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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

HungrigerHugo15.08.24 11:47
Offtopic schrieb:

Und ihr wunder euch das es immer komplexer wird.

Das Geld der Blank soll Einkommensschwachen Familien helfen ihr Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Hier sind wir mittlerweile bei 800000 Euro, 160m2 Wohnfläche, die schön gerechnet wurden, mit vermutlich 30m2 Technikraum zusätzlich Luftraum unbeheizten Dachböden die man mit Klimaanlage nachträglich ohne Probleme beheizen kann. Dann künstliche zweite Wohneinheiten im Keller, die Frau die die Elternzeit verlängert und danach vermutlich wieder voll einsteigst oder zumindest Teilzeit und der Mensch ist immer noch nicht zufrieden.

Ja es steht euch zu aber richtig ist es nicht.

Warum ist es nicht richtig? Wenn beide das gleiche Haus bauen, warum soll der eine weniger Rate zahlen als der andere? Der vermeintliche Gutverdiener wird schon über höhere Steuern und Sozialabgaben belastet.
Benutzer 100115.08.24 14:43
Wer baut den das gleiche Haus? Die Förderung ist für Leute die weniger Geld haben und nicht die die sich arm rechnen. Ganz ehrlich 160m2 ist weit entfernt von schlecht wohnen.
Hanvis2315.08.24 16:34
160qm ohne Keller. Das ist doch nicht überdimensioniert! Man weiß doch gar nicht ob ein oder zwei Kinder. Es gibt einfach Gehaltsgrenzen sowohl nach unten als auch nach oben und diese sollten eingehalten werden. Ob das so ist, prüft das LRA und L-Bank! Natürlich kann man sein Gehalt nicht so hin optimieren nur um berechtigt zu sein. Die L-Bank prüft und die prüfen sehr genau. Schön mit Lohnabrechnungen und Kontoauszügen. Und sie lehnen auch oft einen Antrag ab. Ich würde mein Glück versuchen und wenn es mir das Risiko nicht wert ist, es einfach sein lassen. Hier ist doch nichts gerecht, andere erben ihr Eigenkapital, Grundstücke, ganze Häuser und andere wieder gar nichts. Manche verdienen etwas mehr andere weniger. Daher gibt es diese Grenzen und wer da reinpasst hat einfach Glück und mehr auch nicht.
laucbra15.08.24 21:22
BurgHaus schrieb:

Hallo,

wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. Vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm.

Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.

Viel Grüße

Wir haben beide Berechnungen (DIN277 und Wohnflächenverordnung) dem Antrag beigelegt. Wohnflächenberechnung 160m2, Zubehörfläche 60m2 und Rauminhalt knapp 800m3.
Sind aktuell bewilligungsreif.
HungrigerHugo15.08.24 23:30
laucbra schrieb:

Wir haben beide Berechnungen (DIN277 und Wohnflächenverordnung) dem Antrag beigelegt. Wohnflächenberechnung 160m2, Zubehörfläche 60m2 und Rauminhalt knapp 800m3.
Sind aktuell bewilligungsreif.

Darf man deinen Grundriss mal sehen?
ypg16.08.24 02:42
Hanvis23 schrieb:

160qm ohne Keller. Das ist doch nicht überdimensioniert!
Es kommen auch andere mit 109qm ohne Keller, aber zwei Kinderzimmer aus. Denen erzähl mal, dass 160qm nicht überdimensioniert ist.
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