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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Mimose8806.11.23 14:27
Ich habe eben auf Nachfrage über die Mittel eine email von der L-Bank erhalten:


derzeit haben wir noch keine entsprechenden Informationen erhalten. Sobald wir eine Mittelzuweisung erhalten, werden wir umgehend die entsprechenden Bewilligungen durchführen.

Aufgrund der derzeitigen Gesamtsituation (hohe Nachfrage, ausgeschöpfte Subventionsmittel) bitten wir von weiteren Rückfragen abzusehen. ….

also angeblich weiß die L-Bank nix von Geld??
Nordstadt2307.11.23 15:10
Mimose88 schrieb:

Ich habe eben auf Nachfrage über die Mittel eine email von der L-Bank erhalten:


derzeit haben wir noch keine entsprechenden Informationen erhalten. Sobald wir eine Mittelzuweisung erhalten, werden wir umgehend die entsprechenden Bewilligungen durchführen.

Aufgrund der derzeitigen Gesamtsituation (hohe Nachfrage, ausgeschöpfte Subventionsmittel) bitten wir von weiteren Rückfragen abzusehen. ….

also angeblich weiß die L-Bank nix von Geld??
Das wurde mir gegenüber anders kommuniziert. Es war allerdings überhaupt nicht klar wie viel von dem Geld in die Eigentumsförderung fließt.
Mimose8807.11.23 15:45
Ja eben, das wundert mich ja! Vom Ministerium hab ich ja auch die Info bekommen das Ende Oktober hätte Geld kommen sollen… ich versteh es einfach nicht! Ich Trau mich aber auch schon nicht mehr nachzufragen… wir hoffen einfach so das das bald ein Ende hat, wir sind einfach ratlos mittlerweile. Ich verstehe das die Kapazitäten an Mitarbeiter begrenzt ist und es nervig ist das ständig jemand frägt. Aber denen muss doch klar sein was hier für jeden einzelnen auf dem spielt steht und um wieviel Geld es sich dreht und das das für jeden einzelnen eine sehr belastende Situation ist.
IgorHeilbronn07.11.23 20:36
Hallo zusammen,
Nordstadt23 schrieb:

In welchen Zeitabschniten die L-Bank das Einkommen prüft kann vermutlich keiner genau sagen.
Bei uns ist das Problem eher anders herum da meine Frau über einen Jobwechsel nachdenkt und ein Arbeitsverhältnis in Probezeit nicht anerkannt wird. Auf telefonische Nachfrage sagte man mir, dass wir (positiver Bescheid 10.07.23) vor endgültiger Bewilligung vermutlich nochmals aktuelle Lohnabrechnung einreichen müssen.

In der Richtlinie unter Punkt 1.7.1 Haushaltseinkommen für die dauerhaft tragbare Belastung ist es beschrieben welchen Zeitraum die L-Bank berücksichtigt.

"Als Einkommen wird der Brutto-Jahresverdienst herangezogen, welcher voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten ab Antragszeitpunkt erzielt wird. Ist das Einkommen für die Zukunft nicht bekannt, so ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Sofern eine Reduzierung des Einkommens vorhersehbar ist, so ist das reduzierte Einkommen zu verwenden. Es sind nur feste Bestandteile des Gehalts als Einkommen für die Berechnung der Belastung zu verwenden. Das Einkommen errechnet sich bei Nicht-Selbstständigen: Einnahmen (Brutto-Jahresentgelt) - Werbungskosten = Anzusetzender Brutto-Jahresverdienst"

Somit sind die 12 Monate ab Antragszeitpunkt bindend. Nach den 12 Monaten könnt ihr auch über die Einkommensgrenze verdienen.
EFH_202407.11.23 20:40
IgorHeilbronn schrieb:

Hallo zusammen,


In der Richtlinie unter Punkt 1.7.1 Haushaltseinkommen für die dauerhaft tragbare Belastung ist es beschrieben welchen Zeitraum die L-Bank berücksichtigt.

"Als Einkommen wird der Brutto-Jahresverdienst herangezogen, welcher voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten ab Antragszeitpunkt erzielt wird. Ist das Einkommen für die Zukunft nicht bekannt, so ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Sofern eine Reduzierung des Einkommens vorhersehbar ist, so ist das reduzierte Einkommen zu verwenden. Es sind nur feste Bestandteile des Gehalts als Einkommen für die Berechnung der Belastung zu verwenden. Das Einkommen errechnet sich bei Nicht-Selbstständigen: Einnahmen (Brutto-Jahresentgelt) - Werbungskosten = Anzusetzender Brutto-Jahresverdienst"

Somit sind die 12 Monate ab Antragszeitpunkt bindend. Nach den 12 Monaten könnt ihr auch über die Einkommensgrenze verdienen.
Zu beachten... Antragseingang L-Bank, nicht Wohnraumförderstelle
IgorHeilbronn07.11.23 20:44
Genau den Zusatz habe ich vergessen. Anbei auch der Absatz aus der Richtlinie
Seitenabschnitt zur dauerhaft tragbaren Belastung: Überschrift 1.7.1 und Text mit Bedingungen.
l-bankeinkommen