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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

D-Zug8802.10.25 12:20
GeraldG schrieb:

Hi,
ich hatte ja eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen gestellt und leider keine Antwort erhalten.
Deswegen habe ich gestern bei der l-Bank angerufen hat, die mir gesagt hat, dass es wirklich nur auf das Gehalt ankommt, von dem man weiß. Ist man beispielsweise in einem Tarifvertrag, kenn man ja oft die nächste Erhöhung. Das darf so nicht sein.
Wenn man aber "einfach so", quasi aus dem nichts eine Erhöhung bekommt, macht es nichts wenn man über die Grenze kommt. Allerdings muss das dann wohl teilweise der Arbeitgeber bestätigen. Deswegen ist es natürlich angenehmer die 12 Monate ab Antragstellung nicht zu viel zu verdienen.
Als anzunehmender Bonus wird übrigen der Durchschnitt der letzten 3 Jahre genommen. Wenn dieser über die Corona-Hilfe ausgezahlt wurde, zählt er nicht mit rein, da das ja einmalige Zahlungen waren.

Außerdem, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist, darf nur einmal die Pauschale abgezogen werden. Und wenn der Elternteil in Elternzeit auch nur einen Monat arbeitet, wird so gerechnet wie wenn er 12 Monate arbeitet.
Darf ich fragen welche Pauschale du meinst ?

heißt also wenn der Papa z.B. auch 2 Monate in Elternzeit ist wird das nicht berücksichtigt im Gehalt und man tut so als ob man voll verdient hat ?
GeraldG02.10.25 12:29
Ja, genau so wurde mit das gesagt.
Nikitenko06.10.25 18:04
Hallo zusammen,
wir haben mit unserem Antrag das Stadium erreicht, dass der Eintragseingang bei der L-Bank am 22.08.2025 war. Zwischenzeitlich wurden nochmal Unterlagen angefordert, die sofort eingereicht wurden. Seit ca. 2 Wochen haben wir nichts mehr gehört.
Ende Oktober soll der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet werden. Parallel läuft eine Abklärung wegen der Zwischenfinanzierung (Finanzierungsberater ist positiv gestimmt, aber er will ja auch was verdienen).
Meint ihr, wir können den Kaufvertrag unterschreiben, auch wenn wir noch keine vorläufige Bewilligungsreife haben? Oder ist das Risiko zu groß, dass noch etwas schief gehen könnte?
cutkuc1707.10.25 14:38
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Einkommensberechnung für das L-Bank Z15 Darlehen:

Wird bei der Prüfung des Einkommens das Gesamtbruttoeinkommen der letzten 12 Monate direkt genommen,
oder wird nach Addition der Bruttogehälter der letzten 12 Monate noch eine Bereinigung mit verschiedenen Abzügen (z. B. Steuern, Sozialabgaben, Kinder, Bildung, Gesundheitskosten) durchgeführt, um das anrechenbare Einkommen zu berechnen?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Hinweise!
GeraldG07.10.25 15:25
Die einzigen Abzüge sind Werbungskosten. Es werden das zukünftige Bruttogehalt und sonstige Einnahmen (Einkommen aus Miete, Zinsen etc) Nicht wie bei KFW das zu versteuernde Einkommen. Elterngeld zählt nicht für die Grenze.
schubert7908.10.25 06:19
Nikitenko schrieb:

Hallo zusammen,
wir haben mit unserem Antrag das Stadium erreicht, dass der Eintragseingang bei der L-Bank am 22.08.2025 war. Zwischenzeitlich wurden nochmal Unterlagen angefordert, die sofort eingereicht wurden. Seit ca. 2 Wochen haben wir nichts mehr gehört.
Ende Oktober soll der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet werden. Parallel läuft eine Abklärung wegen der Zwischenfinanzierung (Finanzierungsberater ist positiv gestimmt, aber er will ja auch was verdienen).
Meint ihr, wir können den Kaufvertrag unterschreiben, auch wenn wir noch keine vorläufige Bewilligungsreife haben? Oder ist das Risiko zu groß, dass noch etwas schief gehen könnte?

Unterschreibe nie einen Notarvertrag, wenn die Finanzierung nicht in trockenen Tüchern ist.
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