W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Kathrinmauser12.11.24 21:44
Wir haben vom lra schon grünes Licht, auch die Verkäufer kennen wir, die wäre schon geduldiger aller wollte wir denenauch ne sicherheit geben das alles klappt wenn wir förderfähig sind
Paulari13.11.24 21:09
Hi,
wir suchen nach Erfahrungen, wie das läuft, wenn man einen Vertrag mit einem GU/GÜ/Fertighausfirma mit aufschiebender Bedingung der L-Bank unterschreibt.
Hintergrund ist, dass wir es mit dem Bau eilig haben, den Antrag für Z15 aber erst September nächsten Jahres stellen können, da meine Frau dann erst ihren unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibt. Der Hausanbieter macht Bemusterung und Werkpläne aber erst, wenn der Vorbehalt rausgenommen ist. Er meinte daher, dass es der L-Bank reicht, wenn die aufschiebende Bedingung bei Vertragsunterschrift im Vertrag steht. Den Vorbehalt können man dann aber auch schon vor der Bewilligung ausräumen. Das bekäme die L-Bank sowieso nicht mit.

Stimmt das so? Oder besteht die L-Bank darauf, dass der Vertrag erst mit Bewilligung gültig wird? Wie will sie nachprüfen, dass der Vorbehalt erst danach ausgeräumt würde? Möchte sie da irgendwelche Dokumente oder Bestätigungen?

Erfahrungen wie das im Regelfall mit der Ausräumung läuft, würden uns sehr helfen!

DANKE
SaDaSt2414.11.24 12:22
Um einen zeitlichen Horizont zu bekommen. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Z15 Antrag haben wir im Dezember 23 beim LRA eingereicht. Im Januar wurde es an die L-Bank weitergeleitet. Da kam auch direkt schon das Schreiben, dass wir förderunschädlich kaufen können. Gekauft haben wir zum 1.Mai und sind seit diesem Datum in der Zwischenfinanzierung.
Im Juni wurden Unterlagen von der L-Bank nachgefordert und im Juli kam dann die vorläufige Bewilligungsreife. Es hieß das im Januar die Bescheide zugestellt werden, da für dieses Jahr kein Geld mehr vorhanden ist und voraussichtlich im Februar dann ausgezahlt wird. Wir hoffen sehr, dass wir Geld abbekommen. Die Warterei ist echt zäh....
Kathrinmauser14.11.24 14:16
SaDaSt24 schrieb:

Um einen zeitlichen Horizont zu bekommen. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Z15 Antrag haben wir im Dezember 23 beim LRA eingereicht. Im Januar wurde es an die L-Bank weitergeleitet. Da kam auch direkt schon das Schreiben, dass wir förderunschädlich kaufen können. Gekauft haben wir zum 1.Mai und sind seit diesem Datum in der Zwischenfinanzierung.
Im Juni wurden Unterlagen von der L-Bank nachgefordert und im Juli kam dann die vorläufige Bewilligungsreife. Es hieß das im Januar die Bescheide zugestellt werden, da für dieses Jahr kein Geld mehr vorhanden ist und voraussichtlich im Februar dann ausgezahlt wird. Wir hoffen sehr, dass wir Geld abbekommen. Die Warterei ist echt zäh....
Kann man denn wenn man die Bewilligung hat, schon kaufen auch wenn man das Geld noch nicht hat, bzw. wir könnten einen Vorvertrag mit anzahlung machen.
LuSch_EFH14.11.24 14:24
Paulari schrieb:

Hi,
wir suchen nach Erfahrungen, wie das läuft, wenn man einen Vertrag mit einem GU/GÜ/Fertighausfirma mit aufschiebender Bedingung der L-Bank unterschreibt.
Hintergrund ist, dass wir es mit dem Bau eilig haben, den Antrag für Z15 aber erst September nächsten Jahres stellen können, da meine Frau dann erst ihren unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibt. Der Hausanbieter macht Bemusterung und Werkpläne aber erst, wenn der Vorbehalt rausgenommen ist. Er meinte daher, dass es der L-Bank reicht, wenn die aufschiebende Bedingung bei Vertragsunterschrift im Vertrag steht. Den Vorbehalt können man dann aber auch schon vor der Bewilligung ausräumen. Das bekäme die L-Bank sowieso nicht mit.

