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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Haushamster2322.01.24 18:27
KaEfWeh schrieb:

Wir haben unseren Antrag am 5.12. beim LRA eingereicht und am 12.1. hat sich der Sachbearbeiter das erste Mal mit Rückfragen gemeldet, die ich direkt beantwortet habe. Ich hoffe, dass er jetzt dran bleibt, denn unser Verkäufer ist ziemlich genervt, weil wir wegen der noch nicht festgestellten Förderfähigkeit noch nicht zum Notar können (er hat selbst Darlehen, die dringend abgelöst werden müssen).

Gibt es zur Förderfähigkeit eigentlich einen offiziellen Wisch vom LRA, oder bekommt man das formlos per Mail oder Post mitgeteilt?
Uns hatten Sie nach der Prüfung mittgeteilt, dass der Hauskauf jetzt nicht mehr "förderschädlich" sei. Einmal während eines Telefonats und einmal kam ein offizielles Schreiben als PDF im Anhand per Email. Viel Erfolg!
EFH_202422.01.24 19:13
Hat hier jemand Erfahrung damit, wie die L-Bank damit umgeht, wenn man eine anderes Förderprogramm der KfW in Anspruch nimmt, als dass es im Antrag bei der L-Bank steht?
Bruno_baut22.01.24 20:31
Hi zusammen,

Hat jemand Erfahrung, wie die L-Bank mit einem deutlich gestiegenen Lohn umgeht, wenn ein Jobwechsel zwischen Eingangsbestätigung und Bewilligung stattfindet?
Mir bietet sich aktuell eine Gelegenheit und mit dem neuen Job würde ich die Einkommensgrenzen deutlich überschreiten.

Bei so langen Wartezeiten ist das echt bescheiden - wegen dem Z15, dass nicht sicher ist ein Jobangebot ablehnen ist keine wirkliche Option für mich.
EFH_202422.01.24 20:33
Bruno_baut schrieb:

Hi zusammen,

Hat jemand Erfahrung, wie die L-Bank mit einem deutlich gestiegenen Lohn umgeht, wenn ein Jobwechsel zwischen Eingangsbestätigung und Bewilligung stattfindet?
Mir bietet sich aktuell eine Gelegenheit und mit dem neuen Job würde ich die Einkommensgrenzen deutlich überschreiten.

Bei so langen Wartezeiten ist das echt bescheiden - wegen dem Z15, dass nicht sicher ist ein Jobangebot ablehnen ist keine wirkliche Option für mich :-/
Die Einkommensgrenze musst du 12 Monate lang einhalten, ab Eingang des Antrags beim LRA.
TS14128922.01.24 21:09
EFH_2024 schrieb:

Die Einkommensgrenze musst du 12 Monate lang einhalten, ab Eingang des Antrags beim LRA.
Das ist so nicht ganz richtig, nur wenn es bei der Antragstellung bereits bekannt ist wird die Gehaltserhöhung für die gesamten 12 Monaten berücksichtigt. Da der Jobwechsel danach stattfindet zählt das nicht mehr rein und wird von der L-Bank auch nicht mehr geprüft. Es wird maximal noch ein Einkommensnachweis gefordert, ohne die Einkommensgrenze nochmal zu prüfen..so die Aussage von der L-Bank
haus24bau23.01.24 14:47
TS141289 schrieb:

Das ist so nicht ganz richtig, nur wenn es bei der Antragstellung bereits bekannt ist wird die Gehaltserhöhung für die gesamten 12 Monaten berücksichtigt. Da der Jobwechsel danach stattfindet zählt das nicht mehr rein und wird von der L-Bank auch nicht mehr geprüft. Es wird maximal noch ein Einkommensnachweis gefordert, ohne die Einkommensgrenze nochmal zu prüfen..so die Aussage von der L-Bank
Aber darf man wechseln? Dann ist ja wieder Probezeit oder ist es der L-Bank egal. Man wartet ja inzwischen ewig bis die bearbeiten...
l-bankeinkommensgrenze