteilten Sachbearbeiter?
Werkstatt8014.01.26 19:29
Leider nur mit der Hotline.
Morgen bekomme ich ein Rückruf von unserem zuständigen Berater, da bin ich Mal gespannt was er sagt!!
Morgen bekomme ich ein Rückruf von unserem zuständigen Berater, da bin ich Mal gespannt was er sagt!!
MrNiceGuy14.01.26 19:32
Das macht einen großen Unterschied.
Es kann auch gut sein, dass einfach noch nichts avisiert ist und daher alle Aussagen sehr vorsichtig getroffen werden.
April/Mai würde mich überraschen.
Es kann auch gut sein, dass einfach noch nichts avisiert ist und daher alle Aussagen sehr vorsichtig getroffen werden.
April/Mai würde mich überraschen.