ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
kobaje011.10.24 23:25
Naja, was soll sie auch sagen. Die halten sich da wohl eher bedeckt um nachher nicht in Schwierigkeiten zu kommen.
kobaje011.10.24 23:29
JuMi_ic schrieb:
Das habe ich so auch in Erinnerung (Eigenkapital, Gehaltsnachweise, ..)
Die angegebenen Voraussetzungen muss man doch „nur“ ein Jahr ab Bearbeitung beim LRA einhalten oder?
Allerdings haben wir die vorläufige Bewilligungsreife Mitte August diesen Jahres erhalten und es ist nicht mal sicher, ob wir im nächsten Jahr bei der Auszahlung dabei sindsoweit ich weiß dient die Prüfung der Gehaltsnachweise und des Eigenkapital nur dazu sicherzugehen das man noch Einkommen hat um den Kredit zu bedienen und das erforderliche Eigenkapital noch da ist um den Finanzierungsplan umzusetzen. Da wird nicht geprüft ob die grundlegenden Voraussetzungen (Einkommensgrenze etc) noch erfüllt werden.
kobaje011.10.24 23:32
Traumvomhaus25 schrieb:
Mir war es auch nicht bewusst, dass die Auszahlungen sich nach der Bewilligung richten. Ich ging von einer Reihenfolge nach Antragstellung aus…Woher stammt diese Erkenntnis denn? In den bisherigen Beiträgen hieß es glaube ich dass der Eingang eines prüffähigen Antrags beim LRA das Kriterium für eine Reihenfolge ist. Kann mich aber auch täuschen.JuMi_ic12.10.24 08:53
kobaje0 schrieb:
Naja, was soll sie auch sagen. Die halten sich da wohl eher bedeckt um nachher nicht in Schwierigkeiten zu kommen.kobaje0 schrieb:
soweit ich weiß dient die Prüfung der Gehaltsnachweise und des Eigenkapital nur dazu sicherzugehen das man noch Einkommen hat um den Kredit zu bedienen und das erforderliche Eigenkapital noch da ist um den Finanzierungsplan umzusetzen. Da wird nicht geprüft ob die grundlegenden Voraussetzungen (Einkommensgrenze etc) noch erfüllt werden.Naja je nachdem was sich in dem Jahr ändert in dem eigentlich alles gleich bleiben sollte, bin ich mir nicht sicher was evtl. nochmals geprüft wird. Kommt vielleicht auch darauf an wen man als Sachbearbeiter/in hat. Aber falls man bspw. den Arbeitgeber wechselt bin ich ziemlich sicher, dass da geschaut wird ob man die Bedingungen weiterhin einhältJuMi_ic12.10.24 08:57
kobaje0 schrieb:
Woher stammt diese Erkenntnis denn? In den bisherigen Beiträgen hieß es glaube ich dass der Eingang eines prüffähigen Antrags beim LRA das Kriterium für eine Reihenfolge ist. Kann mich aber auch täuschen.Leider ist nicht der Eingang des Antrags beim LRA oder der L-Bank maßgeblich, sondern das Datum wann die vorläufige Bewilligungsreife erfolgtkobaje012.10.24 09:40
wenn das so ist, frage ich mich warum Antragsteller aus dem November 23 die Verträge und die die Bewilligungsreife quasi gleichzeitig bekommen.
Soenmez1991 schrieb:
Wir haben den Antrag mitte November bei der L-Bank eingereicht. Gestern haben wir mit unserem L-Bank Berater telefoniert. Wir mussten im April Unterlagen nachreichen. Jetzt hat der Berater am Telefon gesagt, wir wären ja schon Bewilligungsreif und die Verträge wären anscheinend auch schon unterwegs, ob wir noch nichts erhalten hätten. Gibts hier Leute, die direkt Verträge bekommen haben, ohne eine Info zur Bewilligungsreife? Wäre ja toll, wenn das so wäre, ich kann’s aber nicht ganz glauben. Postalisch ist noch nichts eingegangen.
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