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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Mxd190510.09.24 21:06
Hallo,

ich habe für eine 4 Zimmer Wohnung einen Antrag für Z15 Darlehen gestellt.
Eingang L-Bank war 20.05 und Unterlagennachforderung war 05.08.
Da der Verkäufer nicht lange warten will, muss ich eine Zwischenfinanzierung machen.

1. Wann kann ich mit der Bewilligung rechnen?

2. Kann ich die Zwischenfinanzierung vor der Bewilligung abschliessen? Macht die L-Bank bei der Auszahlung später Probleme, wenn man es vor der Bewilligung bereits abgeschlossen hat.

Ich weiss das ganze ist auf eigenes wirtschaftliches Risiko, aber bevor ich mich nocheinmal mit dem Verkäufer am Wochenende zusammensetze, möchte ich gerne diese Fragen für mich selbst geklärt haben.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Lg
Mxd190510.09.24 21:12
SaDaSt24 schrieb:

Hallo Zusammen,
bisher war ich auch nur stiller Leser und schildere hier jetzt unseren Verlauf. Wir haben unsere Unterlagen im Dezember beim Landratsamt eingereicht. Im Januar gings dann weiter an die L-Bank. Im Juni wurden die Gehaltsnachweise von Januar bis Juni nachgefordert.
Heute war ein Schreiben im Briefkasten. Darin stand, dass wir nach aktueller Prüfung Bewilligungsreif wären, jedoch keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Und wenn wieder Mittel zur Verfügung stehen dann wird die Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt und eventuell erneut Gehaltsnachweise angefordert.
Mir stellt sich die Frage wie lange das dauern wird.
Wir sind bereits in die Eigentumswohnung umgezogen und haben eine Zwischenfinanzierung über eine Laufzeit von maximal 24 Monate abgeschlossen....

hat sich bei euch schon was getan?

habt ihr die Zwischenfinanzierung abgeschlossen vor der Bewilligung?
Minzi202410.09.24 22:42
Mxd1905 schrieb:

Hallo,

ich habe für eine 4 Zimmer Wohnung einen Antrag für z15 Darlehen gestellt.
Eingang L-Bank war 20.05 und Unterlagennachforderung war 05.08.
Da der Verkäufer nicht lange warten will, muss ich eine Zwischenfinanzierung machen.

1. Wann kann ich mit der Bewilligung rechnen?

2. Kann ich die Zwischenfinanzierung vor der Bewilligung abschliessen? Macht die L-Bank bei der Auszahlung später Probleme, wenn man es vor der Bewilligung bereits abgeschlossen hat.

Ich weiss das ganze ist auf eigenes wirtschaftliches Risiko, aber bevor ich mich nocheinmal mit dem Verkäufer am Wochenende zusammensetze, möchte ich gerne diese Fragen für mich selbst geklärt haben.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Lg

Hallo,

wir haben den Antrag im April gestellt, Eingang bei der L-Bank war Ende April 2024. Wir mussten zweimal Unterlagen nachreichen (im Juli und Anfang August). Wir haben Ende August die Bewilligungsreife erhalten, aber (wie bei Vielen) mit dem Hinweis, dass aktuell kein Geld vorhanden ist.
Bei Antragstellung muss (meines Wissens) eine Zwischenfinanzierung mit eingereicht werden.

Bei uns ging alles jetzt doch viel schneller als wir dachten. Keine Ahnung, ob das an unserer wirklich sorgfältigen und schnellen Bearbeitung beim LRA war oder ob wir einfach Glück hatten.
Mxd190511.09.24 00:18
Minzi2024 schrieb:

Hallo,

wir haben den Antrag im April gestellt, Eingang bei der L-Bank war Ende April 2024. Wir mussten zweimal Unterlagen nachreichen (im Juli und Anfang August). Wir haben Ende August die Bewilligungsreife erhalten, aber (wie bei Vielen) mit dem Hinweis, dass aktuell kein Geld vorhanden ist.
Bei Antragstellung muss (meines Wissens) eine Zwischenfinanzierung mit eingereicht werden.

Bei uns ging alles jetzt doch viel schneller als wir dachten. Keine Ahnung, ob das an unserer wirklich sorgfältigen und schnellen Bearbeitung beim LRA war oder ob wir einfach Glück hatten.

ich kenne das eher ungekehrt.
Die Zwischenfinanzierung sollte man erst abschliessen nach der bewilligung.

Denn folgendes steht im Zwischenfinanzierungs Merkblatt:

Zur Realisierung Ihres Vorhabens besteht die Möglichkeit bis zur abschließenden Zusage Ihres Antrags auf
Eigentumsförderung eine Zwischenfinanzierung über ein anderes Kreditinstitut in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall auf eigenes Risiko erst mit der Maßnahme beginnen, wenn Ihnen der
Eingang eines vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Förderantrags durch die zuständige Wohnraum-
förderungsstelle bestätigt wurde.

und bei Voraussetzungen

1. Die Finanzierungszusage des Kreditgebers für die Zwischenfinanzierung darf nicht vor Eintritt der Bewilligungsreife
erfolgen.

Habe ich das jetzt falsch verstanden?
Hanvis2311.09.24 06:36
Man darf eine Zwischenfinanzierung (variabel oder Laufzeit bis zu einem Jahr) abschließen nach Eingang bei der L-Bank das heißt sobald du das Eingangschreiben der L-Bank erhalten hast. Das steht in diesem Schreiben auch so drin. Die Bewilligungsreife muss hier nicht abgewartet werden.

Bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr MUSS hingegen die Bewilligungsreife abgewartet werden. (Darauf bezieht sich dein zweiter Punkt)
haus24bau11.09.24 11:06
Bin gespannt ob dieses Jahr auch wieder Geld nachkommt.
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