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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

kobaje013.02.25 08:44
MrNiceGuy schrieb:

Beim Antrag Gehaltsnachweise gezeigt und nun nochmal nachreichen müssen? Wisst ihr weshalb?
Soweit ich weiß geht es darum nachzuweisen, dass weiterhin das im Antrag angegebene Gehalt erhalten wird. Ebenso ist das Eigenkapital nochmal nachzuweisen. Bevor das Geld ausbezahlt wird, will die Bank sicherstellen dass man in der Lage ist das Projekt umzusetzen
kobaje013.02.25 08:49
k00alaBaer schrieb:

Hey, danke an alle die Infos teilen, hat uns bei der Stange gehalten.

heute einen Anruf bekommen von der L-Bank, Bundesmittel sind wohl bewilligt worden, Nachforderung von Gehaltsnachweise, bekommen wohl demnächst den Vertrag zugeschickt...
Bewilligt seit Anfang Oktober 2024
War die Aussage wirklich das die BUNDESmittel BEWILLIGT wurden? Das würde mich wundern. Denn die Verabschiedung der in der Höhe schon festgelegten Bundesmittel erfolgt in Bundestag und Bundesrat. Soweit ich weiß passiert da grade garnix.
Oder könnte es sein das die Landesmittel nun ausbezahlt werden?

Glückwunsch auf jeden Fall!
kobaje013.02.25 08:50
SaS1006 schrieb:

19.8.24 Eingang LRA
3.9.24 Weiterleitung an L-Bank durch LRA
4.9.24 Eingang L-Bank
27.11.24 vorläufige Bewilligungsreife (Info per SecureMail)
29.1.25 schriftl. Bestätigung Bewilligungsreife aber wohl aktuell keine Fördermittel vorhanden
Wir haben nie ein Schreiben per SecureMail bekommen. Wie unterscheiden sich denn die Schreiben vom 27.11. und 29.01.?
Moustache13.02.25 08:59
k00alaBaer schrieb:

Sie wollen nur wissen ob wir die Anforderungen an die obere Gehaltsgrenze weiterhin einhalten. Aber passt alles

Ist wirklich die Gehaltsgrenze oder Finanzierbarkeiten gefragt?

Weil manche haben ja nun ein höheres Gehalt, andere Position mit höherem Salär, etc.
Simoilyan13.02.25 09:29
Hallo,

ist jemand hier im Oktober Bewilligungsreif und hat von der L-Bank schon was gehört?

Vielen Dank schon mal.
kobaje013.02.25 09:56
Moustache schrieb:

Ist wirklich die Gehaltsgrenze oder Finanzierbarkeiten gefragt?

Weil manche haben ja nun ein höheres Gehalt, andere Position mit höherem Salär, etc.
Wahrscheinlich eher die Finanzierbarkeit. Die Regelung was das Einkommen angeht ist ja, dass ein Jahr ab Antragstellung absehbar die Grenze eingehalten wird. Eine nicht vorhersehbare Überschreitung dürfte also nicht zur Ablehnung führen. Vielleicht kuckt man nochmal drüber wenn der Betrag über dem aus der Antragstellung liegt.
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