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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Hope33316.07.25 22:28
Zitronenwalter schrieb:

Zumindest bei uns ist eine Liste an Unterlagen in der Vertragsmappe enthalten, die vor der Auszahlung vorzulegen ist...
Darf ich fragen was da bei euch drin steht? Müsst ihr nochmal Gehaltsnachweise vorlegen? Bei uns steht da von Gehaltsnachweisen nichts drin, nur die Unterlagen der Zwischenfinanzierung und was bezgl der Grundschuld.
Zitronenwalter16.07.25 22:51
Hope333 schrieb:

Darf ich fragen was da bei euch drin steht? Müsst ihr nochmal Gehaltsnachweise vorlegen? Bei uns steht da von Gehaltsnachweisen nichts drin, nur die Unterlagen der Zwischenfinanzierung und was bezgl der Grundschuld.

U.a. genehmigtes Baugesuch, Kaufvertrag Grundstück, keine Gehaltsnachweise.
nordanney17.07.25 12:09
Hope333 schrieb:

Bei uns steht da von Gehaltsnachweisen nichts drin
, dann braucht die Bank auch keine 🙄

Das, was geschrieben wird, ist auch wirklich so gemeint. Wortwörtlich!
anna232618.07.25 11:59
Hallo, wir haben uns gestern beim Landratsamt beraten lassen und würden uns wohl für das Z20-Darlehen qualifizieren, Einkommen und Belastungsgrenze passen, Eigenkapital ist vorhanden. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern (Nr. 3 ist unterwegs) und haben ein Grundstück hier vor Ort gefunden und haben es derzeit reserviert. Es befindet sich ein altes marodes Haus mit ca. 100 m² Fläche drauf, dass wir gerne abreißen würden. Wir wollen dann ein Fertighaus bauen, mit KfW-40-Standard und QNG. Wir sichten derzeit verschiedene Anbieter und haben auch schon eine Kalkulation vorliegen.

Wir haben eigentlich gedacht, wir beantragen auch KfW 300, müssten damit allerdings bis nach dem Abriss warten. Das ist uns zeitlich etwas zu heikel, ob der Fördertopf für KfW 300 bis dahin überhaupt noch gefüllt sein wird.
Jetzt habe ich heute mit der KfW telefoniert. Es wäre auch eine Option, KfW 297 zu beantragen, das geht auch schon vor Abriss.
Dann habe ich bei der L-Bank angerufen, da hat die Dame am Telefon mir gesagt, dass Z20 auch mit dem 297 kombinierbar wäre, aber wir unbedingt vor dem Kauf des Grundstücks bzw. vom Haus einen Sachverständigen hinzuziehen sollen, der uns bescheinigt, dass das Gebäude nicht bewohnbar ist.
Eine Zwischenfinanzierung fürs Grundstück mit variablem Zins würden wir bekommen. Generell sollten für das gesamte Projekt unser Eigenkapital und die Darlehen von KfW und L-Bank reichen.

Der Plan ist jetzt, uns so schnell wie möglich um den Sachverständigen (wenn der jetzige Eigentümer das mitmacht), die Entscheidung für den Fertighausanbieter und die Anträge zu kümmern.
Hat hier jemand Erfahrung mit dem Thema Abriss und Z15/Z20? Gibt es sonst noch irgendwelche Fallstricke, die wir beachten sollten oder habt ihr weitere Tipps? Danke!
LukasBonne20.07.25 22:46
Auch von mir ein Hallo in die Runde.

