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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

MFH_2024122926.03.25 21:35
Max12345 schrieb:

Hallo zusammen,

vielen Dank, für die vielen wertvollen Informationen hier im Forum.

Wir haben unseren Z15 Antrag letzte Woche vom LRA bestätigt bekommen. Eine ganz blöde Frage: Der Antrag wird ja dort bereits inhaltlich geprüft und nach mehreren Telefonaten und dem Nachreichen von Unterlagen wurde uns auch bestätigt, dass nun alles passt und die Kriterien erfüllt sind. Wie wahrscheinlich ist es, dass die L-Bank am Ende trotzdem ablehnt? Gibt es dazu Erfahrungen und vor allem mit welcher Begründung?

Uns geht es darum, das Risiko abzuschätzen, schon vor der Bewilligung mit Zwischenfinanzierung zu starten. Das politische Risiko mal ausgeschlossen.

Viele Grüße!
Hallo,

ich würde behaupten, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass die L-Bank anderer Meinung ist, als das LRA. Soweit ich weiß prüft die L-Bank im Gegensatz zum LRA nur zusätzlich die Bonität (Schufa) und das Objekt durch einen Architekten.

Trotzdem wäre ich mit einer Zwischenfinanzierung noch vorsichtig. Eigentlich müsste noch eine Eingangsbestätigung der L-Bank kommen, welche bestätigt, dass eine Zwischenfinanzierung ab sofort nicht mehr förderschädlich ist. Zumindest diese würde ich noch abwarten.

Beste Grüße!
MrNiceGuy28.03.25 13:41
Weiches Gehalt wird denn bei einem bspw. Vertriebler herangezogen, der teilweise auf Provisionsbasis bezahlt wird? Durchschnitt der letzten 12 Monate?
GeraldG28.03.25 13:44
Steht in einem Merkblatt. Bitte selbst prüfen, mir denken die letzten 3 Jahre.
MrNiceGuy28.03.25 15:16
GeraldG schrieb:

Steht in einem Merkblatt. Bitte selbst prüfen, mir denken die letzten 3 Jahre.

Danke. Im netz bisher nichts gefunden. Muss ich nachher in Ruhe schauen. 3 Jahre gelten ja dann wahrscheinlich nur, wenn es keinen Arbeitgeberwechsel gab?!
kobaje028.03.25 15:25
Von drei Jahren habe ich bisher nur bei Selbstständigen gelesen. Ich habe auch wechselnde Gehaltsbestandteile. Bei mir wurden die variablen Bestandteile analog der vergangenen zwölf Monate in die Zukunft übertragen.
Abschnitt zu Haushaltseinkommen Kriterien zur Belastungsberechnung (Eigentum/Aufenthalt)
MrNiceGuy28.03.25 16:03
kobaje0 schrieb:

Von drei Jahren habe ich bisher nur bei Selbstständigen gelesen. Ich habe auch wechselnde Gehaltsbestandteile. Bei mir wurden die variablen Bestandteile analog der vergangenen zwölf Monate in die Zukunft übertragen.

„Es sind nur feste Bestandteile des Gehalts…“ – damit ist auch die Provision gemeint, oder? „Fest“ klingt wie Fixum.
l-banklrazwischenfinanzierung