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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Joana1130.08.24 13:53
Hi zusammen,
kurze Frage, wir haben einen Neubau und haben Neubau Gebäudeenergiegesetz angekreuzt, es wird gerade bearbeitet, alles passt soweit. ( im März 24 ist es bei der L-Bank eingegangen,), das Gebäudeenergiegesetz wurde Anfang des Jahres 24 ja geändert (jetzt müssen mit 65 % erneuerbarer Energie geheizt werden und da unser Baugenehmigung schon von letztem Jahr ist, entspricht es somit nicht dem Gebäudeenergiegesetz 24.

Hat jemand das gleiche Problem?
Joana1130.08.24 14:32
Joana11 schrieb:

Hi zusammen,
kurze Frage, wir haben einen Neubau und haben Neubau Gebäudeenergiegesetz angekreuzt, es wird gerade bearbeitet, alles passt soweit. ( im März 24 ist es bei der L-Bank eingegangen,), das Gebäudeenergiegesetz wurde Anfang des Jahres 24 ja geändert (jetzt müssen mit 65 % erneuerbarer Energie geheizt werden und da unser Baugenehmigung schon von letztem Jahr ist, entspricht es somit nicht dem Gebäudeenergiegesetz 24.

Hat jemand das gleiche Problem?
Also ist Kauf eines Neubaus von einem Bauträger und Notarvertrag war erst nach dem Antrag bei der L-Bank war
Weisi2431.08.24 14:34
Hallo zusammen,

ich kann Euch allen einen gut gemeinten Tipp mitgeben.

Unser Z15 Darlehen ist zur Auszahlung bereit, nun sollten wir nochmal unsere kompletten gestempelten Baugenehmigung und Baupläne an die L-Bank senden.

Dies hatten wir, da es sich um (teure) Original Dokumente handelt, selbstverständlich mit der nötigen Sorgfalt getan. D.h. alles in einen separaten Ordner geheftet und mit Einschreiben an die L-Bank gesendet.

Nun hatten wir heute wieder Post und konnten es nicht glauben. Ein zerknitterter nicht zugeklebter Umschlag kam an, die Lochungen teilweise ausgerissen, der Ordner fehlt sogar ganz. Nun müssen wir prüfen lassen ob auch wirklich nichts fehlt. Einzelne Seiten wurden von dem Sachbearbeiter mit Nummern versehen, da fehlen uns 2 Seite lt. deren Reihenfolge.

Daher der Appell: Fotografiert alles bevor ihr etwas versendet.

Grüße
eskalade02.09.24 16:41
Hi zusammen,

ich hätte eine Frage bzgl. der Angaben vom Gesamteinkommen:

Verstehe ich das richtig, dass man alle Einkommensarten ohne Abzug der Werbungskosten angibt und danach aufsummiert die Werbungskosten aller einzelnen Einkommensarten? Zitat des Info-Buttons vom Antrag: "Für jede Einkommensart sind die Werbungskosten / Betriebsausgaben anzugeben und nachzuweisen. Die Werbungskostenpauschbeträge bei Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen werden bereits von Amts wegen berücksichtigt."

Sollte man eine Tabelle mit den Werbungskosten mit einreichen? Nimmt man da die vom letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheid? Vorsorgeaufwendungen zählen hier vermutlich nicht mit rein? Also worauf ich hinaus möchte: Zählt das zu versteuernde Bruttoeinkommen oder wirklich Gesamtbrutto minus Werbungskosten ohne Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen?

Danke und Grüße
Fraser-Island02.09.24 19:09
eskalade schrieb:

Hi zusammen,

ich hätte eine Frage bzgl. der Angaben vom Gesamteinkommen:

Verstehe ich das richtig, dass man alle Einkommensarten ohne Abzug der Werbungskosten angibt und danach aufsummiert die Werbungskosten aller einzelnen Einkommensarten? Zitat des Info-Buttons vom Antrag: "Für jede Einkommensart sind die Werbungskosten / Betriebsausgaben anzugeben und nachzuweisen. Die Werbungskostenpauschbeträge bei Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen werden bereits von Amts wegen berücksichtigt."

Sollte man eine Tabelle mit den Werbungskosten mit einreichen? Nimmt man da die vom letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheid? Vorsorgeaufwendungen zählen hier vermutlich nicht mit rein? Also worauf ich hinaus möchte: Zählt das zu versteuernde Bruttoeinkommen oder wirklich Gesamtbrutto minus Werbungskosten ohne Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen?

Danke und Grüße
Es zählt das wirkliche/ reale Einkommen inkl. Sonderzahlungen Tandiemen etc. und davon werden die Werbungskosten abgezogen. Wenn du mehr als 1200€ als den Pauschbetrag pro Person geltend machen willst, musst du das anhand einer der letzten Steuerbescheide tun und nachweisen.
Neubau202503.09.24 09:03
Weisi24 schrieb:

Hallo zusammen,

ich kann Euch allen einen gut gemeinten Tipp mitgeben.

Unser Z15 Darlehen ist zur Auszahlung bereit, nun sollten wir nochmal unsere kompletten gestempelten Baugenehmigung und Baupläne an die L-Bank senden.

Dies hatten wir, da es sich um (teure) Original Dokumente handelt, selbstverständlich mit der nötigen Sorgfalt getan. D.h. alles in einen separaten Ordner geheftet und mit Einschreiben an die L-Bank gesendet.

Nun hatten wir heute wieder Post und konnten es nicht glauben. Ein zerknitterter nicht zugeklebter Umschlag kam an, die Lochungen teilweise ausgerissen, der Ordner fehlt sogar ganz. Nun müssen wir prüfen lassen ob auch wirklich nichts fehlt. Einzelne Seiten wurden von dem Sachbearbeiter mit Nummern versehen, da fehlen uns 2 Seite lt. deren Reihenfolge.

Daher der Appell: Fotografiert alles bevor ihr etwas versendet.

Grüße
Seit wann seid ihr bewilligungsreif bzw. wann kam die Darlehenszusage? Danke vorab!
l-bankgebäudeenergiegesetzneubaubaugenehmigungantragvorsorgeaufwendungen