Ich möchte hier zum Thema Bruttoeinkommen bei der Z15 Förderung ein paar Fragen stellen.
  • Wie genau wird das Einkommen der zukünftigen 12 Monate nach Antragstellung ermittelt?
  • Gibt man einfach ein progostiziertes Einkommen an und belegt dieses im Nachhinein mit Steuererklärung/Lohnnachweisen?
  • Werden genau die monatlichen Einkommen über kommenden 12 Monate addiert oder z.B. bei Antrag im Juli 6 Monate anteilig der Steuererklärung 2025 hochgerechnet?
  • Hintergrund der Frage:
    Meine Frau möchte Herbst 2026 wieder nach Elternzeit beginnen zu arbeiten.
    Werden nun die realen Einkommen 07/25-06/26 berücksichtigt, dann liegen wir unter den 86.000€.
    Wird dagegen, wie oben beschrieben, ein monatlicher Durchschnitsswert auf Grund einer Jahressumme berechnet, liegen wir darüber.
  • Hat jemand Erfahrung mit der Möglichkeit, die zurückliegenden 12 Monate einzureichen, statt die zukünftigen Monate?
  • Wie werden Kapitalerträge angerechnet? Nur in dem Monat, in dem sie geschehen sind oder gemittelt wie beim Gehalt erwähnt?
  • Hintergrund der Frage:
    Aktiendepot wird aufgelöst -> z.B. 5000€ Kapitalertrag.
    Werden diese dem Monat z.B. Juni zugeordnet und wären somit bei einem Antrag im Juliirrelevant?
    Oder werden die Gesamterträge 2025 anteilig der Monate ab Antrag gerechnet?
    Also bei Antrag im Juli -> 6/12 Monate -> 2500€ Kapitalerträge?
Ganz naiv geplant:
  • Zu realisierende Kapitalerträge vor Antragstellung ausführen
  • Bei 86.000€ erlaubten Einkommen z.B. für die zukünftigen 12 Monate ab Antragstellung 85.000€ angeben
  • Bei Erkennbaren Überschreiten der 85./86.000€ Grenze hätte ich rechtzeitig die Möglichkeit für 1-2 Monate in Teilzeit zu gehen
  • Scheinbar darf der Partner, der aus Elternzeit zurückkommt nicht innerhalb der 12 Monate nach Antragstellung zurück ins Berufsleben kommen, da ansonsten das normale Gehalt angenommen wird.
  • Also wäre es ratsahm die Elternzeit der Partnerin so weit zu verlängern, dass erst nach z.B. 13 Monate nach Antragstellung eine Rückkehr zur Arbeit stattfindet.
Sonstiges?

Gibt es jemand mit Erfahrungen im Raum Karlsruhe mit brauchbare Experten, die einem bei Antragstellung unterstützen?
Wie sind die Erfahrungen mit den Beratern der Fertighausanbieter?
GeraldG21.07.25 01:49
Die Berechnung ist meines Erachtens schitzophren.
Für das Gehalt wird das aktuelle/bekannte Gehalt für die nächsten 12 Monate genommen. Wenn du weißt, dass dein Gehalt an einem bestimmten Tag steigt (wie beim Tarifvertrag) dann musst du das ebenfalls angeben.
Das Gehalt des Partners wird, wie du sagtest, berechnet also würde die Person das ganze Jahr arbeiten, sobald auch nur ein Monat nicht in Elternzeit verbracht wird. Meine Frau hat deswegen ebenfalls die Elternzeit verlängert.
Für die Werbungskosten wurde bei mir der zuletzt verfügbare Steuerbescheid genommen. Ich habe diesen ebenfalls als Vorlage genommen, habe die Werbungskosten aber erhöht, da damals nur 3 Monate Gewerkschaftsbeitrag drin waren. Diese habe ich entsprechend hochgerechnet. Diese Angabe wurde aber nicht akzeptiert, da sie "nur nehmen kann was man ihr beweist".
Wenn dein Antrag genehmigt wird, wird nicht überprüft ob dein Gehalt wirklich über diese Grenze gegangen ist. Die Steuererklärung 2025 ist entsprechend egal, da bis diese vorliegt der Antrag genehmigt ist.
Kapitalerträge zählen nur wenn sie in den kommenden 12 Monaten ab Antrag zustande kommen. Ich habe hier weniger angeben als ich in de Jahren (laut Steuerbescheid) zuvor hatte. Die Begründung, dass ich ja ein Grundstück gekauft habe und mit dem restlichen Geld den Bau Zwischenfinanzieren muss wollte aber niemand hören und hier gab es keine Nachfrage.
Das mit der "kurzzeitigen Teilzeit" wird wohl kritisch gesehen, da sich so mehr oder weniger jeder diese Förderung "erschleichen" könnte. Manche haben aber gemeldet bei ihnen wurde das toleriert. Prinzipiell aber eher gefährlich.
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