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Erstellt am: 11.07.19 12:33

Werkstatt8005.12.25 23:02
Genau?? Von wo habt ihr diese Infos
D-Zug8805.12.25 23:45
kobaje0 schrieb:

Das wurde hier schon mehrfach besprochen. Leider ist der Thread so Ellenlang und unstrukturiert, dass es schwer fällt die Infos zu finden.
dein Gehalt wird ab dem Monat der Antragstellung 12 Monate in die Zukunft betrachtet. Alle Änderungen von denen du schon Kenntnis hast (zB feststehende Erhöhungen) werden so betrachtet als lägen sie schon zum Zeitpunkt der Antragstellung vor. Alle Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld etc) werden mitbetrachtet. Davon darfst du den Durchschnitt der Werbungskosten der letzten 2 Jahre abziehen (Es sei denn es gab dort einmalig auftretende hohe Kosten wie zB Bildungsreisen etc). Liegst du zum Zeitpunkt der Antragstellung für die kommenden 12 Monate unter der Grenze, bist du diesbezüglich förderfähig. Es werden später nochmal gehaltsnachweise gefordert um nachzuweisen dass du weiterhin beschäftigt bist und die Kreditrate tragen kannst. Es erfolgt aber keine weitere Prüfung. Dort sollte natürlich nicht unbedingt etwas zu finden sein was du nicht angegeben hast und von dem du zum Antragszeitpunkt wusstest.
Zwei Frage zu den Sonderzahlungen:

Werden die vom Vorjahr genommen auch wenn man nachweisen kann (z.B. durch Unternehmensmails oder Intranetauszüge), dass sich Sonderzahlungen einstellen oder reduzieren?
Ich mache mal ein Beispiel:

letztes Jahr haben wir eine Sonderzahlung erhalten die in den kommenden Jahren eingestellt / pausiert wird. In dieser Zeit läuft sogar die Betriebsvereinbarung aus wo z.B. eine Ergebnisbeteiligung nach 2026 dran geknüpft ist. Da wäre es total unfair zu sagen nö ich rechne alle Sonderzahlungen aus 2025 an. Erfahrungen hierzu gemacht?
Wir sind nämlich mit den Sonderzahlungen in 2026 unterhalb de Grenze und mit denjenigen aus 2025 oberhalb (1€ oder 1234€ spielt keine Rolle meinte man zu mir.

zweite Frage:
wie wird so eine auslaufende Betriebsvereinbarung gewertet?

wäre für Hilfe echt dankbar
D-Zug8805.12.25 23:50
kobaje0 schrieb:

Das wurde hier schon mehrfach besprochen. Leider ist der Thread so Ellenlang und unstrukturiert, dass es schwer fällt die Infos zu finden.
dein Gehalt wird ab dem Monat der Antragstellung 12 Monate in die Zukunft betrachtet. Alle Änderungen von denen du schon Kenntnis hast (zB feststehende Erhöhungen) werden so betrachtet als lägen sie schon zum Zeitpunkt der Antragstellung vor. Alle Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld etc) werden mitbetrachtet. Davon darfst du den Durchschnitt der Werbungskosten der letzten 2 Jahre abziehen (Es sei denn es gab dort einmalig auftretende hohe Kosten wie zB Bildungsreisen etc). Liegst du zum Zeitpunkt der Antragstellung für die kommenden 12 Monate unter der Grenze, bist du diesbezüglich förderfähig. Es werden später nochmal gehaltsnachweise gefordert um nachzuweisen dass du weiterhin beschäftigt bist und die Kreditrate tragen kannst. Es erfolgt aber keine weitere Prüfung. Dort sollte natürlich nicht unbedingt etwas zu finden sein was du nicht angegeben hast und von dem du zum Antragszeitpunkt wusstest.

Dritte Frage:
Im online Antrag muss man den letzten Steuerbescheid hochladen nicht die beiden letzten. Man sagte mir wenn ich per Steuerbescheid die Werbungskosten Nachweise werden sie 1:1 abgezogen wie war das bei euch ?
MrNiceGuy06.12.25 08:54
tofugag schrieb:

Es kommen wohl nochmals Gelder aus anderen Bundesländern, mit viel Glück bekommt der ein oder andere noch Post in den nächsten Wochen.

Woher hast die Info? Das wäre mega.
Werkstatt8006.12.25 21:17
Tja!!merkwürdig ich habe andere Infos!! Das es keine Gelder aktuell mehr gibt
MrNiceGuy06.12.25 21:22
Werkstatt80 schrieb:

Tja!!merkwürdig ich habe andere Infos!! Das es keine Gelder aktuell mehr gibt

Wie konntest du samstags jemanden erreichen? :-) Er meinte ja nicht, dass es welche gibt, sondern dass etwas (wie letztes Jahr) rüberschwappen könnte.