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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Danijel99122.03.24 09:47
Hallo zusammen,
Gibt's welche Neuigkeiten bei denen wo das Brief bekommen haben in Februar das Sie Unterlagen nachreichen müssen.
Alb27108425.03.24 11:00
Ich habe eine Frage.Weiss jemand wann die Subventionen letze Jahr vom Bund gekommen sind ?
laucbra26.03.24 18:31
Hallo,
Ich bin neu hier! Unser Antrag ist Anfang Dezember bei der L-Bank eingegangen. Bisher haben wir nur eine Eingangsbestätigung bekommen. Mittlerweile ist mir aufgefallen, dass in den Richtlinien (Stand 09/23) steht, dass ein Energieausweis mit Antragstellung eingereicht werden muss. Unser Vermittler von der Hausbank wusste davon nichts.
Mich würde interessieren ob diese Anforderung schon länger gilt und ob jemand von euch für einen geplanten Neubau einen Energieausweis in Auftrag gegeben und mit eingereicht hat?
Neubau_DHH_2427.03.24 11:55
Alb271084 schrieb:

Ich habe eine Frage.Weiss jemand wann die Subventionen letze Jahr vom Bund gekommen sind ?

Ich habe Mal mitbekommen, wohl im März die Gelder vom Land und April die Gelder von Bund.
Aber ob das dieses Jahr genauso ist...
Leider weiß ja niemand etwas.
Nordstadt2327.03.24 19:28
Alb271084 schrieb:

Ich habe eine Frage.Weiss jemand wann die Subventionen letze Jahr vom Bund gekommen sind ?
Hallo, letztes Jahr wurde das Geld vom Bund laut einer Pressemitteilung am 30.03.23 zur Verfügung gestellt.
lando-x28.03.24 20:58
Bei uns wurde heute das Geld aufs Konto überwiesen! Wir haben eine bereits vorhandene Immobilie gekauft. Unser Ablauf war wie folgt

Ende April 2023: Z15-Antrag beim Landratsamt persönlich abgegeben, ging dann direkt am nächsten Tag weiter zu L-Bank, kurz darauf haben wir den Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet

Anfang Juli 2023: Die L-Bank sagt das Darlehen prinzipiell zu (aber keine Fördermittel da).

August 2023: Wir bezahlen den Kaufpreis und benötigen dazu bei unserer Hausbank einen normalen Kredit und zusätzlich eine Zwischenfinanzierung, um die Zeit bis zum Erhalt des L-Bank-Darlehens zu überbrücken. Kurz darauf ziehen wir ein.

Mitte Februar 2024: Die L-Bank fordert aktuelle Nachweise für Gehalt und Eigenkapital an. Da wir den Kaufpreis inzwischen gezahlt haben, weisen wir das Eigenkapital durch die Kontoauszüge nach, auf denen unsere Zahlungen für den Immobilienkauf vermerkt sind.

13. März 2024: Die Darlehensunterlagen der L-Bank treffen ein (5 Tage zuvor wurden sie bereits per Mail angekündigt). Wir schicken am 18. März folgendes an die L-Bank zurück: Darlehensvertrag, Empfangsbestätigungen zu den vorvertraglichen Informationen, Sicherungsvereinbarung, Sepa-Mandat. Außerdem reichen wir eine Kopie des notariellen Kaufvertrags ein, einen Grundbuchausdruck vom Juli und die Eintragungsbekanntmachung (die uns vom Grundbuchamt nach Kaufpreiszahlung zugesandt wurde), unsere Meldebestätigungen und den Energieausweis (die L-Bank bestätigt per Brief, dass der Darlehensvertrag angekommen ist)

19. März 2024: Beim Notar wird die Grundschuldbestellungsurkunde unterschrieben. Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld 2 Tage später ein.

21. März 2024: Unsere Hausbank schickt die Grundschuldverpflichtungserklärung an die L-Bank (die Verpflichtungserklärung ist glaube ich nötig, weil die L-Bank im Rang hinter unserer Hausbank kommt). Unsere L-Bank-Sachbearbeiterin meint im Gespräch, dass zur Ablösung der Zwischenfinanzierung durch die L-Bank ein „Ablöseschreiben“ der Hausbank an die L-Bank geschickt werden muss (wo insbesondere die Kontonummer stehen muss, auf die die L-Bank einzahlen soll – diese Nummer muss dann mit der Nummer auf dem Auszahlungsantrag übereinstimmen). Diese Schreiben wurde von unserer Hausbank erstellt (dort nannte es sich „Treuhandauftrag“) und an die L-Bank versandt

23. März 2024: Wir schicken den Auszahlungsantrag an die L-Bank ab (Belegliste war nicht nötig, da wir in dem Antrag keine Modernisierungskosten angeben hatten). Das Formular Verwendungsnachweis hielten wir bei uns für unnötig.

28. März 2024: Das Geld geht auf unserem Konto ein. Am selben Tag erhalten wir den Brief vom Grundbuchamt, dass die L-Bank-Grundschuld eingetragen ist. Wir waren erst noch davon ausgegangen, dass wir erst noch einen aktuellen Grundbuchauszug bei der L-Bank einreichen müssen, aber dies schien nicht erforderlich zu sein.
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