ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
haus24bau30.11.23 09:04
Niko1990 schrieb:
Hi unser Antrag ist erst Ende Juli bei der L-Bank eingegangen, deswegen haben wir noch keine positive Rückmeldung, ob es bei uns mit der aufschiebenden Bedingung vollständig richtig ist.
Wir haben von unserem Fertighausanbieter 2 Formulare zum Thema Finanzierung und Rücktrittsrecht erhalten und eingereicht.
Formular 1: Rücktrittsrecht -Finanzierung-
Formular 2: Kostenfreies Rücktrittsrecht - Öffentliche Mittel - L-Bank-
In Formular 2 geht es explizit darum, dass der Werkvertrag wirksam wird, sobald die Bewilligung öffentlicher Mittel für das Bauvorhaben erteilt werden.
Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass eure Baufirma da Vorlagen hat und euch schnell weiter helfen kann.
Wann ist euer Antrag bei der L-Bank eingegangen und wann kam die Forderung von der L-Bank? Freut mich zu lesen, dass es Personen gibt, die Rückmeldungen erhalten =)Hi Habt ihr von der L-Bank so eine Eingangsbestätigung bekommen? Da sollte doch drin stehen dass alles vollständig ist und man auf eigenes Risiko beginnen kann...oder irre ich mich?
EFH_202430.11.23 09:08
HausMaus1999 schrieb:
Da es aktuell ja keine Gelder gibt, pressiert die Bearbeitung vlt nicht ?
Oder vermehrt Krankheit/Urlaub.Das ist doch Quatsch.Das über 500 Mio € nächstes Jahr nachkommen werden, ist ja bereits klar. Überlegen sie mal, wenn die L-Bank dann erst wieder anfangen würde Anträge schneller zu bearbeiten...dann würde sich ja eine Genehmigung für die, die dran sind bis weit ins Jahr 2025 nach hinten verschieben.
EFH_202430.11.23 09:09
haus24bau schrieb:
Hi
Habt ihr von der L-Bank so eine Eingangsbestätigung bekommen? Da sollte doch drin stehen dass alles vollständig ist und man auf eigenes Risiko beginnen kann...oder irre ich mich?Man bekommt eine Eingangsbestätigung, ja. Aber das alles vollständig ist, erfährt man da ja nicht.Camitore30.11.23 09:27
Niko1990 schrieb:
Hi unser Antrag ist erst Ende Juli bei der L-Bank eingegangen, deswegen haben wir noch keine positive Rückmeldung, ob es bei uns mit der aufschiebenden Bedingung vollständig richtig ist.
Wir haben von unserem Fertighausanbieter 2 Formulare zum Thema Finanzierung und Rücktrittsrecht erhalten und eingereicht.
Formular 1: Rücktrittsrecht -Finanzierung-
Formular 2: Kostenfreies Rücktrittsrecht - Öffentliche Mittel - L-Bank-
In Formular 2 geht es explizit darum, dass der Werkvertrag wirksam wird, sobald die Bewilligung öffentlicher Mittel für das Bauvorhaben erteilt werden.
Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass eure Baufirma da Vorlagen hat und euch schnell weiter helfen kann.
Wann ist euer Antrag bei der L-Bank eingegangen und wann kam die Forderung von der L-Bank? Freut mich zu lesen, dass es Personen gibt, die Rückmeldungen erhalten =)Niko1990 schrieb:
Hi unser Antrag ist erst Ende Juli bei der L-Bank eingegangen, deswegen haben wir noch keine positive Rückmeldung, ob es bei uns mit der aufschiebenden Bedingung vollständig richtig ist.
Wir haben von unserem Fertighausanbieter 2 Formulare zum Thema Finanzierung und Rücktrittsrecht erhalten und eingereicht.
Formular 1: Rücktrittsrecht -Finanzierung-
Formular 2: Kostenfreies Rücktrittsrecht - Öffentliche Mittel - L-Bank-
In Formular 2 geht es explizit darum, dass der Werkvertrag wirksam wird, sobald die Bewilligung öffentlicher Mittel für das Bauvorhaben erteilt werden.
Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass eure Baufirma da Vorlagen hat und euch schnell weiter helfen kann.
Wann ist euer Antrag bei der L-Bank eingegangen und wann kam die Forderung von der L-Bank? Freut mich zu lesen, dass es Personen gibt, die Rückmeldungen erhalten =)Ja dieses Formular hat unsere baufirma auch aber es heißt Rücktrittsrecht und nicht aufschiebende Bedingung deshalb sind wir jetzt etwas verwirrt und fragen uns ob das gleich zu setzen ist.
LuSch_EFH30.11.23 16:05
Aufschiebend bedingt: Vertrag kommt erst zustande, wenn ein bestimmtes Ereignis in der Zukunft eintritt. Bei Z15/20 i.d.R. Zusage und/oder Auszahlung der Kreditmittel durch die L-Bank.
Rücktrittsrecht: Vertrag ist bereits zustande gekommen. Es kann aber in Zukunft unter bestimmten Bedingungen davon zurück getreten werden.
Rücktrittsrecht: Vertrag ist bereits zustande gekommen. Es kann aber in Zukunft unter bestimmten Bedingungen davon zurück getreten werden.
HausMaus199930.11.23 19:35
EFH_2024 schrieb:
Das ist doch Quatsch.
Das über 500 Mio € nächstes Jahr nachkommen werden, ist ja bereits klar. Überlegen sie mal, wenn die L-Bank dann erst wieder anfangen würde Anträge schneller zu bearbeiten...dann würde sich ja eine Genehmigung für die, die dran sind bis weit ins Jahr 2025 nach hinten verschieben.Ist mir schon klar, einen Grund muss es ja aber geben, ansonsten müssten hier welche, die im Juli was eingereicht haben, ja nicht bis Januar warten oder?
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