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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.2019 12:33

Eigentum2023 25.11.2023 08:39
KaEfWeh schrieb:

Weiß jemand, ob ein Dienstwagen, der auf der Gehaltsabrechnung mit 1% des Bruttolistenpreises als Bruttogehalt versteuert wird, ganz normal als Einkommen berücksichtigt wird?
Hallo, wir haben eins und es zählt nicht dazu!

Buchsbaum 25.11.2023 11:22
Klar ist das Einkommen. du zahlst ja auch Einkommensteuer und Renten sowie Kranken und Rentenversicherungsbeiträge aüf das Auto.

Für die Bank ist doch dein verfügbares, sprich dein Nettoeinkommen entscheidend. Der Bruttofahrzeugwert erhöht zwar dein Bruttoeinkommen, Netto bleibt jedoch nicht viel übrig davon.

Du sparst ja damit auch Kosten. Du musst dir weder ein Privatauto kaufen oder finanzieren, hast keine Spritkosten, keine Steuer und Versicherung, keinen TÜV oder Werkstattkosten. In diesen allgemein teuren Zeiten schon ein schöner Vorteil.

Eigentum2023 25.11.2023 15:05
Eigentum2023 schrieb:

Hallo, wir haben eins und es zählt nicht dazu!
Vielleicht habe ich deine Frage falsch verstanden. Ich meinte die Bruttosumme für den Dienstwagen welches auf das Brutto Gehalt aufgeschlagen wird zählt nicht bei der Berechnung der Einkommensgrenze der L-Bank.

kbt09 25.11.2023 15:41
Eigentum2023 schrieb:

Ich meinte die Bruttosumme für den Dienstwagen welches auf das Brutto Gehalt aufgeschlagen wird zählt nicht bei der Berechnung der Einkommensgrenze der L-Bank.
Diese Summe gehört doch aber zum Brutto-Jahresentgelt, das du durch deinen Arbeitnehmer erhältst.

EFH_2024 25.11.2023 15:50
xyxyxyxy schrieb:

Ich hatte diese Woche Kontakt zur L-Bank. Einen genauen Bearbeitungsstand wollte man uns nicht mitteilen. Uns wurde allerdings gesagt, dass wir erst Ende Januar mit einer Rückmeldung rechnen sollen. Eingang L-Bank war der 04.07.
Dss ist schon der Wahnsinn... Bearbeitungszeiten von über 7 Monaten...da ist ja nichts mehr planbar...ich gehe doch keine zwischenfinanzierung ein, wenn ich noch nicht mal genehmigt bin...

EzraPan 25.11.2023 16:12
Hallo zusammen, laut Wohnraumförderstelle Stuttgart zählt alles was auf den Gehaltsabrechnungen steht zum Bruttogehalt. ALLE wiederkehrenden Beträge. Auch VWL und alle wiederkehrenden Sonderzahlungen.