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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Okin230620.12.25 19:41
GeraldG schrieb:

Oje.
Die Wohnflächenverordnung ist da vermutlich nicht so hilfreich, da dort "Kellerräume" steht. Am Hang ist das halt etwas variabel. Ich würde davon ausgehen, dass die L-Bank hier die "normalen" Regeln für Wohnräume annimmt:
- Mindesthöhe 2,3m
- 10%(?) der Grundfläche als Fenster(loch)
- beheizt

Wenn alles gegeben ist zählt das als Wohnraum und damit ist es egal wie ihr das nennt. Wenn es dann noch in der thermischen Hülle liegt wäre es für mich auch eindeutig Wohnraum.

Danke für deine Antwort. Das LRA hätte das ja dann bemängeln müssen. Wir haben eine Endhöhe des Raums von 2,25m. Mit Fußbodenaufbau. 2,40m vor Aufbau. Beheizen würden wir es gerne, damit wir eine gleichbleibende Wärme im Haus haben.
Auch der Architekt hat dazu nichts gesagt. Es ist wirklich ärgerlich, dass wir jetzt erst die Info bekommen. Falls hier dann auch die vollen Instandhaltungskosten für die Belastungsgrenze rangezogen werden, dann stirbt wohl das ganze Hausbauprojekt, da wir dann die Belastungsgrenze sprengen. Zumal es nicht einfach umzuplanen ist. Frist für die Einreichung der Umplanung ist übrigens der 08.01.. Wie das über die Feiertage möglich sein soll, ist mir ein Rätsel.
eonssnoe20.12.25 19:42
Endlich!
Haben heute, am 20.12.25, unsere vorläufige Bewilligung erhalten!

18.08.25 Antrag bei der Wohnraumförderstelle abgegeben.

26.08.25 Antrag nach Ansicht der Wohnraumförderstelle vollständig-->weitergeleitet an die L-Bank.
Die Unterzeichnung des Kaufvertrages war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr förderschädlich.

15.09.25 Detailliertere Unterlagen zur Bestandsimmobilie gefordert (Wohnraumflächenberechnung nach DIN, detailliertere Grundrisspläne).

Nachforderung der jeweiligen Einkommensnachweise für September, Oktober und November.

20.12.25 Vorläufige Bewilligung L-Bank.

Wir hatten den Notartermin am 01.09..
Die Finanzierung läuft gerade über eine Zwischenfinanzierung über die Sparkasse (Hausbank) mit einem variablen Zinssatz, mit zur Zeit 4,7%.
Unser Sachbearbeiter bei der L-Bank meinte, dass wir mit mindestens einem Jahr rechnen sollen, bis wir das Geld der L-Bank bekämen.
Drücke allen hier die Daumen, dass dem nicht so ist und wir alle früher an das günstige Geld kommen!
GeraldG20.12.25 19:49
Okin2306 schrieb:

haben eine Endhöhe des Raums von 2,25m. Mit Fußbodenaufbau.
Das disqualifiziert es m.E. die Fläche als Wohnraum anzurechnen. Das würde ich noch einmal bei der L-Bank vortragen.
eonssnoe schrieb:

Haben heute, am 20.12.25, unsere vorläufige Bewilligung erhalten!
Glückwunsch 🙂
Werkstatt8020.12.25 21:13
Glückwunsch..... ich hoffe alle hier auf das Geld
Engin5823.12.25 11:02
Okin2306 schrieb:

