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Erstellt am: 11.07.19 12:33

Caeraina29.01.25 20:55
*Ergänzung: wir haben während wir derzeit noch auf Geld warten, Schonmal das Baugrundgutachten (rd. 1000€) in Auftrag gegeben, die Baugenehmigung beantragt und erhalten (rd 3400€, hat knapp 4 Monate lang gedauert) und gehen jetzt Anfang März voraussichtlich schon zur Bemusterung (Anzahlung erste Hausrate 15-20 000€ und damit auch Aufhebung des Finanzierungsvorbehalts), damit wir theoretisch sobald Geld kommt, den Erdbauer aufs Grundstück schicken können. Da wir im Februar 2024 den Werkvertrag unterschrieben haben, haben wir jetzt noch bis Ende September Festpreisgarantie, bis dahin sollten wir Geld haben und das Haus stehen, sonst tuts finanziell weh (rd. 2300€/Monat wenn das Haus nicht bis September gestellt werden kann weil wir kein Geld haben), ist aber im Vergleich zu den gesparten Zinsen trotzdem noch wenig aber zu normalen Zinsen hätten wir uns auch kein Haus leisten können
MrNiceGuy29.01.25 21:20
Caeraina schrieb:

*Ergänzung: wir haben während wir derzeit noch auf Geld warten, Schonmal das Baugrundgutachten (rd. 1000€) in Auftrag gegeben, die Baugenehmigung beantragt und erhalten (rd 3400€, hat knapp 4 Monate lang gedauert) und gehen jetzt Anfang März voraussichtlich schon zur Bemusterung (Anzahlung erste Hausrate 15-20 000€ und damit auch Aufhebung des Finanzierungsvorbehalts), damit wir theoretisch sobald Geld kommt, den Erdbauer aufs Grundstück schicken können. Da wir im Februar 2024 den Werkvertrag unterschrieben haben, haben wir jetzt noch bis Ende September Festpreisgarantie, bis dahin sollten wir Geld haben und das Haus stehen, sonst tuts finanziell weh (rd. 2300€/Monat wenn das Haus nicht bis September gestellt werden kann weil wir kein Geld haben), ist aber im Vergleich zu den gesparten Zinsen trotzdem noch wenig aber zu normalen Zinsen hätten wir uns auch kein Haus leisten können

Darf ich fragen mit wem ihr baut?
MrNiceGuy29.01.25 21:29
Und zählt die geplante Terrassenfläche zu 25% nun mit zur Wohnfläche oder nicht? Habe hier einen Beitrag gelesen, dass man mit 2 Kinder unter 160 qm bleiben muss und der Sachbearbeiter ablehnte, weil die 28 qm Terrasse zu 1/4 dazugerechnet wurde. Es darf dann also maximal mit „nur“ 153 qm Wohnfläche gebaut werden.
kobaje029.01.25 21:44
Die Maximalfläche von 160m2 bezieht sich auf die Fläche gem. Wohnflächenverordnung bei der eine Terrasse zu mindestens 25% Wohnfläche ist. Wenn sie z.B. aufwändig überdacht ist kann sie auch zu 50% zählen
Caeraina30.01.25 11:52
MrNiceGuy schrieb:

Darf ich fragen mit wem ihr baut?

Wir bauen mit der Firma Schwabenhaus
Noah123401.02.25 19:55
SaDaSt24 schrieb:

Den Antrag kann man sehr gut ohne Hilfe bewältigen. Man muss sich eben exakt an die Vorgaben halten und alle notwendigen Unterlagen einreichen. Aber man bekommt auch immer direkt zurück gemeldet wenn was fehlt oder unvollständig ist. Man benötigt nur eben viel Geduld bis es dann zur Auszahlung kommt.
Dem kann ich mich nur anschließen. Man muss sich Zeit nehmen und alles in Ruhe und detailliert anschauen und ggfs immer wieder beim Landratsamt oder bei der L-Bank seiner nachfragen. Wie gut die Antworten dann sind, hängt vom jeweiligen Mitarbeiter ab, die Mitarbeiterin bei uns beim Landratsamt hatte keine Ahnung, das ging dann ewig hin und her und hat uns viel Zeit gekostet, letztendlich braucht man extrem viel Geduld, aber es zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus
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