Stimmt das so? Oder besteht die L-Bank darauf, dass der Vertrag erst mit Bewilligung gültig wird? Wie will sie nachprüfen, dass der Vorbehalt erst danach ausgeräumt würde? Möchte sie da irgendwelche Dokumente oder Bestätigungen?

Erfahrungen wie das im Regelfall mit der Ausräumung läuft, würden uns sehr helfen!

DANKE

Ablauf bei uns bisher so:
1. Grundstück komplett mit Eigenkapital gekauft.
2. Vertrag mit Fertighausfirma inkl. aufschiebender Bedingung unterschrieben. Vor Vertragsunterzeichnung wurden die Pläne für das Haus schon teilweise ausgearbeitet, da diese zum einen für den Z15 Antrag gebraucht werden und man zum anderen ja wissen will, was der Spaß kostet.
3. Antrag Z15 beim LRA eingereicht.
4. Eingangsbestätigung LRA, darin hieß es: "[...Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorhaben nur gefördert werden kann, wenn Sie mit der Maßnahme (Bau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung) noch nicht begonnen haben. Sie müssen damit solange warten, bis wir oder die L-Bank Ihnen schriftlich mitteilen, dass ein vorzeitiger
Baubeginn nicht förderschädlich ist...]"
5. Weiterleitung L-Bank
6. Eingangsbestätigung L-Bank, darin hieß es: "[...Ein Vorhabensbeginn ist nun – nach Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags – nicht mehr förderschädlich. Wenn Sie allerdings bereits jetzt mit dem Vorhaben beginnen, so handeln Sie auf eigenes wirtschaftliches Risiko.]"

Dauer von 2. bis 7. etwa 2 Monate, was hauptsächlich an den notwendigen Unterlagen für den Z15 Antrag lag. Ich würde den Antrag vorab blanko herunterladen, dann weiß man, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen man bestätigen muss.

7. Schreiben mit grundsätzlicher Bewilligungsreife von L-Bank bekommen.
8. Mit Architekt Pläne fertig ausgearbeitet.
9. Bauantrag eingereicht.
10. Pläne an Fertighausfirma zur Erstellung der Werkspläne übermittelt gleichzeitig 1. Abschlagszahlung an Fertighausfirma (5% der Gesamtkosten). Hiermit wurde die aufschiebende Bedingung ausgehebelt. Ein Rücktritt vom Vertrag wird nun sehr teuer.

Bevor die L-Bank das Darlehen gewährt, will sie noch diverse Unterlagen. Falls also Schritt 1 bis 7 in irgendeiner Weise zwischenfinanziert wurden, bekommt sie einen vorzeitigen Beginn mit. Falls auch hier die Unwahrheit angegeben wird, bekommt die L-Bank dies spätestens nach Darlehnsvergabe mit, da die Auszahlung in der Regel nicht direkt an den Kunden geht, sondern an die andere Bank (bei Zwischenfinanzierung) oder an die Fertighausfirma (bei Vorlage der Abschlagsrechnung).

Ich würde mich vermutlich nicht für diesen Fertighausanbieter entscheiden, wenn man vor Vertragsunterzeichnung schon mit falschen Aussagen geködert wird, die im Nachhinein eine Menge Ärger mit sich bringen.
SaDaSt2414.11.24 15:03
Auf eigenes wirtschaftliches Risiko bedeutet, dass man sich auch ein anderes Darlehen leisten können muss, falls man kein Darlehen der L-Bank erhält. Wir haben uns das von einer Bank ausrechnen lassen und hätten ansonsten auch keine Zwischenfinanzierung erhalten. Dann wäre natürlich die ganze Warterei und Zwischenfinanzierung vollkommen unnötig. Aber ich glaube auch erst dass es klappt wenn die Darlehensverträge da sind. Anderenfalls müssen wir die Zwischenfinanzierung durch ein normales Bankdarlehen zu den gegenwärtigen Zinsen ablösen....
l-banklravertragsunterzeichnungantragfertighausfirmaz15zwischenfinanzierungbewilligungsreifeplänedarlehen