Hallo,
unser Z20 Antrag wurde Ende September vom LRA zur L-Bank weitergeleitet. Anfang Dezember Postident und 2 Unterlagen nachgereicht. Heute bekamen wir einen Brief indem steht, dass wir die Wohnfläche um 6qm (Gesamt 166qm) überschreiten. Wohnfläche nach WoFIV: 134qm. Als Begründung waren unsere 2 Kellerräume aufgeführt und dass diese als Wohnraum gelten. Diese sind Keller Lagerraum/ Fahrradraum (im Plan: Keller) und der andere Raum ist Werkstatt.
Das Grundstück ist am Hang (ca. 3m abfallend) und deshalb liegt der Keller einseitig nicht unter der Erde. Wir haben jeweils eine Terrassentür geplant um die Fahrräder und Getränke etc. besser ins Haus zu bekommen.
Wir wissen aktuell nicht wie die Wohlfläche wirklich berechnet wird. Das LRA hat nichts zur Wohnfläche gesagt. Wir werden die Räume definitiv nicht als Wohnraum nutzen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin um jeden Tipp dankbar. Danke!
Wir hatten bei unserer Neubauplanung ein sehr ähnliches Problem. Der geplante Kellerersatzraum bzw. Stauraum wurde von der L-Bank zunächst als Wohnfläche angerechnet.

Für uns war diese Situation ebenfalls sehr frustrierend, da wir sehr lange recherchieren und uns intensiv mit den Vorgaben auseinandersetzen mussten, um eine passende Lösung zu finden.

Nach längerer Recherche und Abstimmung konnten wir schließlich eine Lösung erarbeiten, sodass der Raum nicht mehr als Wohnfläche gewertet wurde. Die Anpassung der Planung erfolgte anhand folgender Kriterien:

  • Die Fenster dürfen nicht größer als 10 % der Raumgrundfläche sein.
  • Die Fenster müssen hochliegend eingebaut werden, mit einer Brüstungshöhe von mehr als 1,20 m.
  • Es dürfen keine Fensterbänke oder wohnlich gestalteten Fensterlaibungen vorhanden sein.

Wir haben unsere Planung konsequent an diesen drei Punkten ausgerichtet. In dieser Form wurde der Raum anschließend von der L-Bank akzeptiert und nicht mehr als Wohnfläche angerechnet.
Wir hoffen, dass wir euch mit diesen Erfahrungen weiterhelfen und Ihnen damit einen Teil der aufwendigen Recherche ersparen können.
Okin230623.12.25 11:34
Engin58 schrieb:

Wir hatten bei unserer Neubauplanung ein sehr ähnliches Problem. Der geplante Kellerersatzraum bzw. Stauraum wurde von der L-Bank zunächst als Wohnfläche angerechnet.

Für uns war diese Situation ebenfalls sehr frustrierend, da wir sehr lange recherchieren und uns intensiv mit den Vorgaben auseinandersetzen mussten, um eine passende Lösung zu finden.

Nach längerer Recherche und Abstimmung konnten wir schließlich eine Lösung erarbeiten, sodass der Raum nicht mehr als Wohnfläche gewertet wurde. Die Anpassung der Planung erfolgte anhand folgender Kriterien:

  • Die Fenster dürfen nicht größer als 10 % der Raumgrundfläche sein.
  • Die Fenster müssen hochliegend eingebaut werden, mit einer Brüstungshöhe von mehr als 1,20 m.
  • Es dürfen keine Fensterbänke oder wohnlich gestalteten Fensterlaibungen vorhanden sein.

Wir haben unsere Planung konsequent an diesen drei Punkten ausgerichtet. In dieser Form wurde der Raum anschließend von der L-Bank akzeptiert und nicht mehr als Wohnfläche angerechnet.
Wir hoffen, dass wir euch mit diesen Erfahrungen weiterhelfen und Ihnen damit einen Teil der aufwendigen Recherche ersparen können.

Danke dir für die ausführliche Antwort! Wir haben aus praktischen Gründen jeweils eine Terrassentür eingeplant, da wir mit den Fahrrädern, Gartengeräte etc. raus und rein müssen. Über das Treppenhaus die Fahrräder zu schleppen, macht keinen Sinn. Es ist aktuell kein Carport / Garage geplant, deshalb muss das im Alltag praktikabel sein. Die Deckenhöhe war falsch eingezeichnet. Wir haben es nun nochmals korrigiert hingeschickt und hoffen auf Akzeptanz.
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