ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
M
MrNiceGuy23.01.26 07:42Bei mir nun auch.
Und was steht nun drin? Reine Info, dass erhöht wurde oder was genau?
Und was steht nun drin? Reine Info, dass erhöht wurde oder was genau?
W
Werkstatt8023.01.26 08:42Da steht bei uns auch drin.
Sorry die Verspätung
Sorry die Verspätung
Haben den Brief gestern bekommen. Folgendes steht drin:
„bei der Förderung auf selbstgenutztes Wohneigentum unterliegen die Darlehens-Sockelbeträge einer jährlichen
Dynamisierung entsprechend der Grundlage des jeweiligen Baupreisindexes.
nter den Voraussetzungen, dass Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht bis zum Ablauf des vergangenen Kalenderiahres
(31.12.) begonnen haben, besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag unter Berücksichtigung der diesjährigen erhöhten
Sockelbeträge ergänzend zu prüfen.
Hierzu ist lediglich die Überprüfung Ihres Antrags - unter Angabe, wann mit Ihren Vorhaben begonnen wurde - bis spätestens 03.02.2026 bei der L-Bank zu beantragen. Maßgeblich ist der Eingang bei der L-Bank.
Ergibt die beantragte Überprüfung, dass für Ihr Vorhaben höhere Sockelbeträge berücksichtigt werden können, kann Ihnen ein hieraus etwaig resultierender höherer Subventionswert als gesonderter Tilgungszuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines Tilgungszuschusses richtet sich dabei nach der Reihenfolge des Eintritts der diesbezüglichen Bewilligungsreife und der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für das
Förderprogramm Wohnungsbau BW.“
Wir haben den Antrag auch direkt digital eingereicht. Bewilligung haben wir zwar noch nicht erhalten, wissen aber, dass unser Antrag schon geprüft und dem Vorgesetzten vorgelegt wurde. Es hieß am Telefon, dass wir in den nächsten Tagen Post bekommen werden.
„bei der Förderung auf selbstgenutztes Wohneigentum unterliegen die Darlehens-Sockelbeträge einer jährlichen
Dynamisierung entsprechend der Grundlage des jeweiligen Baupreisindexes.
nter den Voraussetzungen, dass Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht bis zum Ablauf des vergangenen Kalenderiahres
(31.12.) begonnen haben, besteht die Möglichkeit, Ihren Antrag unter Berücksichtigung der diesjährigen erhöhten
Sockelbeträge ergänzend zu prüfen.
Hierzu ist lediglich die Überprüfung Ihres Antrags - unter Angabe, wann mit Ihren Vorhaben begonnen wurde - bis spätestens 03.02.2026 bei der L-Bank zu beantragen. Maßgeblich ist der Eingang bei der L-Bank.
Ergibt die beantragte Überprüfung, dass für Ihr Vorhaben höhere Sockelbeträge berücksichtigt werden können, kann Ihnen ein hieraus etwaig resultierender höherer Subventionswert als gesonderter Tilgungszuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines Tilgungszuschusses richtet sich dabei nach der Reihenfolge des Eintritts der diesbezüglichen Bewilligungsreife und der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln für das
Förderprogramm Wohnungsbau BW.“
Wir haben den Antrag auch direkt digital eingereicht. Bewilligung haben wir zwar noch nicht erhalten, wissen aber, dass unser Antrag schon geprüft und dem Vorgesetzten vorgelegt wurde. Es hieß am Telefon, dass wir in den nächsten Tagen Post bekommen werden.
M
MrNiceGuy23.01.26 09:22Vielen Dank. Das klingt doch super. Mit Baubeginn ist hoffentlich der Spatenstich gemeint.
Das ist nun auch ein Zeichen, dass es bald losgeht.
Das ist nun auch ein Zeichen, dass es bald losgeht.
M
MrNiceGuy23.01.26 10:02Wie viel gibt es? Steht das dabei?
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