ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
SiVerTi2322.08.24 10:24
LeLiLaPa schrieb:
Ich wollte mich kurz mit einem Update melden
Eingang LRA: Februar 2024
Eingang L-Bank: März 2024
Nachforderung von Unterlagen bzgl. Gehalt und Eigenkapital Nachweis: Anfang August 2024
Ich hoffe, dass die anderen Unterlagen soweit gepasst haben (Hausplan, usw.)
Einen Sachbearbeiter haben wir jetzt auchDas hört sich ja gut an, wir haben bis jetzt noch keinen Sachbearbeiter zugewiesen bekommen. Unterlagennachforderung war bei uns Ende Juni.
Fraser-Island22.08.24 10:32
Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.
Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.
SiVerTi23 schrieb:
Guten Morgen,
im Merkblatt steht folgender Punkt ganz oben:
"Wir fördern Sie, wenn: mindestens ein minderjähriges Kind in Ihren Haushalt lebt"
Eine Schwangerschaft ab dem 3. Monat wird wie ein minderjähriges Kind gerechnet, also wenn das bei euch zutrifft, ist das Einkommen für 3 Personen relevant.
Die Grenze von 77.500€ sollte die nächsten 12 Monate nicht überschritten werden.
Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.
Häuslebauer2222.08.24 10:50
Fraser-Island schrieb:
Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.
Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr. Danke, das mit den 9 Seiten habe ich (noch) nicht gefunden.JuMi_ic22.08.24 13:36
LiZ2023 schrieb:
So also scheinbar ist es so, dass die L-Bank KA dieses Jahr nicht mehr mit Budget rechnet heißt vor Anfang 2025 wird es nichts mit einer Auszahlung der bereits bewilligten Anträge. Da hilft nur auf ein Wunder hoffen.
(Antragseingang Mitte November 23, Auszahlung scheinbar knapp verpasst)
Wenn jemand neue Infos hat oder es irgendwo weitergeht bitte melden.Hieß es das im vergangenen Jahr nicht auch, und dann kam unverhofft doch noch etwas nach? Drücken wir jedenfalls mal weiter die DaumenJuMi_ic22.08.24 13:42
Wir sind seit Mitte August bewilligungsreif! Weiß nicht, ob die Unterlagenanforderungen es nur bei uns so in sich hatten, aber es hat viel Kraft gekostet
Eingang LRA: Ende Dezember 2023
Eingang L-Bank: Mitte Februar 2024
Eingang LRA: Ende Dezember 2023
Eingang L-Bank: Mitte Februar 2024
LiZ202322.08.24 17:27
JuMi_ic schrieb:
Wir sind seit Mitte August bewilligungsreif! Weiß nicht, ob die Unterlagenanforderungen es nur bei uns so in sich hatten, aber es hat viel Kraft gekostet
Eingang LRA: Ende Dezember 2023
Eingang L-Bank: Mitte Februar 2024Ja dass noch Geld kommt ist auch meine Hoffnung.
Und ja, bei uns war es auch wirklich schlimm ich weiß nicht wie viele Stunden ich Dokumente gescannt und Aufstellungen geschrieben habe. Hat nur noch meine Blutgruppe gefehlt
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